Einhaltung der GRZ II im Blick behalten Versiegelung begrenzen und Klimaanpassung stärken
Die zunehmenden Folgen des Klimawandels machen sich auch im Bezirk Eimsbüttel immer deutlicher bemerkbar. Häufigere Starkregenereignisse, längere Trockenperioden und steigende Temperaturen stellen die städtische Infrastruktur vor wachsende Herausforderungen. Insbesondere stark versiegelte Flächen tragen dazu bei, dass Regenwasser nicht vor Ort versickern kann, die Kanalisation bei Starkregen zusätzlich belastet wird und sich der Stadtraum im Sommer stärker aufheizt.
Unversiegelte und begrünte Flächen übernehmen dagegen wichtige Funktionen für die Klimaanpassung. Sie ermöglichen die Versickerung von Niederschlagswasser, fördern die Grundwasserneubildung, tragen zur Verdunstungskühlung bei und verbessern die Aufenthaltsqualität im Quartier. Der Erhalt solcher Flächen ist daher ein wichtiger Baustein des Schwammstadt-Prinzips und einer klimaresilienten Stadtentwicklung.
Die Baunutzungsverordnung begrenzt mit der Grundflächenzahl (GRZ) die zulässige Versiegelung von Grundstücken. Über die sogenannte GRZ II werden auch Nebenanlagen, Stellplätze, Zufahrten und ähnliche Anlagen bei der zulässigen Flächeninanspruchnahme berücksichtigt. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist daher von erheblicher Bedeutung für den Schutz unversiegelter Flächen und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Einhaltung der Vorgaben zur GRZ II im Bezirk Eimsbüttel sowohl bei Neubauvorhaben als auch im Bestand sichergestellt und kontrolliert wird.
Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt (GNU) eine*n sachkundige*n Vertreter*in der Verwaltung zu entsenden.
Die Verwaltung wird gebeten, insbesondere darzustellen,
Dietmar Kuhlmann, Katrin Meyer, Luise Rosemeier und GRÜNE-Fraktion
Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer und SPD-Fraktion
keine
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