21-4426

Einfach vergessen?! 10 Jahre Leerstand im Furtweg 32

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

25.01.2024

Lfd. Nr. 242 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

 

Einfach vergessen?! 10 Jahre Leerstand im Furtweg 32

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Es wird auf den „Sachstandsbericht Leerstand“ an den Ausschuss Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDI) für das Kalenderjahr 2019 verwiesen. In diesem Bericht vom 05.04.2020 wird unter Nr. 65 angeführt:

 

Furtweg 32-34

Nach einer zweckfremden Nutzung durch Vermietung an Flüchtlinge standen die Häuser weitgehend leer. Aufgrund der Stellung eines Mehr an Ersatzwohnraum anderenorts in Hamburg musste am 18.07.2019 die Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch der Häuser 32a+b und 34 b-e mit insgesamt 54 WE erteilt werden. Für die übrigen 30 Wohnungen der Häuser 34, 34 f + g sind Instandsetzungsmaßnahmen nachgewiesen worden, die bereits laufen eine Überprüfung steht an.

 

Aus der nachfolgenden Mitteilung für das Jahr 2020 ist zu entnehmen, dass der Ersatzwohnraum geschaffen wurde.

 

Eine Zweckentfremdungsgenehmigung für den betroffenen Wohnraum war gemäß § 10 (2) HmbWoSchG aufgrund der Stellung von Ersatzwohnraum als Kompensation zu erteilen. Daher unterliegt der Wohnraum nicht mehr dem Zweckentfremdungsverbot des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes.

 

Die Linke hat gemeinsam mit der Intitiative Leerstandsmelder 200 Einträge ausgewertet, die im Leerstandsmelder eingestellt waren. Alle Eimsbütteler Einträge haben sich Mitglieder der Partei angesehen.

Darunter findet sich auch der Furtweg 32, der angeblich seit 2013 Leerstehen soll. Eine Kleine Anfrage aus April 2013 listet 19 leere Wohnungen dort auf. Kurz darauf sollen für zwei Jahre syrische Flüchtlinge an dem Standort untergebracht worden sein. Danach scheint der Furtweg sowohl von der Bezirkspolitik als auch von der Bezirksverwaltung vergessen worden.

Noch heute steht das Gebäude leer, Fenster stehen offen und das Gebäude verfällt weiter.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Seit wann steht der Furtweg 32 leer?
  2. In den jährlichen Sachstandsberichten zum Wohnungsleerstand findet sich der Eintrag nicht, warum?
  3. Ist der Leerstand im Furtweg 32 genehmigt?
  4. Falls ja, seit wann und aus welchen Gründen?
  5. Sollte der Leerstand genehmigt worden sein, wurde eine Zwischenvermietung geprüft?
  6. Falls ja, aus welchen Gründen wurde damals keine Zwischenvermietung angeordnet?
  7. Gab es im Zusammenhang mit dem Furtweg 32 Anordnungen und Weisungen an den Eigentümer?
  8. Falls ja, wann und welche? Sind die Anordnungen und Weisungen umgesetzt?
  9. Gab es im Zusammenhang mit dem Furtweg Buß- und Zwangsgelder?
  10. Falls ja, wann, wie hoch und aus welchen Gründen?

 

Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 10 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Durch die erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung unterliegt der Wohnraum nicht mehr dem Zweckentfremdungsverbot des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine