Eidelstedt 74 (Hörgensweg) keine Baugenehmigung ohne Bürgervertrag
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der CDU-Fraktion und Lutz Schmidt FDP) |
24.11.2016 |
9.11 |
20-1908 |
überwiesen in den Stapla |
Stapla |
13.12. |
4 |
20-1908 |
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion |
Am 04.10.2016 wurden im Stadtplanungsausschuss die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs zum Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 (Hörgensweg) vorgestellt und die Zustimmung zur ÖPD erteilt. Auf der Fläche sind rund 800 Wohneinheiten geplant, darunter auch viele Wohnungen für Flüchtlinge.
Gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Bürgerschaft, den Beschluss gefasst dem Anliegen der Initiative „Hamburg für gute Integration“ nachzukommen (Drucksache 21/5231, 21. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft), und so eine Volksabstimmung abgewendet.
Der Hamburger Senat, insbesondere auch der 1. Bürgermeister, betonten immer wieder öffentlich, man würde sich an die in den sogenannten „Bürgervertrag“, der durch die den Senat tragenden Regierungsfraktionen vermittelt und verhandelt wurde, geschlossenen Vereinbarungen halten.
Im Bezirk Eimsbüttel steht die Unterzeichnung des Bürgervertrages noch aus. Begründet ist das dadurch, dass die Fläche am Hörgensweg, auf der 800 Wohneinheiten entstehen sollen, im Besitz eines privaten Investors ist. Der „Bürgervertrag“ wurde jedoch unter dem Eigentümervorbehalt ausgehandelt und der Eigentümer der Fläche am Hörgensweg hat diesem bisher nicht zugestimmt.
Die Zusicherungen des Senats und des 1. Bürgermeisters gegenüber der Initiative „Hamburg für gute Integration“ und somit gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern gelten daher gegenüber der Eidelstedter Bevölkerung offensichtlich nicht, da bisher von Seiten der Verwaltung kein Versuch unternommen wurde, den Investor hier in die Pflicht zu nehmen.
Das ursprüngliche Petitum lautete:
„Die Bezirksversammlung Eimsbüttel bittet die Bezirksamtsleitung dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Eigentümer der Brachfläche am Hörgensweg (Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74) ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, in dem dieser alle Komponenten des „Bürgervertrages“ voll umfänglich anerkennt.
Dabei soll der Eigentümer insbesondere folgenden Punkten des Bürgervertrages Eimsbüttel, Bestandteil der Drs. 21/5231, zustimmen:
- 175 Wohnungen, die dem Bürgervertrag Eimsbüttel nach nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, werden ab der Bezugsfertigkeit als geförderte Wohnungen für Senioren, Auszubildende und Studenten genutzt. Eine anderweitige Belegung findet nicht statt.
- Bis zum 31.12.2019 wird im Zuge des im Bürgervertrag festgeschriebenen zweiten Reduzierungsschrittes die Anzahl der Wohnungen, welche zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird, auf 75 Wohnungen reduziert. Ein Verzug dieser Frist findet nicht statt. Die Wohnungen, welche durch diese Reduzierung zu Verfügung stehen, werden an Haushalte mit einem regulären Mietvertrag vergeben.
- Rund ein Drittel der gesamten Wohnungen auf der Fläche wird öffentlich gefördert realisiert. Rund ein weiteres Drittel wird ebenfalls im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung als Seniorenwohnungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz oder als Wohnungen für Auszubildende beziehungsweise Studentinnen und Studenten umgesetzt. Rund ein weiteres Drittel der Wohnungen wird dem Wohnungsmarkt frei finanziert zur Verfügung gestellt.
Bis zum Vertragsabschluss ist keine Baugenehmigung für die genannte Fläche zu erteilen.“
keine
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