20-2704

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2017 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.

Ergebnis

 

Stapla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

09.01.2018

4

20-2610

Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und GRÜNE-Fraktion, bei Gegenstimmen von CDU- und DIE LINKE-Fraktion

 

 

 

Anlass und Zielsetzung

 

Die Bezirke und der derzeitige Senat haben im Jahr 2011 gemeinsam den Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau verhandelt, unterzeichnet und somit eine Vereinbarung zum Wohnungsneubau geschlossen. Gemäß diesem Vertrag hatte sich der Bezirk Eimsbüttel zur Genehmigung von durchschnittlich 700 Wohnungen jährlich verpflichtet.  Im Jahr 2016 wurde der Vertrag erneuert und angepasst. Dieser besagt nun für die Gesamtstadt das Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr.

 

r den Bezirk Eimsbüttel bedeutet dies eine Zielzahl von 1.050 Wohneinheiten pro Jahr. Mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke diese Ziele konkreti­sieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Diese Wohnungsbaupro­gramme sind jährlich zu aktualisieren.

 

In den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 ist es jeweils gelungen, die eingegangene Verpflichtung aus dem Vertrag für Hamburg zu erfüllen und z.T. weit über 700 Wohneinheiten pro Jahr zu ge­nehmigen. In den Jahren 2016 und 2017 konnten die geforderten 1.050 Wohneinheiten ebenfalls übertroffen werden.

 

Inhalt und Methodik

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2017 legt der Bezirk Eimsbüttel das mittlerweile siebte Eimstteler Wohnungsbauprogramm vor.

 

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm bildet die Basis sowohl für die quantitative als auch die qualitative wohnbauliche Ausrichtung des Bezirks und stellt die Grundlage für die im Vertrag für Hamburg eingegangene Verpflichtung dar.

 

Die Grundlage für das aktuelle Wohnungsbauprogramm bilden die beiden vorangegangenen Wohnungsbauprogramme 2015 und 2016. Inhalt und Steckbriefe aus dem Wohnungsbauprogramm 2015 hatten weiterhin Bestand. Mit dem Wohnungsbauprogramm 2016 wurden lediglich weitere Potenzialflächen ergänzt.

 

Im Wohnungsbauprogramm 2017 werden die Flächen von 2015 und 2016 fortgeschrieben und aktualisiert. Flächen, die komplett genehmigt wurden, sind entfallen. Die verbleibenden Potenzialflächen wurden um neue ergänzt.

 

Wohnungsbaupotenzialflächen

 

Es konnten 23 der im Wohnungsbauprogramm 2015/2016 und der dazugehörenden Fortschreibung 2016 genannten Potenzialflächen in 2017 aktiviert werden. Auf fünf dieser Flächen wurden Teilbereiche genehmigt, hier verbleiben jeweils noch Wohnungsbaupotenziale und die Steckbriefe somit im Wohnungsbauprogramm 2017.

 

Auf den 18 Wohnungsbauflächen, die nun entfallen, konnten gesamt 1252 WE genehmigt werden. Es handelt sich hierbei um folgende Flächen:

 

1.006Reinfeldstraße 2-6 / Rentzelstraße 36-48

1.041Harvestehuder Weg 21 / Alsterchaussee 25, 27

1.042Brodersweg

1.043Alsterufer 10

2.020Harvestehuder Weg 80a

5.006derfeldstraße 24-26

5.047Grandweg 130/180 (Parkplatz)

5.049Niendorfer Straße 25

6.048Randstraße 77

6.056Kieler Straße 340

7.008Eidelstedter Platz 22a

7.072Holsteiner Chaussee 22-28

7.074Furtweg 51-53

7.082Lohkampstraße 100

8.022dVielohweg, zw. Nr. 130 und 132

9.001Graf-Johann-Weg 77, 79

9.093Oldesloer Straße 90

9.108Sellhopsweg 5-9

 

Auf Teilbereichen von 5 Potenzialflächen wurden zwar ebenfalls Genehmigungen für Wohnungsbau mit insges. 278 Wohneinheiten erteilt, jedoch steht auf diesen noch ein Restpotenzial zur Verfügung. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

5.036Lokstedter Höhe / Julius-Vosseler-Straße

5.048Osterfeldstraße 39

6.005Spannskamp-Ost

6.011Koppelstraße 22-30 / Hagenbeckstraße (östl. Koppelstr. 30)

6.047Steenwisch / Jaguarstieg / Brehmweg / Hagenbeckstraße /

Eidelstedter Weg

 

Die Flächen verbleiben im Wohnungsbauprogramm um die Aktivierung der Restflächen anzustoßen.

 

Bei weiteren Flächen wurden Potenziale nach erneuter Einschätzung angepasst. Dadurch konnten noch einmal ca. 800 Wohneinheiten generiert werden

 

 

Insgesamt verbleibt damit ein Wohnungsbaupotenzial von ca. 7.200 Wohneinheiten auf 139 Potenzialflächen.

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2017 werden die noch nicht aktivierten Potenzialflächen aus den letzten Wohnungsbauprogrammen fortgeschrieben und mit 4 neuen Potenzialflächen ernzt. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

4.035Unnastraße

5.054Beim Opferstein

6.057Randstraße 61-65

7.011Redingskamp / Alpenrosenweg

 

Das Potenzial auf diesen vier Flächen wird mit ca. 1.000 Wohneinheiten eingeschätzt.

 

Die Summe der im Wohnungsbauprogramm 2017 enthaltenen Potenzialflächen be­trägt damit 143 Flächen mit einem Potenzial von über 8.200 Wohneinheiten bis 2022 ff. Die Übersichtskarten und die einzelnen Steckbriefe der Potenzialflächen wurden insge­samt aktualisiert.

 

Verfahren

 

Am 07.11.2017 erfolgte die erste Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2017 im Stadtplanungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Hierbei wurden Inhalt und Herangehensweise sowie die in 2017 erteilten Wohnungsbaugenehmigungen dargestellt. Die neu aufgenommenen Potenzialflächen wurden vorgestellt und ein Ausblick vorgenommen. Im Nachgang wurden die Potenzialflächen 2017 an die Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 19.10.2017 bis 15.11.2017 stattgefunden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2017 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2017 zu.

 

Anhänge

keine

 

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