21-4235

Drogenhandel in Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

08.11.2023

Lfd. Nr. 118 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (Afd-Fraktion)

 

Drogenhandel in Eimsbüttel

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres und Sport wie folgt beantwortet:

 

 

 

Laut Angaben von Anwohnern soll es im Bereich um die Vereinsstraße/Fettstraße in der letzten Zeit zu einer vermehrten Anzahl von Drogenkonsum/Drogenhandel gekommen sein. Dies wurde auch vor der Vorschule sowie der KiTa in der Eimsbüttler Chaussee beobachtet. Anwohner berichteten auch, dass die Polizei trotz Meldungen wiederholt verspätet vor Ort eintraf und das mit dem Hinweis auf die Kapazität abtat.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Ist es im Bereich der Vereinsstraße/Fettstraße/Eimsbüttler Chaussee inklusive Vorschule und Kita 2023 zu unerlaubtem Drogenkonsum/Drogenhandel gekommen?

Wenn ja, in welcher Anzahl und bitte genauer Aufschlüsselung nach Konsumenten und Handel?

  1. Wie viele Anzeigen wurden in den oben benannten Bereich wegen unerlaubtem Drogenkonsums/Drogenhandel im Jahre 2023 gefertigt?
  2. Ist es dabei im Vergleich zu den letzten vier Vorjahren zu einer erhöhten Anzahl von Vorfällen/Anzeigen gekommen?

Bitte auch hier die Statistik der letzten vier Jahre genau aufschlüsseln.

 

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht auf Grundlage eingegangener Strafanzeigen, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Berichte, die keine Straftat, sondern ausschließlich „verdächtige Beobachtungen“ zum Gegenstand haben, werden nicht in der PKS erfasst.

Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Der in der Frage genannte Bereich befindet sich im Ortsteil 307, welcher ein größeres Gebiet umfasst.

Diverse Handlungen rund um den Konsum sind strafbar, so beispielsweise der Besitz, Anbau, Erwerb, Handel sowie die Herstellung und Verabreichung. Entsprechende Sachverhalte werden in der PKS unter den Straftatenschlüsseln 7300 ff. erfasst.

Zur Kriminalitätsentwicklung im Bereich der Rauschgiftdelikte im OT 307 seit dem Jahr 2019 siehe nachfolgende Tabelle.

 

 

PKS-Schlüssel

Straftat

2019

2020

2021

2022

1. - 3. Quartal

2023

7300

Rauschgiftdelikte gesamt

21

25

29

13

10

7310

Allg. Verst. gegen das BtMG

9

18

15

9

8

7320

unerl. Handel/Schmuggel mit BtM

6

2

8

1

1

7330

unerl. Einfuhr von BtM

1

0

0

0

0

7340

Sonst. Verstöße gegen das BtMG

5

5

6

3

1

  1. Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Polizei unternommen, um dies zu unterbinden?

 

Eine signifikant erhöhte Anzahl von Rauschgiftdelikten, welche intensivierte polizeiliche Maßnahmen erforderlich machen würde, kann aktuell nicht festgestellt werden. Im Übrigen trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen Ressourcen und aktueller Lageerkenntnisse alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten.

 

  1. Wie oft wurde die Polizei von Anwohnern 2023 verständigt, die den illegalen Drogenkonsum/Drogenhandel meldeten?

 

Polizeieinsätze werden im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) der Polizeieinsatzzentrale (PEZ) dokumentiert. Es handelt sich jedoch um ein System, das für statistische Auswertungen nicht vorgesehen und nicht geeignet ist. Zur Aussagekraft und Validität von HELS-Daten siehe Drs. 20/13284 und 21/2108.

 

r den Auswertungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 gab es im betreffenden Bereich zehn Einsätze, welche das HELS-Einsatzrubrum „Betäubungsmitteldelikt“ trugen. Dieses Einsatzrubrum unterscheidet nicht zwischen Handel und Konsum. In neun Fällen erhielt die Polizei durch Bürgerhinweise vom Sachverhalt Kenntnis. Ob es sich hierbei um Anwohner handelte, wird in HELS nicht erfasst.

 

  1. Wurden bei einer dieser Hinweisen Festnahmen getätigt?

Wenn ja, welche Nationalitäten hatten die festgenommenen Personen?

 

Nein.

 

  1. Ist es richtig, dass das wiederholte verspätete Erscheinen der Polizei vor Ort damit begründet wurde, dass eben keine Kapazitäten zur Verfügung stünden? Und was war die Ursache für die mangelnde Kapazität?

 

Bei den in der Antwort zu 5. genannten zehn Polizeieinsätzen wurde in zwei Fällen ein verzögertes Erscheinen der Polizei am Einsatzort dokumentiert. Diese Einzelfälle sind mit einem priorisiert zu betrachtenden parallelen Einsatzaufkommen begründet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die von den Funkstreifenwagenbesatzungen per Funk abgegebenen Statusmeldungen zum Eintreffen am Einsatzort, der Lage vor Ort oder zur Beendigung des Einsatzes aufgrund der jeweiligen Einsatzsituation teilweise erst mit zeitlichem Verzug erfolgen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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