22-2015

Den Internationalen Frauentag – 8. März – zum Feiertag in Hamburg machen Drs. 22-1880, Beschluss der BV vom 26.02.2026

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksversammlung Eimsbüttel am 26.02.2026 wurde der Beschluss gefasst, zu empfehlen, den 8. März den Internationalen Frauentag als gesetzlichen Feiertag in Hamburg einzuführen. Hierzu wird um eine Stellungnahme bis zum 16.04.2026 gebeten.

Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist die Einführung eines Feiertags am 8. März grundsätzlich zu begrüßen, da der Internationale Frauentag eine hohe symbolische Bedeutung für die Sichtbarkeit und Anerkennung der Gleichstellung der Geschlechter hat.

Der Internationale Frauentag bietet jährlich die wichtige Gelegenheit, auf Diskriminierung, Gewalt und strukturelle Ungleichheiten aufmerksam zu machen. Ein gesetzlicher Feiertag am 8. März würde die öffentliche Wahrnehmung und Sensibilität für diese Themen nachhaltig stärken und mehr Menschen die Möglichkeit geben, sich aktiv an Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen zu beteiligen, die besonders auf die Situation von Frauen aufmerksam machen und für Gleichstellung eintreten. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatte um digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen gewinnt der Internationale Frauentag weiter an Bedeutung. Ein gesetzlicher Feiertag könnte somit einen wichtigen Beitrag leisten, die Sensibilität für digitaleGewalt und andere Formen der Diskriminierung zu erhöhen und das Engagement für Gleichstellung zu unterstützen.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Hamburg zuletzt im Jahr 2018 ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag eingeführt wurde(vgl. Drs. 21/18019). Damals wurde nach intensiver Diskussion und unter Berücksichtigung eines „norddeutschen Konsenses“ der Reformationstag als neuer Feiertag festgelegt. Hintergrund war unter anderem die enge wirtschaftliche und arbeitsmarktbezogene Verflechtung Hamburgs mit den angrenzenden Bundesländern. Da täglichzahlreiche Arbeitnehmer:innen zwischen Hamburg und den anliegenden Bundesländern pendeln, nnte einen Feiertag ohne norddeutschen Konsens dazu führen, dass die Arbeits- und Betreuungszeiten für viele Pendler:innen schwerer planbar werden.

hrend Berlin und Mecklenburg-Vorpommern den Feiertag bereits eingeführt haben, könnten unterschiedliche Regelungen zwischen Hamburg und den restlichen angrenzenden Bundesländernr viele Pendler:innen zu Problemen bei der Arbeits- und Alltagsorganisation führen. Auch gleichstellungspolitische Auswirkungen, etwa im Bereich der Care-Arbeit, sind derzeit nicht absehbar.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Entwicklungen in Niedersachsen und den weiteren norddeutschen Bundesländern weiter zu beobachten.Die laufende Prüfung im niedersächsischen Innenministerium wird aufmerksam verfolgt. Sollte Niedersachsen den Internationalen Frauentag als gesetzlichen Feiertag einführen, wäre die Situation erneut zu bewerten.

Wir empfehlen daher, die Entscheidung über die Einführung des 8. März als gesetzlichen Feiertag in Hamburg im Lichte der Entwicklungen in Niedersachsen und den weiteren norddeutschen Ländern zu betrachten und gegebenenfalls in Abstimmung mit diesen Ländern weiterzuverfolgen.Vor diesem Hintergrund wird die BWFG derzeit der Empfehlung nicht folgen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

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