Eimsbüttel hat ein Platzproblem - außer für Autos?
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Marvin Brinkmann, Nikolai Drews, Mikey Kleinert, Manuela Pagels, Myriam Schrank (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Eimsbüttel hat ein Platzproblem – außer für Autos?
Fortlaufende. Nr.: 22-68
Eingangsdatum: 14.11.2025
Datum der Antwort: 14.01.2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet mit Ausnahme der Frage 12 wie folgt:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Fragen 3 und 5 (erste Teilfrage) wie folgt:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Frage 12 wie folgt:
Sachverhalt:
Eimsbüttel gehört zu den am dichtesten besiedelten Bezirken Hamburgs. Öffentlicher Raum ist ein rares Gut – und dennoch wird ein erheblicher Teil davon dauerhaft privat in Anspruch genommen. Während sichere Radwege, Grünflächen oder ausreichend breite Gehwege oft fehlen, steht auf nahezu jeder Straße eine dichte Reihe von Fahrzeugen – Tag und Nacht.
Es muss differenziert werden, dass Kraftfahrzeuge verschiedenen Nutzergruppen zuzuordnen sind: Zum einen Fahrzeuge von Unternehmen, die für den Transport von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden (Firmenfahrzeuge), zum anderen Fahrzeuge, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden auch zur privaten Nutzung überlassen (Firmenfahrzeuge mit Privatnutzung), sowie schließlich privat zugelassene Fahrzeuge, die von den Nutzern allein für private Zwecke (auch An- und Abfahrt zum Beschäftigungsort) verwendet werden. Für eine sicherheitsorientierte, gerechte, sozialverträgliche und ökologische Stadt- und Verkehrspolitik ist es zentral zu wissen, wie viel Raum der motorisierte Individualverkehr tatsächlich einnimmt und wem dieser Raum zugutekommt.
Vorbemerkung der BVM:
Hamburg steht im Verkehrsbereich vor großen Herausforderungen, die in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum erforderlich machen. Die Erhaltung und der Ausbau der städtischen Infrastruktur, die Umsetzung der Mobilitätswende mit dem angestrebten Modal Split von 80/20 zugunsten des Umweltverbundes sowie das Erreichen der Klimaziele des Senats sind zentrale Aufgaben, die eine strategische Steuerung des ruhenden Verkehrs notwendig machen.
Die BVM entwickelt daher aktuell den Masterplan Parken, der u.a. die systematische Erfassung der Zahl der privaten Kfz sowie der verfügbaren Stellplätze und Parkhäuser im öffentlichen und privaten Raum auf Stadtteilebene vorsieht. Die Erhebung sowie Auswertung der Datensätze sind noch nicht abgeschlossen, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Zahlen veröffentlicht werden können.
Ziel des Masterplans ist es, einem Überblick über das gesamte Parkraumangebot im öffentlichen und privaten Raum zu schaffen und daraus abgeleitet einen Handlungsleitfaden zur Organisation des ruhenden Verkehrs bzw. zum Umgang mit Parkplätzen im öffentlichen und privaten Raum zu erstellen. Damit wird eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für zukünftige Planungen geschaffen, die es ermöglicht, den ruhenden Verkehr in Hamburg bedarfsgerecht und zukunftsorientiert zu steuern, zur Verbesserung der Lebensqualität beizutragen und die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele der Stadt zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesbehörde für Verkehr und
Mobilitätswende:
1. Liegt der Behörde eine Übersicht darüber vor, wie viele öffentlich verfügbare PKW-Stellplätze sich im Bezirk Eimsbüttel befinden?
1.1. Falls ja, wie viele Stellplätze gibt es insgesamt – aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, Parkzonen und Parkregelungen (gebührenpflichtig, Anwohnendenparken, kostenlos etc.)?
1.2. Ist die Auslastungsquote von kostenpflichtigen oder -freien Stellplätzen, Tiefgaragen, Quartiersgaragen etc. bekannt?
1.3. Falls keine Übersicht vorliegt, obwohl der ruhende Verkehr eine der größten Flächenbeanspruchungen im öffentlichen Raum darstellt, warum nicht?
Siehe Vorbemerkung.
2. Wieso findet kaum oder gar keine Anpassung des Straßenraums zulasten des ruhenden KFZ-Verkehrs statt, obwohl andere Mobilitätsformen an Bedeutung gewinnen? Warum werden Parkstände nicht für Fahrrad-, E-Scooter- und sonstige Abstellanlagen umgenutzt oder gar entsiegelt?
