22-1666

Die aktuelle Situation von Familien, Kindern und Heranwachsenden in der Erstaufnahme bzw. Wohnunterkunft Schmiedekoppel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Myriam Schrank (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Die aktuelle Situation von Familien, Kindern und Heranwachsenden in der Erstaufnahme bzw. Wohnunterkunft Schmiedekoppel
Fortlaufende. Nr.: 22-134

Eingangsdatum: 12.11.2025
Datum der Antwort: 20.11.2025

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Erstaufnahmeeinrichtungen oder Wohnunterkünfte für geflüchtete Familien sind auf Dauer weder ein adäquater Wohnraum noch eine tragfähige Lebensgrundlage. Die räumliche Enge, fehlende Rückzugs- und Gestaltungsmöglichkeiten, eingeschränkte oder nicht vorhandene Selbstversorgungsmöglichkeiten (gemeinsames Kochen), anhaltende Unsicherheiten hinsichtlich des Aufenthaltsstatus sowie mangelnde oder fehlende soziale und räumliche Integration führen bei vielen Betroffenen zu Überforderung, Resignation und psychosozialen Belastungen.

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Bildung, Teilhabe und persönliche Entfaltung gemäß der UN-Kinderrechtskonvention wird durch ggf. mehrjährige Aufenthalte in Unternften wie der Schmiedekoppel erheblich eingeschränkt. Die Lebensbedingungen dort sind vielfach nicht kindgerecht und bergen erhebliche Risiken für die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung der Heranwachsenden.

Angesichts des weiterhin äerst angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg, zu wenigen Integrations- und Unterstützungsangeboten u.a.m. entstehen oftmals erhebliche Spannungen und psychosoziale Belastungen für die Bewohner*innen.

In eine der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen soll eine Expert*in der Sozialbehörde eingeladen werden, um über die aktuelle Situation in der Schmiedekoppel Bericht zu erstatten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie lange Familien und junge Erwachsene in der Unterkunft Schmiedekoppel untergebracht sind?

1.1. Falls bekannt, wie hoch ist die aktuelle durchschnittliche Aufenthaltsdauer (bitte differenziert aufschlüsseln nach:

- Familien mit minderjährigen Kindern/Jugendlichen,

- jungen Erwachsenen (1821 Jahre),

- jeweils getrennt nach Erstaufnahme und Wohnunterkunft).

1.2. Wie lang war die bislang längste dokumentierte Aufenthaltsdauer?
Bitte differenziert aufschlüsseln nach:
- Familien mit minderjährigen Kindern/Jugendlichen
- jungen Erwachsenen (1821 Jahre)
- jeweils getrennt nach Erstaufnahme und Wohnunterkunft.

Zu diesen Fragen haben wir keine statistischen Daten diese müssten bei Fördern und Wohnen angefragt werden.

2. In welchem Umfang führen die Gegebenheiten und die beengten Lebensverhältnisse in der Schmiedekoppel nach Kenntnis der Verwaltung zu einer erhöhten Hilfebedürftigkeit nach §§ 27 ff. SGB VIII?

Das Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Jugend- und Familienhilfe, wird gebeten, hierzu eine anonymisierte statistische Auswertung vorzulegen.

Der ASD ist Ansprechpartner für die Familien und jungen Erwachsenen in der Schmiedekoppel. In Koordination mit dem Sozialmanagement der Unterkunft erfolgt bei Bedarf eine Erstberatung und Ansprache, um die Anliegen zu sortieren und entsprechend Handlungsoptionen aufzeigen zu können. Dabei steht die Orientierung und Verweisberatung in den Sozialraum und zu den Frühen Hilfen im Vordergrund. In Einzelfällen kann auch ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung festgestellt werden. Die Vernetzung der verschiedenen Akteure rund um die Schmiedekoppel ist gut und umfangreich.

Die Gegebenheiten und die beengten Lebensverhältnisse in der Erstaufnahmeeinrichtunghren aus verschiedenen Gründen zu Meldungen und Kontakt des JA zu den Bewohner:Innen. Die Familien sind in ihren Bedürfnissen und Herausforderungen sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht von alleinstehenden Eltern mit mehreren Kindern bis hin zu mehrgenerationalen Familien. Nicht immer führt eine Erstberatung des JA zu einer Hilfe nach §27 SGB VIII, da eine Hilfe zur Erziehung nicht in allen Fällen erforderlich ist bzw. das JA nicht immer für das Anliegen der Familie zuständig ist. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die installierten Hilfen nach §27 SGB VIII ausschließlich die Gegebenheiten der Unterkunft oder den beengten Lebensraum als Hilfegrund haben. Hinzu kommt, dass Familien während des Beratungsprozesses verlegt werden und somit die örtliche Zuständigkeit wechselt. Der weitere Verlauf des Falles ist dann nicht mehr in unserer Beobachtung.

Diese Heterogenität und Herausforderungen machen es schwierig, allgemeingültige statistische Aussagen zu treffen.

Die häufigsten Gründe für die Kontaktaufnahme mit dem ASD sind:

- Fehlendes Wissen über die elterlichen Pflichten in Deutschland und mangelnde soziale Netzwerke und Ressourcen

- Platzmangel, Überbelegung, mangelnde Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten

- psychische Belastungen der Bewohner:innen

- Konflikte zwischen den Geschwisterkindern

- usliche Gewalt

3. Wie viele Inobhutnahmen (einschließlich Selbstmeldungen) von Kindern und Jugendlichen aus der Unterkunft Schmiedekoppel gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Falls bekannt,

3.1. Welche Gründe lagen den jeweiligen Inobhutnahmen zugrunde, die zur Annahme einer Kindeswohlgefährdung führten?

3.2. Mit welchen Maßnahmen wurde der festgestellten Kindeswohlgefährdung in diesen Fällen begegnet?

2023: keine IO

2024: 1 IO

Gemäß § 42 Abs.1 S.1 SGB VIII gab es eine IO auf Wunsch der Jugendlichen

Maßnahme: Beratung der Kindesmutter in erzieherischen Themen sowie Anbindung der Minderjährigen an das Mädchenzentrum in Eimsbüttel.

2025, Stand 19.11.2025: keine IO

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

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