20-3710

Digitale Einreichung von Anträgen auf bezirkliche Sondermittel über Online-Portal ermöglichen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.05.2019
Sachverhalt

Bezirkliche Sondermittel, über deren Vergabe die Bezirksversammlung Eimsbüttel zu entscheiden hat, sollen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Initiativen aus Eimsbüttel für a) förderungswürdige, kulturelle, soziale, wirtschaftliche und gemeinnützige Maßnahmen, b) Baumaßnahmen einschließlich Instandsetzungen und Beschaffungen sowie c) Vortrags­honorare gewährt werden (aus: Richtlinie zur Förderung von Initiativen im Bezirk Eimsbüttel). Die für diese Zuwendungen als förderungswürdig geltenden bezirklich wirkenden juristischen oder natürlichen Personen müssen ihr Sondermittelbegehren bisher auf einem mehrseitigen Papierformular einreichen. Um dieses den Antragstellerinnen und -stellern zu erleichtern, sollte es möglich sein – heutigen technischen Standards entsprechend –, dass die Unterlagen zur Beantragung von Sondermitteln über ein neu einzurichtendes und einfach aufzurufendes Online-Portal auf der Website des Bezirksamtes – auf leicht verständliche Art und Weise und in Einfacher Sprache – ausgefüllt und eingereicht werden können. Notwendige Unterlagen, die von Antragstellerinnen und -stellern nachzuweisen sind, sollen dort einfach digital hochzuladen sein.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, ob auf der Website des Bezirksamtes Eimsbüttel ein Portal zur digitalen Einreichung von Sondermittelbegehren eingerichtet werden kann.

Das Online-Portal sollte folgende Vorgaben berücksichtigen:

  1. Die Möglichkeit der Antragsstellung sollte barrierefrei und simpel sein. Es sollte auf verständliche Art und Weise und durch Erläuterungen in Einfacher Sprache erklärt werden,
    1. welche projektgebundenen Mittel beantragt werden können
    2. und auf welche Weise Anträge gestellt und entsprechende Unterlagen hochgeladen werden können.
  2. Das Portal sollte inklusiv sein und den Vorgaben der Barrierefreien Informations­technik-Verordnung (BITV) folgen. So sollte es u.a. durch Screenreader für Menschen mit Sehbehinde­rung und Analphabetismus nutzbar sein. Die Informationen des Portals sollten in Einfacher Sprache verfügbar sein.
  3. Das Portal sollte gut sichtbar auf der Website des Bezirksamtes verlinkt und über die Menüführung sowie die Suchfunktionen auf der Seite einfach zu finden sein.

 

 

Lisa Kern und GRÜNE-Fraktion
Panos Drossinakis und SPD-Fraktion

 

Anhänge

keine