21-2374

Ein Jahr Bewohnerparken in Rotherbaum – was ist die Zwischenbilanz und wie geht es weiter im Bezirk Eimsbüttel?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

15.09.2021

Lfd. Nr. 72 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)

 

Ein Jahr Bewohnerparken in Rotherbaum – was ist die Zwischenbilanz und wie geht es weiter im Bezirk Eimsbüttel?

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

I. Im Juli 2020 wurde die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten im Stadtteil Rotherbaum der breiten Öffentlichkeit bekanntgegeben. Seit dem 21. September 2020 sind diese nunmehr in Kraft.

II. Seit dem 05.07.2021 sind im südlichen Bezirk Eimsbüttel zudem die Bewohnerparkgebiete AE102 Weidenallee und AE103 Kaifu eingerichtet worden. Teile der Bewohnerparkgebiete AE100 Glücksburger Straße und AE101 Alsenplatz befinden sich ebenfalls noch auf Eimsbütteler Gebiet, ihr größerer Teil jeweils auf Altonaer Gebiet. Als weiteres Bewohnerparkgebiet wurde zudem bereits das Generalsviertel im Eimsbütteler Stadtteil Hoheluft-West avisiert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Dienststellen:

 

I. Teil

 

  1. Wie viele Parkausweise für das Bewohnerparken wurden für die Gebiete E300 Grindelallee, E301 Grindelhof, E302 Pöseldorf und E303 Alsterufer bislang jeweils insgesamt ausgestellt? Wie viele davon sind jeweils aktuell noch gültig?

(Bitte jeweils nach Parkgebieten differenziert auflisten).

 

Bewohnerparkgebiet

BewPA 2020

BewPA 2021

E300 Grindelallee

1.148 Stück

1.131 Stück

 

E301 Grindelhof

2.073 Stück

2.042 Stück

 

E302 Pöseldorf

1.429 Stück

1.411 Stück

 

E303 Alsterufer

863 Stück

851 Stück

 

 

Die Gesamtzahl der jemals ausgegebenen Parkausweise in den o.g. Bereichen beläuft sich demnach auf 10.948 Stück. Die Ausweise weisen jeweils eine Gültigkeit von einem Jahr auf. Eine Auswertung über noch gültige Parkausweise aus dem Jahr 2020 ist nicht möglich.

 

  1. Wurden Anträge auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für die o.g. Parkgebiete abgelehnt? Wenn ja, ca. wie viele und aus welchen wesentlichen Gründen?

 

Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 StVO grundsätzlich nur Bewohnerinnen und Bewohner, die im entsprechenden Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen bzw. ggfs. mit Zweitwohnsitz angemeldet sind. Vor diesem Hintergrund wird keine Statistik über nicht berechtigte Anfragen geführt.

 

  1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende wurden für die o.g. Parkgebiete ausgestellt? Wie viele Anträge wurden aus welchen wesentlichen Gründen abgelehnt?
    (Bitte jeweils nach Parkgebieten differenziert auflisten).

 

 

 

 

Bewohnerparkgebiet

Genehmigungen

Ablehnungen

Begründung

E300 – Grindelallee

1 Stück

6 Stück

fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden, Anfahrt für Mitarbeitende

E301 – Grindelhof

10 Stück

15 Stück

fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden bzw. Möglichkeit zur Anmietung vorhanden, Tagesticketbereich, Tätigkeit nicht genehmigungsfähig

E302 – Pöseldorf

12 Stück

18 Stück

fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden, Anfahrt für Mitarbeitende, Tagesticketbereich, Tätigkeit nicht genehmigungsfähig

E303 – Alsterufer

13 Stück

16 Stück

fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden, Anfahrt für Mitarbeitende, Tagesticketbereich, Tätigkeit nicht genehmigungsfähig

 

  1. Wie viele Anträge auf Erteilung von Besucherparkausweisen wurden für die o.g. Parkgebiete gestellt? Ca. wie viele bzw. etwa welcher Anteil davon wurden aus welchen wesentlichen Gründen abgelehnt?

(Bitte jeweils nach Parkgebieten differenziert auflisten).

 

Die Beantragung von Besucherparkausweisen (BesPA) sind an die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Bewohnerparkausweise (BewPA) gekoppelt. Insoweit gelten die Ausführungen zur Frage 2 entsprechend.

 

Bewohnerparkgebiet

Besucherparkausweise 2020

 Besucherparkausweise 2021 (30.06.)

E300 Grindelallee

3.201 Stück

6.911 Stück

E301 Grindelhof

4.961 Stück

10.839 Stück

E302 Pöseldorf

3.596 Stück

8.341 Stück

E303 Alsterufer

2.323 Stück

5.683 Stück

 

  1. Wie hoch waren die bisherigen Erlöse aus der Erteilung von Bewohner- und Besucher-Parkausweisen sowie Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende für die o.g. Parkgebiete?

