21-4448

Droht der Abriss Rothenbaumchaussee Ecke Oberstraße?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

23.01.2024

Lfd. Nr. 240 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert

 

Droht der Abriss Rothenbaumchaussee Ecke Oberstraße?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Den Menschen aus der Rothenbaumchaussee 189, 191 und Oberstraße 93 droht der Raufwurf aus ihren Mietwohnungen, so zumindest, wenn man den Ankündigungen ihres Vermieters traut. Die ungefähr 32 Mietparteien haben Anfang Juni ein Schreiben bekommen, dass ihre bezahlbaren Mietverhältnisse zum 31.12.2024 aufheben soll

Der Eigentümer plant alle drei Gebäude abzureißen. Dabei sind die Gebäude noch gut in Schuss und gar nicht so alt. Die Gebäude Rothenbaumchausse 191 und Oberstraße 93 sind in den 60er Jahren gebaut worden. Das Gebäude Rothenbaunchaussee 189 sogar in den 70er Jahren.

Was danach folgt ist unklar. Die Mietparteien fürchten, dass sie Luxuseigentumswohnungen weichen müssen. In der Wohngegend wäre das keine Seltenheit.

r die Menschen wäre die soziale Erhaltungsverordnung, die die Linksfraktion 2021 gefordert hatte, eine große Unterstützung gewesen. Abgelehnt wurde diese damals mit der Begründung, dass es gar keinen Bedarf mehr für diesen Schutz gebe. Nach und nach zeigt sich nun, dass das eine Fehleinschätzung war. Nach den Menschen aus den Grindelhöfen, ist es nun der zweite Fall in kurzer Zeit, bei denen jahrzehntelangen Anwohnerinnen und Anwohnern die Kündigung und der Wegzug aus ihrer Wohngegend droht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Gibt es bereits einen Vorbescheid/eine Baugenehmigung für die Rothenbaumchaussee 189, 191 und die Oberstraße 95?

 

Es liegt kein Vorbescheid / Bauantrag oder Baugenehmigung für einen Abriss / Neubau vor.

 

  1. Falls ja, wann wurde der Antrag eingereicht?

 

s.o.

 

  1. Falls ja, wann wird voraussichtlich über den Antrag entschieden?

 

s.o.

 

  1. Sind von den Planungen Bäume betroffen?

 

s.o.

 

  1. Wenn ja, wie viele?

 

s.o.

 

  1. Welche Bebauung und Nutzung ist durch den dort vorliegenden Bebauungsplan/Baustufenplan zwingend zu genehmigen?

 

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Baustufenplans Harvestehude / Rotherbaum mit der Ausweisung W (Wohnen - besonders geschützt) 3 (Vollgeschosse) g (geschlossene Bauweise) sowie der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Harvestehude“ gem. §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (HmbGVBl. 1988, S. 66).

Hiernach ist ein Wohngebäude mit drei Vollgeschossen sowie einem Nichtvollgeschoss in geschlossener Bauweise zulässig.

 

  1. Welche Ausnahmen und Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplans/Baustufenplan sind vom Bauherren im Antrag vorgesehen?

 

s.o.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine