21-3730

Dauerhafte Blockierung von Parkplätzen durch Carsharing-Fahrzeuge in Eidelstedt

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

27.03.2023

Lfd. Nr. 104 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Janina Satzer, Gabor Gottlieb und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)

 

Dauerhafte Blockierung von Parkplätzen durch Carsharing-Fahrzeuge in Eidelstedt

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Behörde für Inneres und Sport (hier: Verkehrsdirektion unter Einbeziehung des PK 27) wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

In der Kieler Straße befinden sich auf Höhe der Hausnummern 696 702 bewirtschaftete Parkplätze mit einer Parkdauer von max. zwei Stunden, die insbesondere von Besuchern des Eidelstedter Stadtteilzentrums (steeedt, Eidelstedt Center) gerne genutzt werden. Aktuell ist zu beobachten, dass dort vermehrt Carsharing-Fahrzeuge sowohl Elektroautos als auch Verbrenner des Anbieters „Miles“ abgestellt werden ­und die Stellplätze scheinbar oftmals länger als die zulässigen zwei Stunden belegen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

  1. Gilt die im Bereich der Kieler Straße 696 702 angegebene Höchstparkdauer von zwei Stunden auch für Carsharing-Fahrzeuge?
  2. Gibt es hinsichtlich der Höchstparkdauer eine abweichende Regelung für Elektroautos (sowohl für private als auch Carsharing-Fahrzeuge)? Wenn ja, welche?
  3. Gibt es abweichende Regelungen bezüglich der Pflicht zur Auslegung einer Parkscheibe für Carsharing-Fahrzeuge (Verbrenner als auch elektrisch) im Vergleich zu entsprechenden privaten Fahrzeugen? Wenn ja, welche?

 

Zu den Fragen 1. bis 3.:

Die angegebene Höchstparkdauer gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Auch Carsharingfahrzeuge müssen grundsätzlich die Parkscheibe auslegen, um die Parkzeit zu dokumentieren. Eine Ausnahme bilden gemäß § 1 Absatz 5 der Hamburger Parkgebührenordnung (ParkGebO) gekennzeichnete Carsharingfahrzeuge mit E-Kennzeichen. Diese sind von der Höchstparkdauer ausgenommen. Private E-Fahrzeuge sind an die Höchstparkdauer gebunden und lediglich von der Entrichtung der Parkgebühr befreit. Die Dokumentation erfolgt mittels Auslegens der Parkscheibe.

 

  1. Werden die Fahrzeuge der Carsharing-Anbieter im Rahmen der Parkraumüberwachung bezüglich Höchstparkdauer und Auslegung einer Parkscheibe in gleicher Weiser kontrolliert wie private Fahrzeuge?

 

Der Kontrolltätigkeit liegen allein die aktuellen Regelungen zugrunde. Eine Differenzierung im o.g. Sinn erfolgt nicht.

 

  1. Wie oft wird der o.g. Parkstreifen im Rahmen der Parkraumüberwachung des LBV (im Schnitt) kontrolliert? Erfolgt die Parkraumüberwachung stichprobenartig oder in regelmäßigen Abständen? Bei regelmäßigen Kontrollen: wie sind die Abstände gestaltet?

 

Der in Rede stehende Bereich wird seitens des Landesbetrieb Verkehr nicht kontrolliert, da das Parkraummanagement primär in eingerichteten Bewohnerparkgebieten eingesetzt wird. An dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) ist die Problemstellung bekannt. Seitens der Polizei erfolgt die Parkraumüberwachung regelhaft in unregelmäßigen Abständen in Abhängigkeit der Prioritätensetzung sowie der zur Verfügung stehenden personellen und technischen Ressourcen. Beim polizeilichen Einschreiten wird grundsätzlich nicht zwischen privaten Fahrzeugen und CarsharingFahrzeugen unterschieden. Unterschiede ergeben sich lediglich durch die jeweilige Antriebsart, Verbrennungsmotor oder E-Fahrzeug. Eine Statistik über entsprechende Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird polizeilich nicht geführt.

 

  1. Wie viele Strafzettel wurden im Bereich der Kieler Straße 696 702 im zweiten Halbjahr 2022 wegen Überschreitung der Höchstparkdauer und Nicht-Auslegung einer Parkscheibe verteilt und wie viele Fahrzeuge wurden dort in dem genannten Zeitraum abgeschleppt? Bitte aufgliedern nach privaten Fahrzeugen und Carsharing-Fahrzeugen und Grund der Sanktionierung.

 

Die Statistik der zuständigen Bußgeldstelle M 6 lässt keine Differenzierung zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Sinne der Fragestellungen zur Auswertung nach einzelnen Stadtteilen oder Straßenzügen zu. Eine polizeiliche Erhebung zu Ordnungswidrigkeiten oder abgeschleppten Fahrzeugen erfolgt ebenfalls nicht.

 

  1. Besteht die glichkeit bzw. ist es geplant, Stellplätze ausschließlich für Carsharing-Autos im Bereich des Neubaus der „Eidelstedter Höfe“ zu schaffen?

 

In Eidelstedt ist die Einrichtung von vier neuen hvv switch Punkten geplant. Ob ein weiterer hvv switch Punkt im Bereich der Eidelstedter Höfe errichtet werden kann, wird geprüft. Darüber hinaus weist die HOCHBAHN darauf hin, dass die Eidelstedter Höfe mit einem eigenen Community-Car-Angebot werben.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine