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Diagonalsperre Grandweg/Stresemannallee/Behrkampsweg ermöglichen und öffentlichen Raum neu gestalten Dr. 21-2515

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.08.2022
Sachverhalt

Die Drucksache bezieht sich auf die von MR  im Regionalausschuss am 15. November und 6. Dezember 2021 vorgestellte Planung einer ergänzenden Diagonalsperre im Kreuzungsbereich Grandweg/Stresemannallee/Behrkampsweg. Durch sie soll der Schleichverkehr durch Kraftfahrzeuge auf dem verkehrsberuhigten Grandweg auf den umliegenden Hauptverkehrsstraßen gebündelt und die Wohngebiete dadurch entlastet werden. Die Durchfahrt für Zufußgehende, Radfahrende und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr wird weiterhin in alle Richtungen möglich sein. Die zusätzliche Errichtung der Diagonalsperre ist dabei innerhalb des im August 2021 beauftragten und seit Oktober in Durchführung befindenden Straßenumbaus für die Veloroute 3 vorgesehen (E 03.2 Stresemannallee im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr). Dieser Teilabschnitt ist in den laufenden Auftrag für die Straßenbauarbeiten durch Hamburg Wasser integriert.

 

Die zugrundeliegende Planung wurde am 21.04.2017 erst- und am 3.01.2018 schlussverschickt. Vorangegangen war ein entsprechender Abstimmungsprozess mit den politischen Gremien, den Fachbehörden und der Öffentlichkeit (weitere Informationen unter: https://www.hamburg.de/eimsbuettel/stresemannallee). Das Vorhaben wurde von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und in das Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen durch Hamburg Wasser integriert, um Synergien zu nutzen und die Beeinträchtigungen für die Anliegenden zu minimieren. Die Diagonalsperre ist demnach als Ergänzung zu der aktuell durchgeführten Umbaumaßnahmen im Knoten Grandweg/Stresemannallee vorgesehen und wurde ebenfalls am 10.02.2022 erstverschickt.

 

Der Beschluss des RaLoNiS vom 6.12.2021 geht dagegen deutlich über den geplanten Bau der vorgestellten Diagonalsperre innerhalb der geplanten bzw. in Umsetzung stehenden Borde hinaus. Die Nebenflächen und angrenzenden Abschnitte des Grandwegs sowie der Stresemannallee sollen danach in diesem Zuge ebenfalls neu gestaltet werden.  Dies ist so nicht vollständig oder nur unter erheblichen Mehrkosten sowie einer Bauverzögerung umsetzbar, da hier Umplanungen ausgelöst werden, die zum jetzigen Zeitpunkt mit der bestehenden Auftragslage nicht mehr abgewickelt werden können und mit dem von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Planungsstand auch nicht darstellbar ist. Im Einzelnen dazu:

 

Zu 1)    Die Ausrichtung der Diagonalsperre soll so erfolgen, dass ein Maximum an Durchgangsverkehr durch den Grandweg und abgehende Straßen verhindert wird.

 

Dies wird so vorgesehen (s. 1. Verschickung  10.02.2022 und MdV für die politischen Gremien dazu).

 

Zu 2)    Die Anbringung der Durchfahrtssperre als Klebebord ermöglicht mit relativ wenig Aufwand das Umstellen oder die Demontage der Sperre. Vor diesem Hintergrund soll die Situation nach einem Jahr evaluiert und gegebenenfalls umgestellt werden. In diesem Zusammenhang soll auch berichtet werden, ob die vorgenommene Umgestaltung zu vermehrten unzulässigen Abbiege- bzw. Wendemanövern auf dem Lokstedter Steindamm (B 447) führt und wenn ja, ob diese durch bauliche Maßnahmen (wie z.B. in der Osterfeldstraße) unterbunden werden können.

 

Es ist vorgesehen, die Diagonalsperre kostengünstig und bestandsnah mit Hilfe von Klebeborden zu errichten (inkl. einer Evaluation). Es handelt sich jedoch nicht um einen Verkehrsversuch nach STVO, der nach einem Jahr aufgehoben werden soll.

 

Zu 3) Bei der Neugestaltung der Kreuzung soll darauf geachtet werden, dass die Anzahl der Bänke erhalten bleibt und falls möglich Urban Gardening-Flächen eingerichtet werden.

 

Die Anzahl der Bänke bleibt erhalten, sie werden nur an anderer Stelle aufgestellt.

 

Zu 4) Bei der Neugestaltung der Stresemannallee im Planungsabschnitt soll folgendes berücksichtigt werden: Einrichtung von Fahrradabstellplätzen, auch für Lastenräder, und von Service-Parkplätzen für Liefer- und Handwerksverkehr sowie für Pflegedienste (anstelle von neu eingerichteten PKW-Stellplätzen).

 

Service-Parkplätze sollen zunächst als Pilot durch die BWI im Generalsviertel installiert und evaluiert werden. Diese Ergebnisse sind zunächst abzuwarten, bevor weitere Standorte vorgesehen werden.

 

Zusätzliche Fahrradbügel bzw. Abstellmöglichkeiten für Lastenräder können noch innerhalb der Borde auf den Nebenflächen berücksichtigt werden, wo ein erhöhter Bedarf besteht.  Dies wird zeitnah eruiert. Grundsätzlich besteht kein Parkdruck vor Ort im Bestand. Die Grundstücke bieten genügend  Platz auf privatem Grund. Vor dem Einzelhandel steht ebenfalls genügend Raum zur Verfügung. 

 


Zu 5) Bei der Neugestaltung des Grandwegs (südlich der Kreuzung) soll folgendes berücksichtigt werden: Statt der geplanten neuen Parkstände am westlichen Rand (teils halbseitig) soll das Straßenbegleitgrün erhalten, ggf. ausgeweitet und aufgewertet werden sowie die Gehwege, die u.a. von vielen Kindern genutzt werden, breiter gestaltet werden.

 

Die beiden unmittelbar südlich des Knotens vorgesehenen Kfz-Parkstände wurden Ende letzten Jahres auf der Grundlage des o.g. Vertragsverhältnisses hergestellt -bzw. nur einer aufgrund des vorhandenen Baumwurzelaufkommens. Eine Anpassung der Parkstände bzw. ein Rückbau wird daher aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht empfohlen. Die Planung sieht ohnehin eine Verbreiterung des gepflasterten Gehwegs auf 2,25m vor (s. Lageplan).

 

Zu 6) Der bisher häufig praktizierte Wildpark auf nicht dafür vorgesehenen Flächen soll baulich verhindert werden.

 

In den Grünbereichen innerhalb des Planungsbereiches sind bereits Baumbügel und Granitpoller zum Schutz gegen Beparken vorgesehen.

 

Zu 7) Die Anwohner*innen sollen über die Maßnahme schnellstmöglich informiert werden.

 

Die Information über die Errichtung einer Diagonalsperre soll 2 Wochen vorher über die Anliegerschreiben und die Aushänge der Baustellenkoordination vor Ort erfolgen, wenn die Genehmigungsfähigkeit der Diagonalsperre gesichert ist (Abschluss des Teilentwidmungsverfahren und Vorliegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) und durch Pressearbeit begleitet werden.

 

 

Hinweis zu den Baumfällungen:

 

Die Baumfällungen im nördlichen Arm des Grandweges mussten durchgeführt werden, um die vorgesehene barrierefreie Querung mit Leitelementen herstellen zu können. Ein Ersatz an dieser Stelle ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine