21-4757

Digitales Standesamt I: Online-Übertragungen aus dem Standesamt ermöglichen HA-Beschluss vom 18.01.2024 - Drs. 21-4167

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.05.2024
Ö 5.2
Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sachverhalt:

Die Trauung ist für viele Menschen eines der wichtigsten Ereignisse in ihrem Leben. Den Moment, in dem sie sich Liebe und Verbundenheit schwören, möchten Brautpaare oft nicht nur unter sich feiern, sondern auch mit ihren Freunden und Verwandten teilen - zumal die Trauung nicht nur für das Brautpaar, sondern auch für die Angehörigen ein bedeutender Moment ist, der mit großer Freude und Emotionen verbunden ist.

Oftmals können jedoch einzelne Freunde und Verwandte nicht an der Trauung teilnehmen, sei es aufgrund von Krankheit, weil sie sich in größerer Entfernung aufhalten oder einfach, weil die räumlichen Kapazitäten des Standesamtes nicht ausreichen, um alle Gäste unterzubringen.

In solchen Situationen kann die Möglichkeit einer Live-Übertragung eine wertvolle Ergänzung sein, um die Trauung auch denjenigen zugänglich zu machen, die sonst nicht daran teilhaben könnten.

Vorreiter sind hier Kassel und Zweibrücken, die bereits digitale Übertragungen der Trauung anbieten und dafür viel positive Resonanz erhalten haben.

 

Petitum/Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die BWFGB zu bitten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftig eine digitale Übertragung der Trauung zu ermöglichen, die künftig auch im Standesamt Eimsbüttel stattfinden soll. Hierbei soll insbesondere auch auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) geachtet werden.

 

Die Behörde und Inneres und Sport als Fachbehörde für das Personenstandsrecht kann den o. g. Sachverhalt nur aus rechtlichen Gesichtspunkten und nicht im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung bewerten. Dies fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksämter.

Die Frage, ob Eheschließungen auf Wunsch digital zu übertragen sind, wurde im Personenstandsrecht bereits diskutiert und an den Fachausschuss herangetragen. Bei dem Fachausschuss handelt es sich um ein Expertengremium des Bundesverbandes der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Der Fachausschuss behandelt Fragen aus dem gesamten Arbeitsbereich der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und der Aufsichtsbehörden und fertigt Stellungnahmen zu grundsätzlichen Rechtsfragen und veröffentlicht diese regelmäßig in der Fachzeitschrift „Das Standesamt“ (StAZ).

Die Behörde für Inneres und Sport schließt sich der Stellungnahme des Fachausschusses vollumfänglich an.

Im Ergebnis verhält es sich so, dass die digitale Übertragung einer Trauungszeremonie rechtlich nur dann zulässig ist, wenn alle anwesenden Personen dieser zustimmen. Hierbei ist auch - wie vom Fachausschuss auf S. 4 der Stellungnahme angeführt - der Aspekt zu beachten, dass es für Standesbeamtinnen und Standesbeamte psychologisch betrachtet einen erheblichen Unterschied machen kann, ob die Rede lediglich mündlich vor einem bestimmten Personenkreis gehalten wird oder ob sie auf Tonträger oder Video oder gar ins Internet übertragen wird, wo sie gespeichert und dauerhaft abgerufen werden kann. Dies insbesondere mit Blick auf die heutzutage für alle zugänglichen Plattformen wie z. B. „YouTube“ oder etwaige auf Pannen und Missgeschicke ausgelegte TV-Formate.

r den Organisationsablauf im Standesamt bedeutet dies, dass - sollte ein solcher Service angeboten werden - der Einsatz von Standesbeamtinnen und Standesbeamten nur auf Freiwilligenbasis erfolgen kann. Sofern ein solcher Freiwilligenpool aufgebaut werden kann, kann dies insbesondere in kurzfristig entstehenden Vertretungssituationen zu einem eingeschränkten Personaleinsatz führen und die Flexibilität im Standesamt insoweit einschränken. Im Hinblick auf die anderen Tätigkeitsbereiche im Standesamt (Geburten-, /Sterbeabteilung und besondere Beurkundung) kann dies die ohnehin beanspruchte Personallage noch verschärfen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

Stellungnahme des Fachausschusses Nr. 4058 zur Übertragung von Eheschließungen via Skype