21-0867

Elektroladesäulen im Gebiet des Bezirks Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

21.02.2020

Lfd. Nr. 61 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt, Robert Klein und Carl Maria Bohny (GRÜNE-Fraktion)

 

Elektroladesäulen im Gebiet des Bezirks Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Aus Gründen des Klimaschutzes ist es unerlässlich, dass die Mobilität umweltverträglicher wird. Dies betrifft auch den motorisierten Individualverkehr, der schon längst weniger Abgase in die Luft pusten könnte, wenn sich die Elektromobilität schneller durchsetzen würde. Die Freie und Hansestadt Hamburg forciert seit einiger Zeit dafür den Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. In Deutschland bietet nur eine Stadt mehr öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge – mit Stand vom 11. Dezember 2019 war dies München mit insgesamt 1.103 Ladepunkten – als Hamburg (1.070 Ladepunkte).

Neben der bloßen Anzahl von Ladesäulen beziehungsweise Ladepunkten ist vor allem die Nutzbarkeit dieser Anlagen ein unter Elektroautomobilisten heiß diskutiertes Thema. Immer wieder blockieren Falschparker die von Hamburg Energie betriebenen Ladesäulen. Damit diese bei entsprechender Nachfrage auch genutzt werden können, ist eine entsprechende Beschilderung der Ladesäulen unerlässlich. Die Polizei lässt diese vermeintlichen Stellplätze nämlich nur dann von Falschparkern räumen, wenn eine entsprechend rechtlich einwandfreie Beschilderung vorhanden ist. Doch immer wieder gibt es Säulen, an denen dies nicht der Fall ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     Die Ladesäule 674 am Wählingsweg 15 in Schnelsen verfügt über keinerlei Beschilderung. Dadurch sind die beiden Ladepunkte 6744 und 6745 nur äußerst selten für Stromladevorgänge nutzbar. Dem Vernehmen nach hat das für die genannte Ladesäule örtlich zuständige Polizeikommissariat bei der Bezirksverwaltung schon vor Monaten um eine Beschilderung gebeten. Dies war bis zum Tage der Einreichung dieser kleinen Anfrage nicht erfolgt. Woran liegt das?

 

Im Wählingsweg 15 ist keine Ladesäule installiert, daher wird sich auf die Wählingsallee 15 bezogen. Die Schilder sind bereits bestellt. Die Lieferung ist leider noch nicht erfolgt. Sobald die Schilder vorliegen wird die beauftragte Firma den Einbau sicherstellen. Wir gehen von dem Einbau in der Kalenderwoche 12 aus.

 

(2)    Die Ladesäule 684 am Lokstedter Steindamm 33 in Lokstedt verfügt zwar über eine Beschilderung, aber offenbar über keine eindeutige Abgrenzung der beiden Stellplätze (zu den Ladepunkten 6844 und 6845), die an der Ladesäule genutzt werden können. Hat es diesbezüglich vom zuständigen Polizeikomissariat bei der Bezirksverwaltung schon eine entsprechende "Nachforderung" gegeben? Falls ja: Wann werden die Schilder aufgestellt?

 

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

(3)    In der App E-Charging von Hamburg Energie lassen sich alle in Betrieb befindlichen Ladesäulen im Bezirksgebiet Eimsbüttels auf einen Blick finden. Gibt es aus Sicht der Bezirksverwaltung noch weitere öffentliche Ladesäulen, an denen eine wegen des Parkdrucks zwingend nötige Beschilderung fehlt? Falls ja: Was gedenkt das Bezirksamt diesbezüglich zu unternehmen?

 

Nein.

 

(4)    An vielen Ladesäulen gibt es neben der rechtlich verbindlichen Beschilderung auch eine zusätzliche blau-weiße Bodemarkierung, die viele Autofahrer davon abhält, ihre nicht dort parkberechtigten Fahrzeuge abzustellen. Ist dem Bezirksamt bekannt, an welchen Ladesäulen solch eine Bodenmarkierung fehlt? Falls ja: Was wird unternommen, dass sich dieser Zustand rasch ändert?

 

Die Bodenmarkierung wird im Zuge der Errichtung der Ladesäulen durch Stromnetz Hamburg beauftragt, die genaue Anzahl der blauen Bodenmarkierungen ist dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht bekannt.

 

Um Ressourcen effizient einzusetzen, werden jeweils mehrere Standorte zur Markierung zusammengefasst und in einem Angang bearbeitet. Dadurch kann es jedoch bei einzelnen Standorten zur Verzögerung bei der Bodenmarkierung kommen. Die Möglichkeit zur Bodenmarkierung hängt darüber hinaus von mehreren Faktoren ab: Gesandete Plätze können nicht markiert werden. Stellplätze mit Kopfsteinpflaster werden durch Nägel gekennzeichnet, da hier eine flächige Farbmarkierung nicht dauerhaft aufgebracht werden kann. Generell ist das Aufbringen der Bodenmarkierung witterungsabhängig, d.h. bei niedrigen Temperaturen kann eine Haftung der Farbe nicht gewährleistet werden. Ein Aufbringen der Bodenmarkierung ist während der Wintermonate nicht möglich.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine