Dauerhafte Blockierung von Parkplätzen durch Carsharing-Fahrzeuge in Eidelstedt
27.03.2023
Lfd. Nr. 104 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Janina Satzer, Gabor Gottlieb und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Dauerhafte Blockierung von Parkplätzen durch Carsharing-Fahrzeuge in Eidelstedt
Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Behörde für Inneres und Sport (hier: Verkehrsdirektion unter Einbeziehung des PK 27) wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
In der Kieler Straße befinden sich auf Höhe der Hausnummern 696 – 702 bewirtschaftete Parkplätze mit einer Parkdauer von max. zwei Stunden, die insbesondere von Besuchern des Eidelstedter Stadtteilzentrums (steeedt, Eidelstedt Center) gerne genutzt werden. Aktuell ist zu beobachten, dass dort vermehrt Carsharing-Fahrzeuge – sowohl Elektroautos als auch Verbrenner – des Anbieters „Miles“ abgestellt werden und die Stellplätze scheinbar oftmals länger als die zulässigen zwei Stunden belegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Zu den Fragen 1. bis 3.:
Die angegebene Höchstparkdauer gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Auch Carsharingfahrzeuge müssen grundsätzlich die Parkscheibe auslegen, um die Parkzeit zu dokumentieren. Eine Ausnahme bilden gemäß § 1 Absatz 5 der Hamburger Parkgebührenordnung (ParkGebO) gekennzeichnete Carsharingfahrzeuge mit E-Kennzeichen. Diese sind von der Höchstparkdauer ausgenommen. Private E-Fahrzeuge sind an die Höchstparkdauer gebunden und lediglich von der Entrichtung der Parkgebühr befreit. Die Dokumentation erfolgt mittels Auslegens der Parkscheibe.
Der Kontrolltätigkeit liegen allein die aktuellen Regelungen zugrunde. Eine Differenzierung im o.g. Sinn erfolgt nicht.
Der in Rede stehende Bereich wird seitens des Landesbetrieb Verkehr nicht kontrolliert, da das Parkraummanagement primär in eingerichteten Bewohnerparkgebieten eingesetzt wird. An dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) ist die Problemstellung bekannt. Seitens der Polizei erfolgt die Parkraumüberwachung regelhaft in unregelmäßigen Abständen in Abhängigkeit der Prioritätensetzung sowie der zur Verfügung stehenden personellen und technischen Ressourcen. Beim polizeilichen Einschreiten wird grundsätzlich nicht zwischen privaten Fahrzeugen und CarsharingFahrzeugen unterschieden. Unterschiede ergeben sich lediglich durch die jeweilige Antriebsart, Verbrennungsmotor oder E-Fahrzeug. Eine Statistik über entsprechende Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird polizeilich nicht geführt.
Die Statistik der zuständigen Bußgeldstelle M 6 lässt keine Differenzierung zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Sinne der Fragestellungen zur Auswertung nach einzelnen Stadtteilen oder Straßenzügen zu. Eine polizeiliche Erhebung zu Ordnungswidrigkeiten oder abgeschleppten Fahrzeugen erfolgt ebenfalls nicht.
In Eidelstedt ist die Einrichtung von vier neuen hvv switch Punkten geplant. Ob ein weiterer hvv switch Punkt im Bereich der Eidelstedter Höfe errichtet werden kann, wird geprüft. Darüber hinaus weist die HOCHBAHN darauf hin, dass die Eidelstedter Höfe mit einem eigenen Community-Car-Angebot werben.
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