Die Nachfrage nach öffentlichem Parkraum ist trotz steigender Bedeutung anderer Mobilitätsformen nach wie vor hoch, insbesondere in verdichteten Stadtteilen wie dem Kerngebiet von Eimsbüttel und Hoheluft-West. Aus diesem Grunde haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, dass bis zur Vorlage des Masterplans Parken ein grundsätzliches Moratorium zum Abbau von Parkplätzen gilt. Vor diesem Hintergrund werden alle laufenden Maßnahmen aus den großen Bauprogrammen von der BVM in enger Abstimmung mit der Senatskanzlei erneut überprüft. Eine Freigabe kann erfolgen, sofern keine Bedenken in Bezug auf den öffentlichen Parkraum bestehen oder zumindest eine Justierung der Planung im Sinne der Gesamtmobilität erfolgt, so zum Beispiel in der Straße Beim Schlump. Kleinere Maßnahmen wie die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen oder StadtRAD-Stationen können weiterhin zu Lasten von Kfz-Parkständen umgesetzt werden und unterliegen als sogenannte Einzelfälle der Mobilitätswende lediglich einer Meldepflicht im Rahmen des Moratoriums.
3. Welche Informationen oder Schätzungen liegen über die Zahl privater Stellplätze im Bezirk vor (z. B. Tiefgaragen, Garagenhöfe, Stellplätze von Wohnanlagen)?
Die privaten Stellplätze werden gerade stadtweit, also auch für Eimsbüttel, vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) im Auftrag der BSW erhoben. Ergebnisse werden Anfang kommenden Jahres vorliegen.
3.1. Wie schätzt die Landesbehörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die tatsächliche Auslastung privater Stellplätze im Bezirk ein?
Über die Auslastung privater Stellplätze gibt es keine Informationen, da diese nur durch eine Befragung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu ermitteln wären.
3.2. Werden im Rahmen von Baugenehmigungen oder Bebauungsplänen Daten zu neu geschaffenen bzw. wegfallenden privaten Stellplätzen systematisch erfasst bzw. die Schaffung von Stellplätzen in welchem Ausmaß vorgeschrieben?
3.2.1. Wenn nein, warum nicht?
3.2.2. Wenn nein, gibt es hierzu Bestrebungen?
Die Anzahl privater Stellplätze werden bislang weder im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen noch im Zuge von Baugenehmigungsverfahren systematisch erfasst, zumal bei Wohnungsbauvorhaben keine Nachweispflicht über die Herstellung privater Stellplätze besteht und somit keine Zahlen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren geprüft und erhoben werden. Auch wäre die Erfassung von privaten Stellplätzen allein nach der Datenlage von Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben nicht aussagekräftig, da manche Baugenehmigungen nicht umgesetzt werden. Die Zahl der mit einem Bauvorhaben neu geschaffenen Stellplätze wird bislang nicht erhoben, zumal sie im Baugenehmigungsverfahren nicht abgefragt wird. Zukünftig sollen die Zahlen nach der Fertigstellung von Bauvorhaben erfasst und flurstücksbezogen aktualisiert werden.
4. Wie viele Kraftfahrzeuge befinden sich täglich durchschnittlich auf Eimsbütteler Boden (ruhend + mobil)?
Die der BVM vorliegende Datengrundlage ist für eine Betrachtung auf Bezirksebene zu klein.
4.1. Wie viele Kraftfahrzeuge sind aktuell im Bezirk Eimsbüttel zugelassen? Bitte differenzieren Sie nach PKW, LKW, Lieferwagen (KFZ mit zulässigem Gesamtgewicht zwischen 2,4 t und 7,5 t) etc. und, wenn möglich, auch nach Stadtteilen.
Siehe Drucksache 22/15826, Frage 6:
Eine Ausleitung der Zulassungen von Kfz pro Bezirk innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ist nicht möglich. Eine Datenbasis zur Anzahl der zugelassenen Kfz pro Bezirk wird jährlich mit Stichtag zum 1. Januar seitens des Kraftfahrt-Bundesamts ausgeleitet und durch das Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein aufbereitet. Die Anzahl der Neu-, Erst- oder Wiederzulassungen pro Jahr ist aus dieser Aufstellung nicht ausleitbar.
Übersicht Zulassungszahlen Bezirke zum Stichtag 1. Januar 2024:
4.2. Etwa wie viele Kraftfahrzeuge befinden sich zusätzlich zu den gemeldeten (Nettozahlen zwischen täglich ein- und auspendelnden KFZ) in Hamburg bzw. besonders Eimsbüttel?
Der BVM liegen keine Daten hierzu vor.
