22-1328

Einbindung der Bezirksamtsleiterin in die Planungen zur Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

01.08.2025

Lfd. Nr. 103 (22)


Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Matthias Blenski (CDU-Fraktion)

Einbindung der Bezirksamtsleiterin in die Planungen zur Bündelung der Standorte
Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord

In der Anfrage gemäß § 24 BezVG Nr. 92 ndelung der Standorte Einwohner-angelegenheiten Eimsbüttel und Nord wurde zu Frage 2 mitgeteilt, dass die Fraktionen seitens der zuständigen Finanzbehörde am 17.06.2025 mit einer förmlichen Anhörung gemäß § 28 BezVG informiert wurden. Die nun erneute Befassung mit dem Thema hat ergeben, dass die Beteiligung der Fraktionen am 18.06.2025 durchdie Finanzbehörde über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung stattgefunden hat.

Dies vorausgeschickt wird die Kleine Anfrage vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der geplanten Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord zum Standort Christoph-Probst-Weg 4 gab es Kritik, unter anderem von Vertretern der Fraktionen in der Bezirksversammlung Eimsbüttel.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. An welchem Datum, in welcher Form, durch wen und mit welchem wesentlichen Inhalt wurde die Bezirksamtsleiterin erstmals in Überlegungen oder Planungen zur Bündelung der genannten Standorte einbezogen?

Eine Einbeziehung der Bezirksamtsleiterin in die Überlegungen oder Planungen zur Bündelung von Standorten des Hamburg Service am Christoph-Probst-Weg 4 erfolgte nicht. Die Bezirksamtsleiterin wurde über die entsprechende Entscheidung des Hamburg Service über den neuen Standort und den geplanten Zeitpunktdes Umzuges bei der Verwaltungsratssitzung von den Vertretern des Hamburg Service am 13.06.2025 mündlich und mit einer Präsentation informiert.

  1. Gab es nach diesem ersten Zeitpunkt weitere Gelegenheiten, zu denen die Bezirksamtsleiterin in Überlegungen oder Planungen zur Bündelung einbezogen wurde? Wenn ja: An welchen Daten, in welcher Form, durch wen und mit welchem wesentlichen Inhalt erfolgten diese weiteren Einbindungen?

Zwischen der Verwaltungsratssitzung am Freitag, dem 13.06.2025, und der Information der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG am Mittwoch, dem 18.06.2025, erfolgte keine weitere Einbeziehung der Bezirksamtsleiterin.

  1. Hat die Bezirksamtsleiterin im Rahmen der erstmaligen oder einer späteren Einbindung eine Stellungnahme, Rückmeldung oder Bewertung zu den Überlegungen oder Planungen abgegeben?

Eine Bewertung oder Stellungnahme zu der Entscheidung des Untermieters des Bezirksamtes, des Hamburg Service, Dienststellen am Standort Christoph-Probst-Weg 4 zu bündeln, erfolgte seitens der Bezirksamtsleiterin nicht. Anders, als in der Information des Hamburg Service an die Bezirksversammlung dargestellt, hat sie die Information auch nicht begrüßt, sondern sich zu der fachlichen Entscheidung des Untermieters des Bezirksamtes über einen neuen Standort neutral verhalten. Sie hat den Hamburg Service jedoch in der Verwaltungsratssitzung am 13.06.2025 mündlich darauf hingewiesen, dass eine Einbeziehung und Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG umgehend erfolgen müsse.

  1. Wenn die Bezirksamtsleiterin eine Stellungnahme, Rückmeldung oder Bewertung abgegeben hat: An welchem Datum, in welcher Form und mit welchem wesentlichen Inhalt erfolgte dies?

Siehe Antwort zu Nr. 3.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Christoph-Probst-Weg

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