Einfach vergessen?! 10 Jahre Leerstand im Furtweg 32
25.01.2024
Lfd. Nr. 242 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Einfach vergessen?! 10 Jahre Leerstand im Furtweg 32
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Es wird auf den „Sachstandsbericht Leerstand“ an den Ausschuss Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDI) für das Kalenderjahr 2019 verwiesen. In diesem Bericht vom 05.04.2020 wird unter Nr. 65 angeführt:
Furtweg 32-34
Nach einer zweckfremden Nutzung durch Vermietung an Flüchtlinge standen die Häuser weitgehend leer. Aufgrund der Stellung eines Mehr an Ersatzwohnraum anderenorts in Hamburg musste am 18.07.2019 die Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch der Häuser 32a+b und 34 b-e mit insgesamt 54 WE erteilt werden. Für die übrigen 30 Wohnungen der Häuser 34, 34 f + g sind Instandsetzungsmaßnahmen nachgewiesen worden, die bereits laufen – eine Überprüfung steht an.
Aus der nachfolgenden Mitteilung für das Jahr 2020 ist zu entnehmen, dass der Ersatzwohnraum geschaffen wurde.
Eine Zweckentfremdungsgenehmigung für den betroffenen Wohnraum war gemäß § 10 (2) HmbWoSchG aufgrund der Stellung von Ersatzwohnraum als Kompensation zu erteilen. Daher unterliegt der Wohnraum nicht mehr dem Zweckentfremdungsverbot des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes.
Die Linke hat gemeinsam mit der Intitiative Leerstandsmelder 200 Einträge ausgewertet, die im Leerstandsmelder eingestellt waren. Alle Eimsbütteler Einträge haben sich Mitglieder der Partei angesehen.
Darunter findet sich auch der Furtweg 32, der angeblich seit 2013 Leerstehen soll. Eine Kleine Anfrage aus April 2013 listet 19 leere Wohnungen dort auf. Kurz darauf sollen für zwei Jahre syrische Flüchtlinge an dem Standort untergebracht worden sein. Danach scheint der Furtweg sowohl von der Bezirkspolitik als auch von der Bezirksverwaltung vergessen worden.
Noch heute steht das Gebäude leer, Fenster stehen offen und das Gebäude verfällt weiter.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 10 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Durch die erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung unterliegt der Wohnraum nicht mehr dem Zweckentfremdungsverbot des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes.
ohne
keine
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