20-2046

Einsatz von Unterflursystemen

Antrag

Sachverhalt

 

In Teilen des Bezirkes Eimsbüttel müssen immer noch viele Haushalte ihren Hausmüll mittels rosa Müllsäcken entsorgen. Grund dafür ist der Mangel an geeigneten Stellflächen für Mülltonnen in den jeweiligen Häusern. Die Abholung der rosa Säcke durch die Stadtreinigung erfolgt in der Regel zweimal pro Woche. Die betroffenen Haushalte dürfen die gefüllten Müllsäcke am Abend vor der Abholung an den Straßenrand stellen. Tatsächlich verschandeln die gefüllten Müllsäcke aber häufig durchgängig den öffentlichen Raum.

 

Eine Alternative sind Unterflursysteme, die für ein sauberes Umfeld bei vergleichsweise geringen Platzbedarf und hohem Fassungsvermögen sorgen. Allerdings amortisieren sich die Erstinvestitionen erst nach ca. zehn Jahren und es ist eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Auf Privatgrund trägt der Grundeigentümer die Kosten für den Betonschacht und die Baugrube. Die Kosten für das innenliegende Behältersystem sowie die Krankosten trägt die Stadtreinigung Hamburg. Auf öffentlichen Grund trägt die Stadtreinigung sämtliche Kosten.

 

Flächen für Unterflurbehälter auf öffentlichen Grund werden von den zuständigen Bezirks-ämtern nur im Einzelfall genehmigt, wenn nachweislich keine Flächen auf privaten Grund vorhanden sind beziehungsweise wenn keine Standflächen für Abfallbehälter geschaffen werden können und wenn alle bau- genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Bezirk Eimsbüttel werden jedoch grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnisse ausgesprochen. Bei Unterflurbehältern auf öffentlichen Grund entrichtet die Stadtreinigung Hamburg Nutzungs-gebühren an das jeweilige Bezirksamt, das die Kosten an  die Grundeigentümer weitergibt.

 

Die Verantwortung für eine das Straßenbild schonende und auch hygienische Entsorgung liegt derzeit bei den Grundeigentümern. Damit diese ihrer Verantwortung gerecht werden können, müssen die entsprechenden Grundvoraussetzungen geschaffen werden.

 

Anhänge

keine