Eintritt frei für Minderjährige in den städtischen Freibädern Drs. 21-2146, Beschluss der BV vom 17.06.2021
Letzte Beratung: 12.08.2021 Hauptausschuss Ö 5.7
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die BUKEA und BLH können sich der Forderung nach einem kostenlosen Eintritt für Minderjährige in den städtischen Bädern nicht anschließen. Erst mit Beginn des Jahres 2021 wurden die Eintrittspreise für Kinder halbiert (Kinder unter 12 Jahre und damit Schwimmlern-Zielgruppe). Außerdem gibt es einen attraktiven Kindergruppentarif und Vergünstigungen mit dem Ferienpass.
Aus Sicht von BLH sollten gesellschafts- und sozialpolitische Debatten nicht dazu führen, öffentliche Schwimmbäder völlig von der allgemeinen Preisentwicklung abzukoppeln und sie durchgängig sehr billig oder sogar komplett kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Neben der fehlenden Refinanzierung zum Unterhalt und der Instandhaltung der Anlagen wäre ein kostenfreier Eintritt zudem das falsche Signal hinsichtlich der notwendigen Qualität der Dienstleistung „sicherer Schwimmbad- und Schwimmlernbetrieb" und hinsichtlich der Fürsorgepflicht der Eltern (unbegleitete Kinder im Schwimmbad).
Zu diesem Thema gibt es zudem zahlreiche Negativ-Beispiele (u.a. Frankfurt/Main, München etc.). Dort wurde der kostenlose Eintritt wieder zurückgenommen.
Die Bürgerschaft hat sich bereits mit einem ähnlich gelagerten Antrag befasst (siehe Drs. 22/4365), der am 03.06.2021 mehrheitlich abgelehnt worden ist.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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