Einsatz von Unkrautvernichtungsmittel, wie Glyphosat u.a. auch an Eimsbüttels U-Bahn-Gleisen
18.12.2019
Lfd. Nr. 13 (20)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Peter Gutzeit, Manuela Pagels, Kirsten Rautenstrauch, Roland Wiegmann und Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Einsatz von Unkrautvernichtungsmittel, wie Glyphosat u.a. auch an Eimsbüttels U-Bahn-Gleisen
Die Anfrage wird – von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – wie folgt beantwortet:
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland ist nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich. Unter Nichtkulturland sind Flächen zu verstehen, die nicht landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gleise oder ein Schienenbett sind dem Nichtkulturland zuzuordnen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandflächen muss beantragt und von Seiten der zuständigen Behörde genehmigt werden. In Hamburg genehmigt dies die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).
Kein Pflanzenschutzmittel wird in Deutschland häufiger eingesetzt als Glyphosat. Dieses Pflanzenschutzmittel, 1973 von Monsanto erfunden, ist wegen des Verdachts auf gesundheitliche Schäden umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation ist der Meinung, dass Glyphosat „wahrscheinlich“ krebserregend sei.
In der deutschen Politik gibt es dazu keine einheitliche Position. Bei der Glyphosat-Zulassungsverlängerung in der EU stimmte 2017 Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) mit einem umstrittenen „Ja“, was eine Verlängerung der Glyphosatgenehmigung in der EU bis 2022 zur Folge hatte.
Glyphosat wird zur Unkraut- und Pflanzenvernichtung in großen Mengen bei der Deutschen Bahn zur Pflege des Schienennetzes eingesetzt. Das Unternehmen teilte im August d.J. mit, dass ab 2020 der Einsatz des Herbizids um die Hälfte reduziert werden soll (Zeit-Online, 30.08.2019). Außer der Deutschen Bahn betreibt auch die Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft (HHA) ein Schienennetz von ca. 106 km, das durch dicht besiedelte Gebiete und Bahnhöfe führt.
Die HHA führt auch im Bezirk Eimsbüttel diese Arbeiten durch. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) um die Beantwortung folgender Fragen:
Die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) bringt einmal jährlich im Mai bzw. Juni ein Mittel zur chemischen Vegetationskontrolle gezielt im Schwellenbereich der Gleisanlage, auf Dämmen und Einschnitten mittels eines Spritzzuges maschinell aus. Hierbei handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittel mit dem Handelsnamen „Glyfos SUPREME“, „Chikara“ bzw. „Tender GB Ultra“. Ein Teil dieser Pflanzenschutzmittel enthält den Wirkstoff Glyphosat.
Außerdem finden im Herbst und Frühjahr kontinuierlich Wasser-Spritzfahrten zur Reinigung des Schienenkopfes von Blattwerk statt. Diese Spritzfahrten erzeugen einen Sprühnebel, welcher ausschließlich aus reinem Wasser besteht.
Folgende Mengen wurden im Jahr 2019 mittels Spritzzug in den Freianlagen (Gleisbereich auf Dämmen und Einschnitten) auf insgesamt 42,9 ha ausgebracht:
Glyfos SUPREME 246,6 Liter
Chikara 7,7 Kg
Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Die Hochbahn bringt einmal jährlich im Mai bzw. Juni ein Mittel zur chemischen Vegetationskontrolle gezielt im Schwellenbereich der Gleisanlage auf Dämmen und in Einschnitten mittels eines Spritzzuges maschinell aus. Von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dürfen allerdings keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen. Bevor ein Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommt, muss es ein zweistufiges Verfahren durchlaufen. Die erste Stufe ist die Wirkstoffzulassung auf europäischer Ebene. In der zweiten Stufe wird das Pflanzenschutzmittel national zugelassen. Die Zulassung erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Julius-Kühn Institut (JKI). Im Rahmen dieses Verfahrens prüfen die beteiligten Behörden, welcher Belastung unbeteiligte Dritte im ungünstigsten Fall ausgesetzt werden und ob diese Belastung ein gesundheitliches Risiko darstellt. Im Verfahren werden alle vorhandenen Studien und Hinweise geprüft, ausgewertet und bewertet. Falls Risiken erkennbar sind, werden diese mit Hilfe von Auflagen und Anwendungsbestimmungen ausgeschlossen. Falls dies nicht möglich ist, wird vom BVL keine Zulassung erteilt.
Die Ausbringung erfolgt maschinell automatisiert in Abhängigkeit zur geringen Fahrgeschwindigkeit mit einem eigenen Spritzzug.
Die Ausbringung erfolgt einmal jährlich im Mai bzw. Juni zu betriebsarmen Zeiten bzw. in der nächtlichen Betriebsruhe.
Das BVL schreibt mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vor. Das BVL hat hierzu eine Richtlinie herausgegeben(siehe:
Professionelle Anwender müssen zudem sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sein. Damit verbunden sind eine Grundausbildung zum Erreichen der Sachkunde, sowie alle drei Jahre eine Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.
Es sind gemäß der Bekanntmachung des BVL vom 27. April 2016 bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ausreichende Abstände zu Wohngebieten, Garten-, Freizeit und Sportflächen einzuhalten. Die vom BVL definierten Mindestabstände gelten für die Spritz- oder Sprühanwendung von Pflanzenschutzmitteln. Entscheidend ist dabei die Ausrichtung der Düsen: Bei der Anwendung senkrecht nach unten beträgt der Abstand mindestens 2m. Bei seitwärts gerichteter Anwendung beträgt der Mindestabstand 5m.
Über diese geregelten Abstände hinaus hat die zuständige Behörde die Anwendung unter der Auflage erteilt, dass die Anwendung von Glyphosat ausschließlich im Gleis-, jedoch nicht im Böschungsbereich zulässig ist. Somit wird eine weitere Abdrift auf andere Flächen zusätzlich verhindert. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.
Das Thema Nachhaltigkeit ist für die Hochbahn Kernelement der Unternehmensstrategie und Unternehmenskultur. Die Hochbahn prüft daher zusammen mit Industriepartnern kontinuierlich Alternativen. Thermische Vegetationskontrollen als Alternative zur chemischen Vegetationskontrolle sind aufgrund zahlreicher Einbauten im Gleisbereich bei der Hochbahn nicht geeignet. Mechanische Alternativen bedingen die Reinigung bzw. den Austausch des Schotterbettes und sind neben deutlich höheren Instandhaltungskosten mit größeren Unterbrechungen des U-Bahn Betriebes verbunden. Nach Kenntnisstand der Hochbahn ist im Bereich der chemischen Vegetationskontrolle derzeit kein Produkt mit ähnlicher Wirksamkeit auf dem Markt verfügbar.
ohne
keine
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