Einführung von Tempo 30 auf der Niendorfer Straße
Letzte Beratung: 20.02.2025 Bezirksversammlung Ö 10.4
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RaLoNiS |
20.01.2025 |
17.4 |
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Die Drucksache wird vertagt. |
RaLoNiS |
03.02.2025 |
16.2 |
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Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderung und bei Gegenstimme der CDU-, FDP- und AfD-Fraktion, mehrheitlich angenommen. |
Die Niendorfer Straße ist eine bedeutende Verkehrsachse zwischen der Kollaustraße und dem
Oddernskamp, die zugleich eine zentrale Verbindung zur Grelckstraße herstellt. Insbesondere derAbschnitt zwischen den bestehenden Tempo-30-Bereichen „Hinter der Lieth“/„Rütersbarg“ und „Hagendeel/Grelckstraße“ weist ein hohes Verkehrsaufkommen auf, was die Sicherheit von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen gefährdet. Die Einführung von Tempo 30 in diesem Bereich würde die Verkehrssicherheit erhöhen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und
Anwohner verbessern.Durch die zunehmende Wohnbebauung entlang dieser Straße hat sie sich in eine belebte Wohnstraße gewandelt, die nicht nur Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch Kindern auf ihrem Weg zu nahegelegenen Kindergärten und Schulen dient. Zudem verläuft im nordwestlichen Abschnitt die Veloroute 3, die eine sichere Nutzung durch Radfahrende erfordert.Durch die am 11. Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben sich neue Möglichkeiten, Tempo 30 auch auf Vorfahrtstraßen einzurichten – insbesondere in Bereichen mit Spielplätzen, Schulen und stark frequentierten Wegen.Erfahrungen aus der Vollsperrung der Niendorfer Straße im Sommer 2024 zeigen, dass eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs spürbar zur Lärm- und Emissionsminderung beiträgt, die Lebensqualität erhöht und die Verkehrssicherheit – insbesondere für Kinder – verbessert.Mit der Einführung von Tempo 30 kann der Straßenraum gerechter gestaltet und allen
Verkehrsteilnehmenden, einschließlich Fußgängerinnen und Radfahrerinnen, besser Rechnung
getragen werden
:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Fachabteilungen
aufzufordern, die Einrichtung von Tempo 30 in der Niendorfer Straße (Strecke oder Zone)
1. insbesondere im Abschnitt zwischen „Hinter der Lieth“/„Rütersbarg“ und
„Hagendeel/Grelckstraße“ zu prüfen.
2. die Erweiterung der Tempo-30-Regelung zwischen „Hinter der Lieth“ und dem
Übergang „Kollau-Wangerweg“ zu prüfen.
3. Sollte eine vollständige Einführung von Tempo 30 nicht möglich sein, sollen alternative
verkehrssichernde Maßnahmen (z. B. Querungshilfen, Verkehrsinseln oder zusätzliche
Geschwindigkeitskontrollen) geprüft werden.
4. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Regionalausschuss zeitnah vorgestellt werden,
um weitere Schritte zu beraten.
keine
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