4.3. Wie hat sich die Zahl der zugelassenen und Pendler-Fahrzeuge in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Siehe Drucksache 22/17414:
Über die Anzahl von Pendlerfahrzeugen in Hamburg liegen keine Informationen vor. Die Auswertung der zugelassenen Fahrzeuge ist dem zuständigen Landesbetrieb Verkehr (LBV) erst seit dem Jahr 2018 möglich:
Private PKW:
Gewerbliche PKW:
LKW:
Krafträder:
4.4. Wie ist das Verhältnis von vorhandenen privaten Stellplätzen und Anwohnenden-Parkzonen zu zugelassenen PKW nach Stadtteilen?
Siehe Vorbemerkung.
4.5. Wie hoch schätzt die BVM den Anteil der zugelassenen Fahrzeuge, die regelmäßig im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden?
Laut der Studie ‚Mobilität in Deutschland 2023‘ (MiD 2023) werden 40 Prozent der in den Haushalten verfügbaren Pkw am Wohnort üblicherweise im öffentlichen Straßenraum abgestellt. Eine Angabe über die Gesamtheit aller Pkw im Stadtgebiet unabhängig von dem Standort „zu Hause“ ist gemäß der Datengrundlage nicht möglich.
4.6. Wie ist das Verhältnis von vorhandenen öffentlichen Stellplätzen (kostenpflichtig oder frei) zu PKW-Aufkommen nach Stadtteilen, bzw. nach Anwohnendenparkzonen
Siehe Vorbemerkung.
5. Welche Flächenanteile des öffentlichen Straßenraums werden derzeit für den ruhenden Verkehr genutzt (geschätzt oder ermittelt)? Ist das Verhältnis zwischen privaten zu unternehmerischen KFZ-Einsätzen bekannt? Wenn unbekannt, warum?
Die BSW beantwortet den ersten Teil der Frage wie folgt:
Der LGV tritt in der Freien und Hansestadt Hamburg grundsätzlich als Dienstleister beispielsweise für die BVM in Erscheinung und unterstützt bei der Erfassung von Flächennutzungen, auch im öffentlichen Straßenraum. Zur Zeit können jedoch noch keine Aussagen über die Flächenanteile des öffentlichen Straßenraums, welche für den ruhenden Verkehr genutzt werden, getroffen werden. Für eine gesamtstädtische Ermittlung fehlen Daten zum Straßenrandparken.
Die BVM beantwortet den zweiten Teil der Frage wie folgt:
Für das Verhältnis des Einsatzes von privaten und unternehmerischen Kfz können aus der Studie MiD 2023 Daten herangezogen werden. Da hier nur Daten zu in Privathaushalten verfügbaren Fahrzeugen erhoben wurden, fehlen bei dieser Betrachtung gewerbliche Fahrzeuge, die Teil von Firmenfuhrparks sind. Der Kfz-Einsatz gemessen an der Jahresfahrleistung zeigtbei Firmenwagen eine um knapp 90 Prozent höhere Jahresfahrleistung als bei Privat-Pkw. Diese kann teils auch außerhalb Hamburgs erfolgen. Die in Hamburger Privathaushalten verfügbaren Firmenwagen machen elf Prozent der Fahrzeuge aus. Auf die Gesamtjahresfahrleistung hochgerechtet ergibt sich ein grobes Verhältnis von 80 zu 20 Prozent (Privat- zu Firmenwagenanteil) gemäß der Daten aus den Privathaushalten. Da laut KBA der Anteil der Pkw mit gewerblichem Halter an den Pkw insgesamt 21 Prozent ausmacht, kann der Anteil aller unternehmerischen Kfz-Einsätzen deutlich höher sein.
6. Oftmals werden Flächen zum Parken genutzt, welche nicht dafür vorgesehen sind. Verfügt die BVM über eine Übersicht mit besonders betroffenen Orten (wenn ja bitte nach Stadtteil gruppiert auflisten) und was wird hiergegen unternommen?
Entsprechende Informationen werden im zuständigen Landesbetrieb Verkehr (LBV) nicht erhoben. Das LBV-Parkraummanagement kontrolliert regelmäßig den bewirtschafteten ruhenden Verkehr Hamburgs und ahndet ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge.
7. Ist der BVM bekannt, wie das durchschnittliche Zeitverhältnis zwischen Raumbeanspruchung (24h durch die zugelassenen und tagsüber durch den Pendler-Eintrag) zu tatsächlicher KFZ-Nutzung /-Bewegung ist? Zwischen welchen Werten liegt die Varianz der überwiegenden täglich durchschnittlichen Strecken-Nutzung in Kilometern eines KFZ in Hamburg bzw. Eimsbüttel?
