21-3480

Den Eimsbütteler Marktplatz neugestalten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Ö 10.9

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

Bezirksversammlung

27.10.2022

9.2

21-3288

Überwiesen in den StaPla

Stadtplanung

22.11.2022

4.1

21-3288

vertagt

Stadtplanung

13.12.2022

6.1

21.3288

Mit Änderungen einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD

 

Noch neun Jahre, dann wird Hamburg vermutlich zur Zweimillionen-Stadt angewachsen sein. Die aktuelle Bevölkerungsprognose des Statistikamtes Nord geht davon aus, dass im Jahr 2031 die Grenze erstmals übersprungen wird. Dieses Wachstum wird sich jedoch in Hamburg, so das Ergebnis der Berechnungen, ungleich verteilen.

So wachsen die betreffenden Eimsbütteler Stadtteile in der Urbanisierungszone, Lokstedt und Stellingen, seit Jahren doppelt so schnell wie Hamburg. Hier sollen urbane Gebiete als aussichtsreiche Quartiere in Dichte und Höhe maßvoll der innerstädtischen Struktur angepasst werden. Vor allem in der Stadtteilen Eidelstedt und Stellingen werden durch Bauvorhaben wie Hörgensweg, Eidelstedter Höfe (Opel Dello), Neue Mitte Stellingen oder der angrenzende Bau des Fernbahnhofes Diebsteich enorme Veränderungen des Stadtbildes erfolgen oder sind bereits erfolgt. Dies birgt viele Chancen, birgt jedoch die Gefahr vom Verlust der Lebensqualität.  Eine Überplanung der Kieler Straße und der Knoten Eidelstedter Platz, Kreuzung Sportplatzring–Volksparkstraße–Kieler Straße sowie des Eimsbütteler Marktplatzes sind von Nöten und bieten vor allem große stadtplanerische Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Eimsbütteler Marktplatz war schon in der Gründung Eimsbüttels ein Verkehrsknotenpunkt. Aber wo die Eimsbütteler früher mit Pferd, Ochse und Federvieh handelten und Mitte des 18. Jahrhunderts sogar ein Teich bestand, liegt heute nur noch ein vielspuriger Verkehrsknotenpunkt. Eine attraktive Eingangssituation oder Aufenthaltsqualität sucht man vergebens. Die zwischen den Fahrspuren verbliebenen Grünflächen bieten – abgeschnitten und durchtrennt von Fahrspuren – keinen Erholungswert.

Die große Fläche des Eimsbütteler Marktplatz bietet – neben der Abwicklung von Verkehr – auch das Potential für einen attraktiven Ort mit Aufenthaltsqualitäten und Grünflächen.

Zudem ist die betreffende Fläche die letzte relevante und zu entwickelnde bezirkliche Liegenschaftsfläche. Hier sind erhebliche Reserven aus dem Wohnungsbauprogramm und wohnortverträgliches Gewerbe bzw. Kulturschaffenden zu prüfen. Dieses Potential wollen wir im Bezirk Eimsbüttel gemeinsam mit den Bürger*innen herausarbeiten und entwickeln.  

 

Petitum/Beschluss

:

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten den Planungsprozess für die Neugestaltung des Eimsbütteler Marktplatzes einzuleiten und zu einem Schwerpunkt der Eimsbütteler Stadt- und Landschaftsplanung zu machen. 
    1. Die Verkehrsführung soll hauptsächlich den Verkehrsfluss zwischen dem Eimsbütteler Marktplatz und Holstenkamp kompensieren können. Ziel ist es, den Verkehr aus Richtung Altona und Eimsbüttel Richtung Holstenkamp über die Schnackenburgallee zur Autobahn zu leiten und damit die Kieler Straße zu entlasten.
    2. Ziel ist es, die im Wohnungsbauprogramm beschriebenen Potentiale zu heben. Dazu soll auch mit den vor Ort aktiven Wohnungsbaugenossenschaften gesprochen werden.

