Ein Jahr Bewohnerparken in Rotherbaum was ist die Zwischenbilanz und wie geht es weiter im Bezirk Eimsbüttel?
15.09.2021
Lfd. Nr. 72 (21)
Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)
Ein Jahr Bewohnerparken in Rotherbaum – was ist die Zwischenbilanz und wie geht es weiter im Bezirk Eimsbüttel?
Die Anfrage wird – von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
I. Im Juli 2020 wurde die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten im Stadtteil Rotherbaum der breiten Öffentlichkeit bekanntgegeben. Seit dem 21. September 2020 sind diese nunmehr in Kraft.
II. Seit dem 05.07.2021 sind im südlichen Bezirk Eimsbüttel zudem die Bewohnerparkgebiete AE102 Weidenallee und AE103 Kaifu eingerichtet worden. Teile der Bewohnerparkgebiete AE100 Glücksburger Straße und AE101 Alsenplatz befinden sich ebenfalls noch auf Eimsbütteler Gebiet, ihr größerer Teil jeweils auf Altonaer Gebiet. Als weiteres Bewohnerparkgebiet wurde zudem bereits das Generalsviertel im Eimsbütteler Stadtteil Hoheluft-West avisiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Dienststellen:
I. Teil
(Bitte jeweils nach Parkgebieten differenziert auflisten).
Bewohnerparkgebiet |
BewPA 2020 |
BewPA 2021 |
|
E300 Grindelallee |
1.148 Stück |
1.131 Stück |
|
E301 Grindelhof |
2.073 Stück |
2.042 Stück |
|
E302 Pöseldorf |
1.429 Stück |
1.411 Stück |
|
E303 Alsterufer |
863 Stück |
851 Stück |
|
Die Gesamtzahl der jemals ausgegebenen Parkausweise in den o.g. Bereichen beläuft sich demnach auf 10.948 Stück. Die Ausweise weisen jeweils eine Gültigkeit von einem Jahr auf. Eine Auswertung über noch gültige Parkausweise aus dem Jahr 2020 ist nicht möglich.
Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 StVO grundsätzlich nur Bewohnerinnen und Bewohner, die im entsprechenden Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen bzw. ggfs. mit Zweitwohnsitz angemeldet sind. Vor diesem Hintergrund wird keine Statistik über nicht berechtigte Anfragen geführt.
Bewohnerparkgebiet |
Genehmigungen |
Ablehnungen |
Begründung |
E300 – Grindelallee |
1 Stück |
6 Stück |
fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden, Anfahrt für Mitarbeitende |
E301 – Grindelhof |
10 Stück |
15 Stück |
fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden bzw. Möglichkeit zur Anmietung vorhanden, Tagesticketbereich, Tätigkeit nicht genehmigungsfähig |
E302 – Pöseldorf |
12 Stück |
18 Stück |
fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden, Anfahrt für Mitarbeitende, Tagesticketbereich, Tätigkeit nicht genehmigungsfähig |
E303 – Alsterufer |
13 Stück |
16 Stück |
fehlende Antragsunterlagen, eigener Stellplatz vorhanden, Anfahrt für Mitarbeitende, Tagesticketbereich, Tätigkeit nicht genehmigungsfähig |
(Bitte jeweils nach Parkgebieten differenziert auflisten).
Die Beantragung von Besucherparkausweisen (BesPA) sind an die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Bewohnerparkausweise (BewPA) gekoppelt. Insoweit gelten die Ausführungen zur Frage 2 entsprechend.
Bewohnerparkgebiet |
Besucherparkausweise 2020 |
Besucherparkausweise 2021 (30.06.) |
E300 Grindelallee |
3.201 Stück |
6.911 Stück |
E301 Grindelhof |
4.961 Stück |
10.839 Stück |
E302 Pöseldorf |
3.596 Stück |
8.341 Stück |
E303 Alsterufer |
2.323 Stück |
5.683 Stück |
Die Umsatzerlöse ergeben sich aus den o.g. Stückzahlen sowie den zum Zeitpunkt der Beantragung aktuellen/gültigen Gebühren für Bewohnerparkausweise und Besucherparkausweise. Für die Ausnahmegenehmigungen ergeben sich die Umsatzerlöse aus den o.g. Stückzahlen und den Gebühren je Genehmigung bzw. der Ablehnung (250 € bei Genehmigung für 12 Monate, 187,50 € bei Ablehnung).
a) Wie hoch waren ferner die bisherigen Erlöse aus den Parkscheinautomaten in den o.g. Parkgebieten?
Der erfragte Detaillierungsgrad ist durch eine technische Auswertung nicht möglich. Eine händische Auswertung ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
b) Wie hoch waren zudem die bisherigen Erlöse aus Verwarn- und Bußgeldern aufgrund von Verstößen gegen die in den Bewohnerparkgebieten geltenden Regelungen für den ruhenden Verkehr in den o.g. Parkgebieten?
(Bitte jeweils jahresweise und – soweit möglich – nach Parkgebieten differenziert auflisten).
Zu Ziffer 5.b) kann keine alleinige Auskunft erfolgen und die Zuständigkeit wird bei der BIS, Amt M, gesehen.
Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis wurde zum 15.06.2021 von 25 € auf 45 € bei einer online Beantragung sowie von 30 € auf 50 € bei einer Beantragung beim LBV vor Ort angehoben.
II. Teil
(Bitte jeweils nach Parkzonen differenziert auflisten).
Siehe Drs. 22/5354.
Siehe Antwort zu 2.
Siehe Drs. 22/5354.
Um eine einheitliche und kundenorientierter Lösung und Verständlichkeit für die Bewohnerparkgebiete zu schaffen, wurde die Buchstabenkombination aus beiden Bezirken gewählt. Diese Lösung wurde erstmalig in den Bewohnerparkzonen auf St. Pauli und in Altona-Altstadt erprobt. Lediglich das AE103 Kaifu liegt vollständig im Bezirk Eimsbüttel.
Ein Neuzuschnitt ist nicht vorgesehen. Die Einteilung erfolgt nach der VwV-StVO, welche eine maximale Ausdehnung von 1.000 Metern vorsieht und orientiert sich an natürlichen Grenzen wie Straßenzügen oder Grünflächen. Der Zuschnitt wurde im Rahmen der Befragung der Bewohnenden als passend bewertet. Die Bezirksversammlung wurde ebenfalls über die Planungen informiert.
Die Untersuchungen für den Bereich Hoheluft West laufen. Eine Umsetzung ist für 2022 geplant.
(Bitte jeweils nach Parkgebieten differenziert auflisten).
Bewohnerparkgebiet |
Parkstände |
AE100 |
2.203 |
AE101 |
1.449 |
AE102 |
1.295 |
AE103 |
2.525 |
Generalsviertel |
Erhebung findet noch statt. |
ohne
keine
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