Der BVM liegen diese Daten für Hamburg oder Eimsbüttel nicht vor. Auswertungen der Studie MiD 2023 haben bundesweit ergeben, dass Autos im Durchschnitt 42 Minuten fahren, 21 Stunden und sechs Minuten zu Hause parken und zwei Stunden und zwölf Minuten an sonstigen Orten (bei der Arbeit, Einkaufen oder sonstige Standorte) parken (vgl. Mobilität in Deutschland – MiD 2023 | Ergebnisbericht).
8. Flächenanteile für ÖPNV, Fußgänger, Radverkehr: Wie ist das Straßenraum-Flächenverhältnis im mobilen Verkehr zwischen nachhaltigen Mobilitätsformen (Busspuren, Radwege, Fußgängerzonen) und den anderen?
Nutzungskategorie |
Flächengröße 2024 in Eimsbüttel in ha (Stand 31.12.2024) |
Fahrbahnflächen |
291 |
Fußverkehrsflächen |
147 |
gemeinsam geführter Geh- und Radverkehr |
7 |
Kombinierte Nutzung |
7 |
ÖPNV-Flächen |
5 |
Parkplätze |
49 |
Radverkehrsflächen |
22 |
Sonstige Flächen |
16 |
Sonstige Straßenflächen |
34 |
Straßenbegleitgrün |
81 |
Ufer- und Wasserflächen |
9 |
Verkehrsfläche Gesamt |
668 |
Hinweise:
Die der BVM vorliegenden Flächenveränderungen sind aktuell die qualitativste Annäherung an die Realität, die aber nicht vollumfänglich ist und laufenden Veränderungen unterliegt.
Eine Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Verkehrsmitteln Rad, Kfz und ÖPNV ist nicht möglich, da viele der Flächen sog. Mischverkehrsflächen sind, die von mehreren oder allen Verkehrsmitteln genutzt werden.
9. Modal Split (Verkehrsaufteilung): Ist bekannt, wie hoch der Anteil der zurückgelegten Strecken nach Verkehrsarten (Auto, Rad, ÖPNV, Fuß) in Eimsbüttel ist und wie sich diese Anteile in den letzten 10 Jahren entwickelt haben?
In den letzten zehn Jahren wurden zwei MiD-Studien veröffentlicht (2017 und 2023). Die Verkehrsmittelanteile (Modal Split) im Bezirk Eimsbüttel setzen sich hier wie folgt zusammen (Angaben in Prozent):
Jahr |
Zu Fuß |
Fahrrad |
ÖPV |
MIV-Fahrt |
MIV-Mitfahrt |
2023 |
34 |
23 |
22 |
15 |
6 |
2017 |
27 |
19 |
22 |
23 |
9 |
Datenquelle: MiD 2023, MiD 2017
Abkürzungen: ÖPV – Öffentlicher Personennahverkehr; MIV – Motorisierter Individualverkehr
10. Aus welchen Randgebieten Eimsbüttels (Schleswig-Holstein / andere Hamburger Bezirke) erfolgt täglich der meiste KFZ-Pendelverkehr und welche alternative Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist dort verfügbar?
Belastbare differenzierte kleinräumige Daten zum Kfz-Pendelverkehr liegen nicht vor. Die Datengrundlage der Studie MiD 2023 ist zu klein für eine räumlich valide Auswertung. Aus dem Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit können Auswertungen auf Basis des Wohn- und Arbeitsortes von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Bezug zur Stadt Hamburg erstellt werden. Der Weg zum Arbeitsort muss nicht zwangsweise (täglich) zurückgelegt werden. Ebenso sind keine Informationen zur Verkehrsmittelwahl vorhanden. Im Jahr 2024 war die größte Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die ihren Arbeitsort in Hamburg haben, aus den Kreisen Pinneberg (54.583), Harburg (47.838), Stormarn (41.988) und Segeberg (36.034).
Generell ist der Bezirk Eimsbüttel durch den ÖPNV sehr gut erschlossen. Dies ist auch daran erkennbar, dass der Modal Split im Bezirk Eimsbüttel das Senatsziel von 80 Prozent Anteil des Umweltverbundes bereits fast erreicht. Das bedeutet, dass der Anteil von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr am Gesamtverkehr sehr hoch ist (siehe auch Strategie Mobilitätswende (Abb. 18, S. 19)).