 

  1. Die notwendige Beteiligung der Landesbehörden BSW, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und ggf. der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) soll durch die Verwaltung sichergestellt werden.
  2. Die Anbindung des neuen Bahnhofs Altona Nord ist mit zu berücksichtigen.
  3. Zu prüfen ist, wie das Bezirkszentrum an der Osterstraße sich in diese Richtung weiterentwickeln kann. Als historischer Bezugspunkt soll der ehemalige Marktplatz verwendet werden. In jedem Fall sollen neue Freiflächen mit Aufenthaltsqualität für  die Eimsbüttler*innen entstehen.
  4. Es wird eine optimierte Flächenverteilung hinsichtlich der Fahrspuren und des Grüns angestrebt, die eine Zerschneidung möglichst vermeidet. Ebenfalls soll geprüft werden wie der Baumbestand erhalten oder möglichst ausgeweitet werden kann.
  5. Die betreffende dort angedachte Bezirksroute und der Radverkehr insgesamt sollen in die Planungen integriert werden.  
  6. Ebenfalls soll der Fußverkehr konzeptionell berücksichtigt und so barrierearm wie möglich gestaltet werden. Hierbei ist eine attraktive Fußverbindung in Richtung Osterstraße zu planen.
  7. Das neu entstehende Flächenpotenzial bietet auch im Sinne des Konzepts Superbüttel die Chance für den Bau einer unterirdischen Quartiersgarage bzw. Mobilitätshubs, welche den stetig steigenden KfZ-Zulassungen bei einer wachsenden Bevölkerung und dem vorhandenen Parkdruck Rechnung trägt. Die Verwaltung soll prüfen, welche Investitions- bzw. Betreibermöglichkeiten hierfür denkbar und realistisch sind.
  8. Im Übrigen soll im Sinne einer guten Aufenthaltsqualität dem Thema Lärmschutz ggü. dem fließenden Verkehr ein besonderes Augenmerk zukommen, insbesondere geprüft werden, ob die gewünschte Grünfläche mit Erholungswert durch den Bau eines Gebäudes an der stark befahrenen Kreuzung Eimsbütteler Marktplatz vor Lärm geschützt werden kann.
  9. In dem Neubau (unter Punkt 1 j.) könnten Räumlichkeiten für beispielsweise ein Technologiezentrum, Gewerberäume für Start Ups, Einzelhandel oder für wohnortverträgliches Gewerbe entstehen. Ggf. in der Kombination mit (sozial geförderter) Wohnbebauung.
  10. Das untersuchte Gebiet soll dabei zunächst großflächig betrachtet werden um möglichst alle betroffenen Bereiche und Verschränkungen zu berücksichtigen, wobei für spätere konkrete Planungen Teilbereiche aufgegriffen werden können. Dabei können soweit es sich anbietet die unmittelbar angrenzenden Grundstücke mitbetrachtet werden.

 

  1. Für das weitere Verfahren regt die Bezirksversammlung an: Teil dieses Planungsprozesses soll ein breites Beteiligungsverfahren der Eims­bütteler Bürger*innen sein. Dies soll von einem externen Anbieter begleitet werden. Die Mittel für dieses Vorhaben sind in Hinsicht auf die Entwicklung der Hamburger Magistralen durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und ggf. aus bezirklichen Mitteln der Bezirksversammlung zu bestreiten. Hierzu soll die Bezirks­verwaltung zum Verfahren dem Stadtplanungsausschuss eine Entscheidungsvorlage erarbeiten.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Senat aufzufordern gemeinsam mit dem Bezirk eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der stadtplanerischen Entwicklung des Eimsbütteler Marktplatzes aufzustellen.
  3. Die Bezirksversammlung begrüßt die Pläne der Verwaltung für die Ausrichtung eines Eimsbütteler Bauforums als ein möglicher Impuls für die Neugestaltung des Eimsbütteler Marktplatzes und regt die Einladung des Oberbaudirektors hierfür an. Die Verwaltung wird gebeten dem Stadtplanungsausschuss zeitnah hierzu einen Beschlussvorschlag zum Fahrplan und den einzelnen Verfahrensschritten und Plangebieten samt Reihenfolge zu machen.
  4. Hierzu soll regelmäßig im Stadtplanungsausschuss (StaPla) eine Vorstellung über den Fortschritt erfolgen.  

 

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