21-3630

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2023 und Potenzialflächen 2023 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.03.2023
28.02.2023
Sachverhalt

Anlass und Zielsetzung

Hamburg wächst, ebenso der Bezirk Eimsbüttel. Die Bezirke und der derzeitige Senat haben im Jahr 2011 gemeinsam den Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau verhandelt, unterzeichnet und somit eine Vereinbarung zum Wohnungsneubau geschlossen. Gemäß diesem Vertrag hatte sich der Bezirk Eimsbüttel zur Genehmigung von durchschnittlich 700 Wohnungen jährlich verpflichtet. Im Jahr 2016 wurde der Vertrag erneuert und angepasst. Dieser besagt nun für die Gesamtstadt das Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr.

r den Bezirk Eimsbüttel bedeutet dies eine Zielzahl von 1.050 Wohneinheiten pro Jahr. Mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke diese Ziele konkretisieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Diese Wohnungsbauprogramme sind gemäß Vertrag für Hamburg jährlich zu aktualisieren.

In den Jahren 2011 bis 2015 ist es jeweils gelungen, die eingegangene Verpflichtung aus dem Vertrag für Hamburg zu erfüllen und z.T. weit über 700 Wohneinheiten pro Jahr zu ge­nehmigen. Seit 2016 konnten die geforderten 1.050 Wohneinheiten ebenfalls übertroffen werden.

Der Bezirk Eimsbüttel setzt sich nach wie vor dafür ein, die Zielzahl von jährlich 1.050 Genehmigungen im Wohnungsbau zu erreichen. Es bedarf unter den aktuellen Rahmenbedingungen besonderer Anstrengungen. Geeignete planungsrechtliche Instrumente, wie z.B. die Erleichterungen von Genehmigungen im Wohnungsbau durch das Baulandmobilisierungsgesetz werden angewandt und wegweisende Konzepte, wie das Magistralenkonzept sind in Vorbereitung und das Klimaschutzkonzept wird umgesetzt.

Das vorliegende Wohnungsbauprogramm 2023 bildet potenzielle Wohnungsbauflächen ab, auf denen die vereinbarte Zielzahl an Wohneinheiten realisiert werden könnte. Die Aufbereitung von relevanten Daten zu diesen Flächen in übersichtlichen Steckbriefen soll dabei helfen, Entscheidungen vorzubereiten und Prozesse zu erleichtern. Die Wohnungsbaupotenzialflächen werden somit in den Fokus der Diskussion um Wohnraumentwicklung gerückt. Das Wohnungsbauprogramm kann allerdings bestehende wohnungsbauspezifische Probleme nicht alleine lösen. Die größten Potenziale liegen mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. der Entwicklung am Sportplatzring in Stellingen in der Vielzahl von kleinteiligen Projekten in den gewachsenen Quartieren.

 

Inhalt und Methodik

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm bildet nicht nur die Basis für die quantitative Entwicklung von Wohnraum ab. Besonderer Fokus liegt auf der strategisch-räumlichen Entwicklung. Handlungsleitend ist dabei nach wie vor das Eimsbütteler Entwicklungskonzept „Eimsbüttel 2040“. Unter sozial-ökologischer Perspektive wird Weiterentwicklung von Wohnraum in den Zentren und in räumlicher Nähe zu den SPNV-Haltestellen forciert. Die „Stadt der kurzen Wege“ mit guten, fußufig zu erreichenden Versorgungsfunktionen stellt das Entwicklungsziel dar.

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2023 legt der Bezirk Eimsbüttel das mittlerweile zwölfte Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm vor. Hiermit sollen auf Ebene des Bezirks auch Antworten auf eine der wichtigsten globalen Zukunftsaufgaben gegeben werden: der Klimawandel. Die Ergänzung der Potenzialflächen um relevante Klimainformationen sowie wegweisende Leitlinien für mehr Klimaschutz und auf den Klimawandel vorbereitete Quartiere bringen einen qualitativen Mehrwert für die Eimsbütteler Wohnungsbauentwicklung. Damit wird das im Februar 2022 von der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossene „Integrierte Klimaschutzkonzept“ als weitere strategische Entscheidungsgrundlage für die stadtplanerische Entwicklung von Eimsbüttel konkretisiert.

Flächen, deren Potenziale komplett genehmigt wurden, entfallen. Neue Potenzialflächen werden aufgenommen. Gleichzeitig wurden bestehende Potenzialflächen gemäß neuen Erkenntnissen aktualisiert und ggf. neu bewertet.

 

Schwerpunkt: Klimagerechtes Bauen

Mit dem Hamburger Klimaplan hat sich die Hansestadt das Ziel gesetzt, durch eine Vielzahl von Hebelmaßnahmen, bis 2030 die CO2-Emissionen um 70 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren. Bis 2045 strebt die Stadt eine Emissionsminderung von mindestens 98 Prozent an, um damit CO2-neutral zu werden. Im Gebäudesegment sind erhebliche CO2-Einsparungspotenziale vorhanden. Insbesondere durch bauliche Maßnahmen, wie energetischer Sanierung, aber auch durch technische Maßnahmen, wie der energetischen Versorgung mit regenerativen Energieträgern, kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Dem Wohnungsbau kommt damit eine bedeutende Rolle zu.

