22-2369

Doppelnutzung der Schulparkplätze im Bereich des Schulclusters Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG des/der Mitglied/er der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele und Lea Fricke. FDP-Fraktion
Titel: Doppelnutzung der Schulparkplätze im Bereich des Schulclusters Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-106

Eingangsdatum: 10.06.2026
Datum der Antwort: 02.07.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Am 08.06.2026 wurde der Antrag der FDP Fraktion Eimsbüttel zur „Optimierung bestehender Stellflächen im Umfeld der Bundesstraße (Schulcluster Eimsbüttel)“- Drs. 22-1889 im Kerngebietsausschuss abgelehnt. Zur Begründung führte die Mehrheit im Ausschuss an, das Thema werde bereits bearbeitet.

Da den Antragstellern hierzu keine näheren Informationen vorliegen, bitten wir den Senat um Auskunft. Wir fragen die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung sowie die Behörde für Finanzen und Bezirke

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Ist es zutreffend, dass in Hamburg Schulparkplätze „doppelt“ genutzt werden? Wenn ja, an welchen Schulen wird bereits eine Nutzung von Schulparkplätzen von Anwohnenden außerhalb der Schulzeiten erprobt? Bitte nach Stadtteilen und Standorten aufschlüsseln.
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn es noch keine Erprobung geben sollte, wird eine Doppelnutzung von Schulparkplätzen bereits geprüft? Wenn ja, welche Stellen sind an der Prüfung beteiligt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wenn die Prüfung bereits abgeschlossen wurde, welche Schulstandorte wurden in Hamburg, insbesondere im Eimsbüttler Schulcluster grundsätzlich als geeignet für eine Doppelnutzung als geeignet angesehen?
  6. Welche rechtlichen, organisatorischen oder technischen Voraussetzungen müssen vor einer Umsetzung noch erllt werden?
  7. Wie ist die Regelung von Zugang, Nutzung und Kontrolle vorgesehen, um Konflikte zwischen schulischer Nutzung und Anwohnerparken zu vermeiden?
  8. r welche Standorte ist eine Umsetzung vorgesehen und welcher Zeitplan wird hierfür verfolgt?
  9. Wann und in welcher Form sollen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten Maßnahmen informiert werden?
  1. Falls die Doppelnutzung nicht weiter verfolgt wird: Aus welchen Gründen wurde dies entschieden?
  2. Welche konkreten Voraussetzungen konnten nicht erfüllt werden bzw. stehen einer Umsetzung entgegen?Wenn ja, Wann, wo uund in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wird das Ergebnis der Prüfung veröffentlicht? Falls ja, wann und in welcher Form?

Es wird zurzeit geprüft, ob an ausgewählten Schulstandorten eine Nutzung von Schulparkplätzen durch Anwohnende außerhalb der Schulzeiten ermöglicht werden kann. Im Rahmen der Prüfung müssen verschiedene Aspekte betrachtet und ein passendes Konzept mit einem Betriebsmanagement entwickelt werden. Zu klären sind u.a. die Länge des täglichen Schulbetriebs inkl. Ganztagsbetreuung, externe Nutzungen z. B. durch Sportvereine, bauliche Gegebenheiten, geeignete Parkberechtigungssysteme, Markierungen, Eigentümer- und Betreiberverantwortlichkeiten, Übernahme von zusätzlichen Instandsetzungskosten durch Mehrfachnutzung, Entfernung von Fahrzeugen bei widerrechtlicher Nutzung, Schadensregulierung sowie rechtliche Fragen.

Bei einer Mehrfachnutzung muss sichergestellt werden, dass der Schulbetrieb und Drittnutzungen durch Sportvereine u. a. nicht beeinträchtigt werden. In einem ersten Schritt ist die Erprobung an Pilotstandorten angedacht. Die Abstimmungen zwischen den zuständigen Behörden laufen und sind noch nicht abgeschlossen.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Bundesstraße

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