22-2095

Einrichtung einer Ladezone für den Lieferverkehr vor dem Budni, Bellealliancestraße 65

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

In der Bellealliancestraße gibt es seit vielen Jahren eine Budni-Filiale, die eine zentrale Versorgungsadresse für Drogerieartikel in dem Viertel westlich der Fruchtallee darstellt. Im Sinne der Wohnraumverdichtung wurde der Bungalow, in dem die Filiale ansässig war, abgerissen und mehrstöckig neu errichtet, sodass oberhalb der Filiale Wohnraum entstehen konnte. In das Erdgeschoss soll die Filiale erneut einziehen.

In der Vergangenheit war eine Anlieferung der Verkaufsprodukte über den Innenhof möglich, dies wird mit dem größeren Neubau nicht mehr der Fall sein. Die Betreiber haben deshalb die Einrichtung einer zeitlich begrenzten Ladezone, wochentags zwischen 9 und 12 Uhr, vor der Filiale beantragt. Diese Nutzungszuweisung erscheint hier zielführend, um sicherzustellen, dassdie Produktanlieferung verlässlich und ohne Behinderung des engen Straßenverkehrs stattfinden kann.

Dieser Antrag wurde nun vonseiten der unteren Verkehrsbehörde abgelehnt, mit Verweis auf die benötigte zusätzliche Breite einer Ladezone, die in Konkurrenz zu den geplanten 2,50m für den Fußweg stehen würden. Stattdessen wurde die Einrichtung einer Ladezone auf der gegenüberliegenden Straßenseite angedient.

Dieser Vorschlag wird von den Filialbetreibern sowie den Antragstellern aus verschiedenen Gründen abgelehnt:

  1. Es ist unklar, ob tatsächlich eine Breite von 2,50m (1,80m Fußweg + 0,20m Sicherheitsabstand zur Gebäudefassade + 0,50m Sicherheitsabstand zur Straße) hier regelhaft notwendig wäre, da es sich um eine Tempo-30-Strecke handelt, in der regelhaft mit geringeren notwendigen Sicherheitsabständen gerechnet wird.
  2. Es ist unklar, ob durch die Distanz zwischen Grundstücksgrenze und tatsächlicher Gebäudefassade (die weiter zurückgelagert hinter der Grundstücksgrenze beginnt) tatsächlich die vorgesehene Breite von sogar 2,50 m erfüllt bzw. überschritten würde, was die Einrichtung auf der anliegenden Straßenseite unstrittig werden ließe.
  3. Die Anlegung der Ladezone auf der gegenüberliegenden Straßenseite würde ein häufiges Überqueren der Straße bei jeder Lieferung erzeugen, was den Verkehr sehr viel mehr behindern und die Unfallgefahr signifikant steigern würde, insbesondere durch die Lage unmittelbar hinter der wenig einsichtigen Einbiegung von der Hauptverkehrsstraße.

Bei Betrachtung der Gesamtsituation wird deutlich, dass eine Verlegung der Ladezone auf die falsche Straßenseite sehr viel mehr Probleme erzeugen würde, als es selbst ein leicht untermaßiger Fußweg tun könnte. Die Einrichtung einer Ladezone vor der Budni-Filiale abzulehnen wäre also weder zielführend noch nachvollziehbar. Aus diesem Grund fordern wir die von den Filialbetreibern beantragte Einrichtung der Ladezone vor der Budni-Filiale in der Bellealliancestraße 65 zu genehmigen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, mit der Behörde für Inneres und Sport Kontakt aufzunehmen und hierbei auf die Einrichtung einer Ladezone wochentags von 09:00-12:00 Uhr vor der Budnikowski-Filiale Bellealliancestraße 65, auf der anliegenden Straßenseite hinzuwirken, auch dann, wenn dies zu einer Unterschreitung der Fußwegbreite von 2,50m führen würde. Die Ladezone soll so gestaltet sein, dass beim Be- und Entladen der Gehweg von kurzfristig abzustellenden Gegenständen freigehalten wird und dies somit nicht neben, sondern hinter dem Fahrzeug erfolgt. Diese Vereinbarung soll rechtssicher an die Anordnung der Ladezone gekoppelt sein.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, diesen Prozess zu begleiten und zu unterstützen.

Zudem soll durch die Bezirksverwaltung einerechtssichere Einigung mit dem Grundeigentümer angestrebt werden, die vorsieht, dass die notwendige private Fläche vor dem Gehweg freigehalten wird.

Roland Oehlmann, Ralf Meiburg und SPD-Fraktion

Robert Klein und GRÜNE-Fraktion

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Bellealliancestraße

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