Dunkelheit in den Grünanlagen von Eimsbüttel Gefährdung für die Bürger?
20.11.2024
Lfd. Nr. 32 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BeZVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Dunkelheit in den Grünanlagen von Eimsbüttel – Gefährdung für die Bürger?
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Hierzu haben wir folgende Fragen an das Bezirksamt:
Zu Punkt 1.:
1.) Ist vom Bezirksamt geplant, den Bereich des Alsteruferweges in die Liste der Grünanlagen aufzunehmen, an denen eine Beleuchtung erstellt werden kann bzw. ist der Alsteruferweg bereits auf dieser Liste?
Nein, das Bezirksamt hat die Beleuchtung des Hauptweges im Alstervorland nicht bei BUKEA zur Aufnahme in die Prioritätenliste gemeldet, weil die Kriterien für einen Ausnahmefall nicht erfüllt sind.
Das Bezirksamt beabsichtigt, die Voraussetzungen für eine Anmeldung erneut zu prüfen.
a.) Welche Grünanlagen sind vom Bezirksamt in dieser Liste für die Beleuchtung in Grünanlagen für Eimsbüttel aufgenommen bzw. beantragt?
Die Anmeldung zur Aufnahme in die Prioritätenliste der BUKEA erfolgt jeweils jährlich. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat im Jahr 2024 keine neue Beleuchtung in Grün- und Erholungsanlagen beantragt.
2.) Warum wurde die Beleuchtung am Alsteruferweg nicht instandgehalten, sondern bis zum fast völligen Ausfall vernachlässigt?
Die Leuchten werden durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) betrieben und unterhalten. Die Leuchten sind technisch veraltet und unterliegen einer hohen Anfälligkeit gegenüber Schäden durch Vandalismus und Hundeurin (Korrosion). Aktuell können weder Leuchte noch Ersatzteile geliefert werden und so werden die Leuchten im Schadenfall nur elektrisch gesichert oder ersatzlos demontiert.
3.) Wer war damals für die Montage der Leuchten verantwortlich und stellte die Mittel zur Verfügung?
Die Beleuchtung im Alstervorland wurde im Jahr 2004 im Rahmen eines PPP-Projektes unter finanzieller Beteiligung eines Leuchtenherstellers, weiterer Firmen und mit Kostenbeteiligung der FHH errichtet.
Warum gab es dann keine Mittel für die Instandhaltung?
Siehe Antwort zu 2.
Zu Punkt 2.:
4.) Ist vom Bezirksamt geplant, für den Durchgang Spielplatz Amandastraße/Margaretenstraße eine Beleuchtung zu erstellen?
Nein. Eine Pflicht zur Beleuchtung besteht nach § 2 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen nicht. Wege in Grün- und Erholungsanlagen und auf Spielplätzen werden daher im Regelfall nicht beleuchtet.
Es gibt Ausnahmen, wenn besondere Bedingungen vorliegen. Diese sind zum Beispiel direkte und viel genutzte Zuwegungen zu ÖPNV-Haltestellen, zu Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen, sofern keine beleuchteten Wegealternativen in zumutbarer Entfernung vorhanden sind.
Die Beleuchtung des Durchganges Amandastraße/Margaretenstraße wurde schon einmal 2006 vom Bezirksamt bei BUKEA beantragt und abgelehnt.
5.) Wer ist ggf. für die Erstellung einer Beleuchtung dieses Durchgangs zuständig?
Das Bezirksamt beantragt bei der BUKEA die Beleuchtung von Wegen in Grün- und Erholungsanlage im Ausnahmefall. BUKEA prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und nach Dringlichkeit über die Umsetzung. Bau, Betrieb und Unterhaltung der Beleuchtung führen die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) durch.
ohne
keine