20-2771

Einheitliche Beschilderung von Ladesäulen im Bezirksgebiet

Antrag

Sachverhalt

Wie aus der Beantwortung einiger kürzlicher kleiner Anfragen – siehe laufende Nummern 135, 136 und 137 unter dem Datum 29. Januar 2018 – hervorgeht, ist das Bezirksamt für eine einheitliche Beschilderung von Elektro-Ladesäulen im Bezirksgebiet nicht allein verantwortlich. „Das jeweils zuständige Polizeikommissariat verfügt in einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, die als Grundlage der Beschilderung dient, die jeweilige Standdauer“, heißt es unter anderem in den Beantwortungen.

Da andererseits aber die Förderung der abgasfreien Elektromobilität ein wichtiges politisches Ziel der Bezirksversammlung Eimsbüttel sein sollte, sollte auf die Untere Straßenverkehrsbehörde konstruktiv zugegangen werden, um eine effektivere Nutzung von insbesondere Schnellladesäulen gewährleisten zu können.

Derzeit werden an diversen Standorten in ganz Hamburg so genannte Triple Chargers, an denen sich Elektrofahrzeuge mit drei unterschiedlichen Steckerarten anschließen können, darunter auch für „CHAdeMO“ und „CCS“ mit je 50 kW, errichtet. An solchen Schnellladesäulen benötigen mit Gleichstrom ladende Fahrzeuge bei weitem keine zwei Stunden für größere Aufladungen wie beispielsweise an den hauptsächlich vorhandenen AC-Ladesäulen mit ihren 11 beziehungsweise 22 kW. Insofern ist an den Triple Chargers auch eine zeitliche Begrenzung der Ladezeiten auf maximal eine Stunde durchaus sinnvoll. Dies wird an anderen Standorten auch so gehandhabt.

Hinzu kommt, dass auch an einigen Standorten, an denen bislang reine AC-Ladesäulen (mit geringeren Ladeleistungen) stehen, diese durch leistungsstärkere Triple Chargers ersetzt werden. Auch dort sollte dann natürlich eine Höchstparkdauer von einer Stunde per Verkehrszeichen installiert werden.

Zur eigenen Inaugenscheinnahme für Bezirksabgeordnete: Im Bezirksgebiet von Eimsbüttel gibt es Triple Chargers beispielsweise am Sellhopsweg 2, am Tibarg 24, an der Rothenbaumchaussee 60, am Theodor-Heuss-Platz 7, an der Eichenstraße 90 sowie an der Kieler Straße 702.

 

 

 

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