 

Die Umsatzerlöse ergeben sich aus den o.g. Stückzahlen sowie den zum Zeitpunkt der Beantragung aktuellen/gültigen Gebühren für Bewohnerparkausweise und Besucherparkausweise. Für die Ausnahmegenehmigungen ergeben sich die Umsatzerlöse aus den o.g. Stückzahlen und den Gebühren je Genehmigung bzw. der Ablehnung (250 € bei Genehmigung für 12 Monate, 187,50 € bei Ablehnung).

 

a)       Wie hoch waren ferner die bisherigen Erlöse aus den Parkscheinautomaten in den o.g. Parkgebieten?

 

Der erfragte Detaillierungsgrad ist durch eine technische Auswertung nicht möglich. Eine händische Auswertung ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

b)       Wie hoch waren zudem die bisherigen Erlöse aus Verwarn- und Bußgeldern aufgrund von Verstößen gegen die in den Bewohnerparkgebieten geltenden Regelungen für den ruhenden Verkehr in den o.g. Parkgebieten?

(Bitte jeweils jahresweise und – soweit möglich – nach Parkgebieten differenziert auflisten).

 

Zu Ziffer 5.b) kann keine alleinige Auskunft erfolgen und die Zuständigkeit wird bei der BIS, Amt M, gesehen.

 

  1. Wie hat sich der Preis für das Bewohnerparken in den o.g. Parkgebieten entwickelt? Welche Überlegungen oder Pläne bestehen für die weitere Preisentwicklung und ab wann sollen diese voraussichtlich umgesetzt werden?

 

Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis wurde zum 15.06.2021 von 25 € auf 45 € bei einer online Beantragung sowie von 30 € auf 50 € bei einer Beantragung beim LBV vor Ort angehoben.

 

II. Teil

 

  1. Wie viele Parkausweise für das Bewohnerparken wurden für die Gebiete AE100 Glücksburger Straße, AE101 Alsenplatz, AE102 Weidenallee und AE103 Kaifu bislang jeweils insgesamt ausgestellt?

(Bitte jeweils nach Parkzonen differenziert auflisten).

 

Siehe Drs. 22/5354.

 

  1. Wurden Anträge auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für die o.g. Parkgebiete abgelehnt? Wenn ja, ca. wie viele und aus welchen wesentlichen Gründen?

 

Siehe Antwort zu 2.

 

  1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende wurden für die o.g. Parkgebiete ausgestellt? Wie viele Anträge wurden aus welchen wesentlichen Gründen abgelehnt?

 

Siehe Drs. 22/5354.

 

  1. Aus welchen Gründen wurden für die Bewohnerparkzonen AE102 und AE103 Kürzel gewählt, die offenbar entsprechend der bisherigen Nomenklatur für eine Abkürzung „Altona-Eimsbüttel“ stehen, obgleich diese Gebiete vollständig im Bezirk Eimsbüttel liegen? Befindet sich derzeit ein Neuzuschnitt der jeweiligen Bezirksgrenzen in Prüfung?

 

Um eine einheitliche und kundenorientierter Lösung und Verständlichkeit für die Bewohnerparkgebiete zu schaffen, wurde die Buchstabenkombination aus beiden Bezirken gewählt. Diese Lösung wurde erstmalig in den Bewohnerparkzonen auf St. Pauli und in Altona-Altstadt erprobt. Lediglich das AE103 Kaifu liegt vollständig im Bezirk Eimsbüttel.

 

Ein Neuzuschnitt ist nicht vorgesehen. Die Einteilung erfolgt nach der VwV-StVO, welche eine maximale Ausdehnung von 1.000 Metern vorsieht und orientiert sich an natürlichen Grenzen wie Straßenzügen oder Grünflächen. Der Zuschnitt wurde im Rahmen der Befragung der Bewohnenden als passend bewertet. Die Bezirksversammlung wurde ebenfalls über die Planungen informiert.

 

  1. Für wann ist mit Einrichtung eines Bewohnerparkgebiets im Bereich des Generalsviertels zu rechnen?

 

Die Untersuchungen für den Bereich Hoheluft West laufen. Eine Umsetzung ist für 2022 geplant.

 

  1. Wie viele Pkw-Stellplätze befinden sich derzeit jeweils in den Bewohnerparkgebieten AE100 bis AE103 im öffentlichen Straßenraum? Wie viele sind es im angedachten Parkgebiet im Generalsviertel?

(Bitte jeweils nach Parkgebieten differenziert auflisten).

 

Bewohnerparkgebiet

Parkstände

AE100

2.203

AE101

1.449

AE102

1.295

AE103

2.525

Generalsviertel

Erhebung findet noch statt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine