Digitale Einreichung von Anträgen auf bezirkliche Sondermittel über Online-Portal ermöglichen
Bezirkliche Sondermittel, über deren Vergabe die Bezirksversammlung Eimsbüttel zu entscheiden hat, sollen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Initiativen aus Eimsbüttel für a) förderungswürdige, kulturelle, soziale, wirtschaftliche und gemeinnützige Maßnahmen, b) Baumaßnahmen einschließlich Instandsetzungen und Beschaffungen sowie c) Vortragshonorare gewährt werden (aus: Richtlinie zur Förderung von Initiativen im Bezirk Eimsbüttel). Die für diese Zuwendungen als förderungswürdig geltenden bezirklich wirkenden juristischen oder natürlichen Personen müssen ihr Sondermittelbegehren bisher auf einem mehrseitigen Papierformular einreichen. Um dieses den Antragstellerinnen und -stellern zu erleichtern, sollte es möglich sein – heutigen technischen Standards entsprechend –, dass die Unterlagen zur Beantragung von Sondermitteln über ein neu einzurichtendes und einfach aufzurufendes Online-Portal auf der Website des Bezirksamtes – auf leicht verständliche Art und Weise und in Einfacher Sprache – ausgefüllt und eingereicht werden können. Notwendige Unterlagen, die von Antragstellerinnen und -stellern nachzuweisen sind, sollen dort einfach digital hochzuladen sein.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, ob auf der Website des Bezirksamtes Eimsbüttel ein Portal zur digitalen Einreichung von Sondermittelbegehren eingerichtet werden kann.
Das Online-Portal sollte folgende Vorgaben berücksichtigen:
Lisa Kern und GRÜNE-Fraktion
Panos Drossinakis und SPD-Fraktion
keine