Im Wohnungsbauprogramm Eimsbüttel 2023 wurde daher für die gesamten Wohnungsbaupotenzialflächen ein „Klimacheck“ durchgeführt. Dabei werden für jede Potenzialfläche mit Hilfe von Piktogrammen frühzeitig erste Hinweise auf besonders relevante Herausforderungen oder Potenziale für klimagerechtes Bauen zu den folgenden Themenfeldern gegeben:

-                      Klimaanpassung

-                      rmeversorgung und Energieeffizienz

-                      Mobilität

-                      Nachhaltiges Bauen.

Mit dem Wohnungsbauprogramm von 2021 hat sich der Bezirk Eimsbüttel sieben strategische Leitlinien als Grundlage für die weitere Entwicklung des Bezirks gegeben. Wichtige Prinzipien für die klimagerechte Stadtentwicklung wurden dabei festgelegt. Insbesondere wurde beschlossen: Der Wohnungsbau in Eimsbüttel soll nachhaltig und ressourcenschonend sein. Um diesen Punkt anzureichern und zu vertiefen wurden mit diesem Wohnungsbauprogramm 2023 sechs Leitlinien für klimagerechten Wohnungsbau in Eimsbüttel aufgestellt:

  1. Bei Wohnungsbauprojekten haben Modernisierung und Ausbau Vorrang vor Abriss und Neuversiegelung
  2. Mit jedem Bauvorhaben sind Vorbereitungen auf die Folgen des Klimawandels zu treffen
  3. Die Energieversorgung im Wohnungsbau ist klimaneutral
  4. Wohnungsbau in Eimsbüttel fördert nachhaltige Mobilität
  5. Eimsbüttel setzt sich für eine nachhaltige Bauweise im Wohnungsbau ein
  6. Die Bezirksverwaltung unterstützt und fordert klimafreundliches Bauen im Bezirk

 

Wohnungsbaupotenzialflächen

Das Wohnungsbauprogramm 2023 umfasst 98 Flächen mit einem Potenzial von über 9.000 Wohneinheiten bis 2027 ff. Im Jahr 2022 sind im Bezirk Eimsbüttel insgesamt 1.051 Wohneinheiten und auf Potenzialflächen 346 Wohneinheiten genehmigt worden. Zwei der im Wohnungsbauprogramm 2022 genannten Potenzialflächen konnten komplett aktiviert werden.

 

Neu ins Wohnungsbauprogramm 2023 aufgenommen wurden sieben Flächen:

1.044  Warburgstraße      (20 bis 30 WE)

5.057  Stresemannallee / Ecke Henning-Wulf-Weg  (20 bis 30 WE)

5.058  dlich Osterfeldstraße     (20 bis 30 WE)

7.087  Pinneberger Chaussee / Krupunder Weg  (50 WE)

8.043  Friedrich-Ebert-Straße / Bondenwald   (15 bis 20 WE)

8.117  Paul-Sorge-Straße Nord / U-Bahn Niendorf Nord (300 bis 400 WE)

9.021  Eisenhansweg / Büttskamp    (60 bis 80 WE)

 

Zwei der im Wohnungsbauprogramm 2022 genannten Potenzialflächen konnten komplett aktiviert werden und entfallen daher:

5.016  Rimbertweg Süd

5.019  Lohkoppelweg / Ansgarweg (BKHW)

 

Auf sechs weiteren Flächen sind Wohnungen genehmigt worden. Hier verbleiben aber jeweils noch Potenziale:

5.036  Julius-Vosseler-Straße Nord

6.003a   Sportplatzring / Basselweg

6.037  Kieler Straße / Langenfelder Damm

6.047  Hagenbeckstraße / Brehmweg / Eidelstedter Weg

8.114  Friedrich-Ebert-Straße

9.119  Frohmestraße / Eimerskamp

 

Auf einer Potenzialfläche wurde das Wohnungsbaupotenzial erhöht:

6.037  Kieler Straße / Langenfelder Damm

 

Eine Übersicht über alle im Wohnungsbauprogramm 2023 enthaltenen Flächen und deren Potenziale gibt die Tabelle im Anhang.

Zu beachten ist, dass sich ein Teil der Potenziale, wie z.B. am Eimsbütteler Marktplatz, auf sehr langfristige Entwicklungen bezieht.

 

Verfahren

Am 22.11.2022 erfolgte die erste Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2023 im Stadt­planungs­ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Die konzeptionelle und strategische Neufassung im Rahmen der aufgestellten Klimaleitlinien für den Wohnungsbau und dem Klima-Check der Potenzialflächen sowie die weiteren Prüfthemen und neu aufgenommene Potenzial­flächen wurden vorgestellt und ein Ausblick vorgenommen.

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 24.01. bis 14.02.2023 stattgefunden und wurde im Februar 2023 ausgewertet. Insgesamt sind 12 Stellungnahmen eingegangen, mit denen dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2023 und den Wohnungsbaupotenzialflächen 2023 grundsätzlich zugestimmt wurde. Ferner enthalten die Stellungnahmen Anmerkungen zu den Wohnungsbaupotenzialflächen 2023. Zudem wurde die umfangreiche und frühzeitige Beschäftigung mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung bereits auf Ebene des Wohnungsbauprogramm vermehrt begrüßt.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2023 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2023 zuzustimmen.

 

Anhänge

Wohnungsbauprogramm Eimsbüttel 2023
inklusive Tabelle und Steckbriefe Wohnungsbaupotenzialflächen 2023
(redaktionelle Änderungen vorbehalten)