Ein integriertes Konzept für Sport im Freien im Bezirk Eimsbüttel und ganz Hamburg: Zielgruppengerechte Gestaltung der Bewegungsinseln Empfehlungen für das hamburgweite Parksportkonzept und Ein integriertes Konzept für Sport im Freien im Bezirk Eimsbüttel und ganz Hamburg: Ein Netz aus sicheren Laufkursen und attraktiven Bewegungsinseln schaffen Empfehlungen für das hamburgweite Parksportkonzept BV-Beschlüsse (vertreten durch HA) vom 17.06.2021 - Drs. 21-2100 und Drs. 21-2102
Letzte Beratung: 12.08.2021 Hauptausschuss Ö 5.2
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu den o.g. Beschlüssen wie folgt Stellung:
Die Behörde für Inneres und Sport begrüßt, dass sich die Bezirksversammlung Eimsbüttel intensiv damit befasst, wie der ungebundene, niedrigschwellige und frei zugängliche Sport im öffentlichen Raum in Zukunft gestaltet und wie die entsprechende Infrastruktur ausgebaut werden kann.
Nicht erst seit der Corona-Pandemie, seither jedoch umso mehr, ist das Bewusstsein für die Bedeutung von Sport und Bewegung im Hinblick auf körperliche und psychosoziale Gesundheit und Prävention gewachsen.
Es ist einer der Grundgedanken der Active City, den Hamburgerinnen und Hamburgern einen möglichst leichten Einstieg in ein aktives und bewegtes Leben – in jeder Lebensphase – zu ermöglichen.
Am 02.06. 2021 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft mit der Drs. 22/4420 umfassende Maßnahmen zur Förderung des ParkSports in Hamburg. Mit dem Beschluss wurde die für den Sport zuständige Fachbehörde beauftragt, ein zukunftsfähiges ParkSport-Konzept zu entwickeln. Bei der Erstellung des ParkSport-Konzeptes wird das Landessportamt die in beiden Drucksachen der Bezirksversammlung Eimsbüttel genannten Aspekte in die Überlegungen mit einfließen lassen.
Die in den o. g. Drucksachen benannten Zielsetzungen tragen zur Verwirklichung des Active City-Gedankens bei, so dass die formulierten Petita aus sportfachlicher Sicht befürwortet werden. Im Einzelnen:
Zu 21-2100 (Bewegungs-/Fitnessinseln):
Die unter a) bis c) genannten Ziele sind durch die Bezirksämter umzusetzen. Aus Sicht der Fachbehörde ist eine bedarfsgerechte Anschaffung neuer Fitnessgeräte im öffentlichen Raum, die sowohl die Belange der an einem Beteiligungsprozess Mitwirkenden, als auch die örtlichen Gegebenheiten (was gibt es schon? Welche öffentlichen Einrichtungen/Sozialen Einrichtungen befinden sich in der Nähe etc.?) im Blick behält, unbedingt anzustreben. Bedarfsgerechte, den lokalen Gegebenheiten entsprechende Entscheidungskriterien sind hier einer gesamtstädtischen, übergeordneten Strategie vorzuziehen, da die gute und schnelle Erreichbarkeit (Wohnortnähe) als zentraler Faktor für die tatsächliche Nutzung angesehen wird.
Zu d)
Die Bürgerschaft beschloss am 02.06.2021 mit Drs. 22/4420 die Einrichtung eines ParkSport-Fonds. Der ParkSport-Fonds sieht für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 300.000 € für investive Maßnahmen zum Ausbau der Sportinfrastruktur im öffentlichen Raum vor. Die BIS als zuständige Fachbehörde wird diese Fördermittel mittels einer Förderrichtlinie auf Antrag vergeben. Die Förderrichtlinie wird in Kürze veröffentlicht.
Anzumerken ist hierbei, dass der ParkSport-Fonds nicht die für die Investitionen erforderlichen Mittel für Unterhaltung und Pflege abdeckt; diese müssen vom jeweiligen Betreiber selbst bereitgestellt werden.
Zu 21-2102 (Ein Netz aus sicheren Laufkursen und attraktiven Bewegungsinseln schaffen):
Die unter a) bis c) genannten Ziele können nur durch die für den öffentlichen Grünraum zuständige Behörde und die jeweiligen Abteilungen der Bezirksämter umgesetzt werden. Aus sportfachlicher Sicht wäre es zu begrüßen, wenn ein möglichst stadtweites, zusammenhängendes Netz aus Laufstrecken entstehen würde - oder zumindest dort, wo möglich, auch an den Übergängen vom einen Bezirk in den anderen die Bezirksämter gemeinsam an der Umsetzung gearbeitet würde. Eine Verbesserung der Qualität der Strecken vom Belag bis hin zu Beleuchtungsmöglichkeiten würde die Nutzbarkeit ebenfalls erhöhen.
Zu d): Wie schon zum Beschluss 21-2100 dargestellt, wird der ParkSport-Fonds die Möglichkeit bieten, Mittel zum Zweck der Gestaltung des öffentlichen Raums mit Bewegungs- und Sportinfrastruktur zu beantragen. Hierunter können auch Maßnahmen fallen, die den Ausbau und die Verbesserung der Qualität von Laufstrecken betreffen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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