21-3536

Einsatz von ehrenamtlichen Ombudspersonenen aus anderen Bezirken

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2023
Sachverhalt

Die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe „OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte“ hat seit dem 01.07.2021 ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen. Schon 22 Ehrenamtliche sind als unabhängige Ombudspersonen tätig, die in den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen entsprechend der bezirklichen Umsetzungskonzepte berufen wurden. Es gibt weitere Interessierte für das Ehrenamt. Damit bezirkliche Beratungsteams arbeitsfähig sind, braucht es mindestens drei Ehrenamtliche pro Bezirk. Die Ehrenamtlichen verfügen über unterschiedliches professionelles und Erfahrungs-Expert*innenwissen, was eine umfängliche Beratungstätigkeit befördert. Damit das spezifische Expert*innenwissen nicht nur dem Bezirk vorbehalten bleibt, in dem sie berufen wurden, ist es sinnvoll, dass Ombudspersonen anlassbezogen auch in anderen Bezirken tätig werden können.

 

Anlassbezogen kann beispielsweise bedeuten:

 

  • spezifisches Expert*innenwissen
    (z. B. Kostenheranziehung, Pflegekinder, psychische Erkrankungen, zielgruppenspezifisches Wissen)
  • Nicht vollständig besetzte Ombudsteams, Krankheits- und Urlaubsvertretungen
  • Arbeit im Tandem als Qualitätsmerkmal und zu Fortbildungszwecken

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss beschließen, dass ehrenamtliche Ombudspersonen der Kinder- und Jugendhilfe, die in einem anderen Bezirk berufen wurden, anlassbezogen auch in Eimsbüttel tätig werden können.

 

Anhänge

keine