21-4041

Ein soziales Stadtteil- und Begegnungszentrum in der Lippertschen Villa in Niendorf schaffen Beschluss der BV vom 29.06.2023 - Drs. 21-4014

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.08.2023
Sachverhalt

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Drs. 21-4014

 

Petitum:

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

 

a. der Finanzbehörde mitzuteilen, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel den

Erwerb der Lippertschen Villa im Stadtteil Niendorf als Nachfolgebau für die

Alte Schule“ begrüßen wurde,

b. die Finanzbehörde zu bitten, entsprechende Kaufverhandlungen aufzunehmen

und einen entsprechenden Ankauf der Immobilie, z.B. durch die Sprinkenhof

GmbH, zu unterstützen.

c. die Finanzbehörde zu bitten, im Falle eines erfolgreichen Ankaufs die Immobilie

insbesondere den sozialen Trägern der jetzigen „Alten Schule“, der Initiative

Wir fur Niendorf“ und dem Begegnungszentrum, zur direkten Anmietung

anzubieten.

 

2. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, zu prüfen, ob im Falle einer Nutzung als

Stadtteil und Begegnungszentrum - eine finanzielle Beteiligung des Bezirks an den

laufenden Kosten der Lippertschen Villa insbesondere durch Mittel aus dem Topf

Sozialräumliche Integrationsnetzwerke in der Jugend- und Familienhilfe“ (SIN-Mittel)

glich ist und diesbezüglich das Gespräch mit der Finanzbehörde aufzunehmen.

 

Die Finanzbehörde hat das Anliegen der Bezirksversammlung Eimsbüttel geprüft. Mit dem Schwerpunkt einer sozialen Nutzung in der „Lippertsche Villa“ sind fachpolitische Mittel für einen durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel beabsichtigten Erwerb und dem dann notwendigen Unterhalt aufzubringen. Es liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts und der verantwortlichen Fachbehörde, im Rahmen bestehender bzw. ggf. zukünftig einzuwerbender Ermächtigungen, die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu prüfen. Im Rahmen dieser Maßgaben unterstützen Finanzbehörde, LIG und Sprinkenhof gerne etwaige Ankaufsbemühungen, benötigen hierfür jedoch einen offiziellen Grunderwerbsauftrag inklusive Kostenübernahmeerklärung.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Drs. 21-4014

 

:

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

 

a. der Finanzbehörde mitzuteilen, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel den

Erwerb der Lippertschen Villa im Stadtteil Niendorf als Nachfolgebau für die

Alte Schule“ begrüßen wurde,

b. die Finanzbehörde zu bitten, entsprechende Kaufverhandlungen aufzunehmen

und einen entsprechenden Ankauf der Immobilie, z.B. durch die Sprinkenhof

GmbH, zu unterstützen.

c. die Finanzbehörde zu bitten, im Falle eines erfolgreichen Ankaufs die Immobilie

insbesondere den sozialen Trägern der jetzigen „Alten Schule“, der Initiative

Wir fur Niendorf“ und dem Begegnungszentrum, zur direkten Anmietung

anzubieten.

 

2. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, zu prüfen, ob im Falle einer Nutzung als

Stadtteil und Begegnungszentrum - eine finanzielle Beteiligung des Bezirks an den

laufenden Kosten der Lippertschen Villa insbesondere durch Mittel aus dem Topf

Sozialräumliche Integrationsnetzwerke in der Jugend- und Familienhilfe“ (SIN-Mittel)

glich ist und diesbezüglich das Gespräch mit der Finanzbehörde aufzunehmen.

 

Die Finanzbehörde hat das Anliegen der Bezirksversammlung Eimsbüttel geprüft. Mit dem Schwerpunkt einer sozialen Nutzung in der „Lippertsche Villa“ sind fachpolitische Mittel für einen durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel beabsichtigten Erwerb und dem dann notwendigen Unterhalt aufzubringen. Es liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamts und der verantwortlichen Fachbehörde, im Rahmen bestehender bzw. ggf. zukünftig einzuwerbender Ermächtigungen, die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu prüfen. Im Rahmen dieser Maßgaben unterstützen Finanzbehörde, LIG und Sprinkenhof gerne etwaige Ankaufsbemühungen, benötigen hierfür jedoch einen offiziellen Grunderwerbsauftrag inklusive Kostenübernahmeerklärung.

 

Anhänge

keine