22-1553

Droht der Abriss Rothenbaumchaussee Ecke Oberstraße? VI

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert, LINKE
Betreff: Droht der Abriss Rothenbaumchaussee Ecke Oberstraße? VI
Fortlaufende. Nr.: 22-121

Eingangsdatum: 22.09.2025
Datum der Antwort:
25.09.2025

Stellungnahme des Dezernat 4:
Sachverhalt:
In der Antwort auf die letzte Kleine Anfrage (Drucksache 22-0749) vom 21.02.2025 teilte die Verwaltung mit, dass für die Grundstücke Rothenbaumchaussee 189, 191 und Oberstraße 93/95 Anträge auf Abbruch der bestehenden Gebäude und für den Neubau eines viergeschossigen Wohnhauses mit Staffelgeschoss und Tiefgarage (31 Wohneinheiten) eingereicht wurden.

Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Anträge noch in der Prüfung. Unter anderem wurden Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans beantragt, um die Geschossigkeit von drei auf vier Vollgeschosse zu erhöhen und die geschlossene Bauweise in eine offene zu ändern. Den rund 32 Mietparteien der Bestandsgebäude droht weiterhin der Verlust ihrer bezahlbaren Wohnungen.

Die Entwicklungen in diesem Fall sind von hohem öffentlichen Interesse, da sie beispielhaft für die Verdrängung von langjährigen Mieterinnen und Mietern aus ihrem Wohnumfeld stehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der im Dezember 2024 eingereichten Anträge für den Abbruch der Gebäude Rothenbaumchaussee 189, 191 und Oberstraße 93/95 sowie für den Neubau eines Wohnhauses mit 31 Wohneinheiten an gleicher Stelle?

Die Vorgänge befinden sich in der Prüfung. Es wurden Unterlagen nachgefordert. Diese liegen noch nicht vor.

  1. Wurde für das Vorhaben inzwischen ein Vorbescheid oder eine Baugenehmigung erteilt? a. Falls ja, wann genau wurde diese erteilt?

b. Falls nein, wann ist voraussichtlich mit einer Entscheidung zu rechnen?

Nein. Der Zeitpunkt der Entscheidung ist abhängig von dem Zeitpunkt der Vollständigkeit der Unterlagen und der anschließenden Prüfung.

  1. Welchen der beantragten Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans (insbesondere bezüglich der erhöhten Geschossigkeit und der geänderten Bauweise) wurde stattgegeben?

Siehe Frage 1.

  1. Falls Befreiungen erteilt wurden oder eine Erteilung beabsichtigt ist: Wie begründet die Verwaltung die Genehmigung dieser Befreiungen und deren Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen nach § 31 Abs. 2 BauGB, wenn das Vorhaben durch den Abriss von bezahlbarem Wohnraum ohne Schaffung von zusätzlichem Wohnraum den städtebaulichen Zielen der sozialen Wohnraumversorgung (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) stark widerspricht?

Siehe Frage 1.

  1. Welche konkreten Auflagen wurden bezüglich der Kompensation für die zwei zu fällenden Bäume in der Baugenehmigung festgeschrieben?

Siehe Frage 1.

  1. Haben seit Februar 2025 Gespräche oder Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Eigentümer stattgefunden? Falls ja, was waren die Inhalte und Ergebnisse dieser Gespräche?

Der Eigentümer wurde auf die erforderliche Abbruchgenehmigung nach HmbWoSchG hingewiesen.

  1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über den aktuellen Status der Mietverhältnisse und die Situation der betroffenen Mieterinnen und Mieter? Gibt es seitens des Bezirksamtes Angebote zur Unterstützung oder Vermittlung?

Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.

  1. Hat die Verwaltung angesichts dieses und ähnlicher Fälle in der jüngeren Vergangenheit (z. B. Grindelhof) eine Neubewertung bezüglich der Notwendigkeit einer sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet vorgenommen?

Die Stadtteile Rotherbaum und Harvestehude wurden 2021 untersucht. Es lagen keine stichhaltigen Anhaltspunkte für die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung vor. Die getroffenen Aussagen haben weiterhin Gültigkeit.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Oberstraße Rothenbaumchaussee Rotherbaum Harvestehude

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