Duale Nutzung der Parkplätze der Universität Hamburg parallel zur Bundesstraße Drs. 22-1507, Beschluss der BV vom 27.11.2025
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 5.6
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) nimmt auf Basis von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt Stellung:
Die Stellplatzanlagen am Campus Bundesstraße sind wichtiger Bestandteil der hochschulischen Infrastruktur und dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, sicheren und flexiblen Universitätsbetriebs. Der Stellplatzbedarf besteht nicht ausschließlich während regulärer Lehrzeiten, sondern ergibt sich aus der besonderen Nutzungsstruktur und funktionalen Dichte des Standorts.
Durch den Zuzug des Fachbereichs Informatik wird sich die Nutzungsintensität des Campus dauerhaft erhöhen. Hinzu kommen unterschiedliche, teils sehr frühe Arbeitszeiten insbesondere im Fachbereich Chemie sowie bei technischen und wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten. Darüber hinaus finden am Standort regelmäßig Lehr-, Prüfungs- und sonstige Veranstaltungen bis in die Abendstunden statt, unter anderem in großen Hörsälen und Veranstaltungsflächen des Informatik-Gebäudes, des Geomatikums und des Fachbereichs Chemie.
Weiterhin ist der Campus regelmäßig auf Anlieferungen angewiesen, teils mittels großer LKW, die aus verkehrlichen Gründen auch in den frühen Morgen- oder Nachtstunden erfolgen. Zusätzlich werden einzelne Flächen als Baustelleneinrichtungsflächen benötigt im Zusammenhang mit laufenden und absehbaren Umbaumaßnahmen. Die jederzeitige Zugänglichkeit der Gebäudeaußenhüllen muss auch kurzfristig gewährleistet sein; insbesondere im Fachbereich Chemie bestehen erhöhte sicherheitsrelevante Anforderungen. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die Stellplätze nicht ausschließlich durch die Universität Hamburg, sondern auch durch am Standort ansässige universitätsnahe Einrichtungen genutzt werden. Einrichtungen wie die MIN-Bibliothek und die Mensa weisen zudem erweiterte Öffnungszeiten auf, die auch außerhalb klassischer Tageszeiten Stellplatzbedarf erzeugen.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erheblicher, teilweise kurzfristiger und nicht planbarer Eigenbedarf an Stellplätzen. Eine verlässliche Abgrenzung regelmäßig verfügbarer Kapazitäten ist derzeit nicht möglich. Eine Öffnung der Stellplätze für Anwohnende kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Der bestehende Parkdruck im umliegenden Quartier ist gleichwohl bekannt. Perspektivisch besteht Bereitschaft, ergänzende Nutzungsmodelle zu prüfen, sofern hierfür geeignete Voraussetzungen geschaffen werden können. Hierzu zählen insbesondere eine klare zeitliche und räumliche Abgrenzbarkeitverfügbarer Kapazitäten, geklärte haftungs- und sicherheitsrelevante Fragestellungen sowie tragfähige organisatorische und technische Regelungen. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnte auch die Durchführung eines zeitlich befristeten und klar abgegrenzten Pilotversuchs geprüft werden.
Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass sich die Stellplatzsituation am Campus Bundesstraße mittelfristig verändern wird. Mit dem perspektivischen Wegzug des Fachbereichs Chemie in den 2030er-Jahren wird eine Neubewertung der Flächennutzungen erforderlich. In diesem Zusammenhang können Fragestellungen der Stellplatznutzung im Zuge der weiteren Campusentwicklung neu bewertet und konzeptionell mitgedacht werden.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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