Der Bezirk wird in erster Linie durch die Schnellbahnlinien erschlossen, die zudem auch Nachbar- bzw. Randgebiete anbinden (Angabe von Stadtteilen, die innerhalb des Bezirks angefahren werden):
U2 als zentrale Linie von Niendorf via Lokstedt – Eimsbüttel in Richtung Innenstadt
A1 als weiter westlich gelegene Zentral-Erschließung von Schleswig-Holstein via Schnelsen – Eidelstedt mit S-Bahn Anschluss Richtung Innenstadt
Randerschließungen:
Weitere alternative Angebote sind:
Als Ergänzung zum Schnellbahnnetz verkehrende XpressBus-Linien:
Und die in dichtem Takt verkehrenden Metrobuslinien:
Weitere Stadt- und Nachtbuslinien zur zeitlichen und räumlichen Ergänzung
Teils über die S-Bahn bzw. teils über die Regionalbahnstationen (Altona, Dammtor, Hauptbahnhof) sind auch weitere benachbarte und entferntere Ziele an den ÖPNV angebunden.
Mit Inbetriebnahme der S5 nach Kaltenkirchen als Ersatz der Umsteigeverbindung der heutigen A1 wird eine spürbare Verbesserung der Anbindung für Hamburgs Nordwesten und die Metropolregion erreicht werden; auch wird der neue Bahnhof Altona (Standort Diebsteich) für den Bezirk Eimsbüttel eine verkehrliche Verbesserung (Fern- und Regionalzughalt) mit sich bringen. Mittelfristig wird zudem die U5 sowohl einige Ost-West Verbindungen sowie auch Teile der zentralen Erschließung durch die Buslinien 4 bzw. 5 im Bezirk Eimsbüttel nochmals erheblich verbessern.
11. Welche öffentlich verfügbaren (kostenpflichtigen und freien) Stellflächen bzw. Parkhäuser am Stadtrand stehen Pendler:innen aus der Umgebung zur Verfügung, um nicht mit dem KFZ in den Bezirk zu müssen? Wie ist deren Auslastung?
Siehe Vorbemerkung.
12. Luftqualität/Emissionen: Gibt es flächenspezifische Angaben zur Belastung durch Stickoxide, andere Gifte, Feinstaub, Lärm – und wie korreliert das mit dem Verkehrsaufkommen aus motorisiertem Individualverkehr?
Beantwortung bezogen auf Lärm:
Für den gesamten Stadtraum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) wird alle 5 Jahre (zuletzt 2022) eine Lärmkartierung des Straßenverkehrslärms unter Berücksichtigung des Gesamtstraßennetzes durchgeführt. Rechts- und Verfahrensgrundlage hierfür ist die europäische Umgebungslärmrichtlinie bzw. die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV). Im Hinblick auf „flächenspezifische Angaben“ werden innerhalb der Lärmkartierung sog. „Schallimmissionspläne“ für die Beurteilungszeiträume „Day-Evening-Night“ (24h) sowie „Night“ (22:00 bis 06:00 Uhr) erstellt.
Die berechneten Schallimmissionspläne der Lärmkartierung können online über das FHH-Portal abgerufen werden: Lärmkarten 2022 - hamburg.de
Beantwortung bezogen auf Luftschadstoffe: Flächenspezifische Angaben zur Belastung durch Stickoxide können der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg, Teil 2, entnommen werden. Dieser enthält sowohl flächenbezogene Daten und eine Verursacheranalyse als auch Informationen zur Immissionsbelastung für rund 5.200 Abschnitte des bebauten Hauptstraßennetzes. Auf Grundlage dieser Informationen lässt sich der Zusammenhang zwischen Verkehrsaufkommen und Luftqualität beziehungsweise Emissionen nachvollziehen.
13. Bürgerbeteiligungsprozesse: Wie werden Anwohnende, Gewerbe oder vulnerable Gruppen in Eimsbüttel in die Umgestaltung des Straßenraums eingebunden?
Ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mit der Überplanung eines Straßenraums beauftragt, erfolgt frühzeitig im Projekt eine Einschätzung der Gestaltungsspielräume. Auf dieser Grundlage werden projektspezifische informelle Partizipationsformate konzipiert und durchgeführt. Diese können sich je nach Projekt sowohl an die allgemeine Öffentlichkeit als auch an spezifische Gruppen richten. Die Einbindung von Anwohner:innen, Gewerbetreibenden oder vulnerablen Gruppen ist auch im Bezirk Eimsbüttel dementsprechend projektabhängig und geschieht nur bei Projekten mit echtem Mitwirkungspotenzial. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „Eppendorfer Weg“.
Beschluss: ohne
keine
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