Dauerbaustelle im Bahnhof Hamburg-Dammtor was ist der aktuelle Stand der Pläne zur Einrichtung eines EDEKA-Marktes?
27.09.2021
Lfd. Nr. 73 (21)
Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)
Dauerbaustelle im Bahnhof Hamburg-Dammtor – was ist der aktuelle Stand der Pläne zur Einrichtung eines EDEKA-Marktes?
Die Anfrage wird – von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) im Ganzen und von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zu Frage 5. „in Kursiv“ – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Der Bahnhof Dammtor liegt im Bezirk Eimsbüttel und grenzt südwestlich zum Dag-Hammarskjöld-Platz hin direkt an den Bezirk Hamburg-Mitte. Er bildet zum einen den zentralen Zugangspunkt zur S-Bahn sowie zum Regional- und Fernverkehr der Bahn insbesondere für einen Großteil der im Bezirk Eimsbüttel wohnenden Menschen respektive für Messe- und Kongressbesuchende. Zum anderen ist er ein zentraler Zugangsknotenpunkt zur Universität Hamburg und Bucerius Law School, zu Schulen und (Sport-)Vereinen in der Umgebung, zu weiteren öffentlichen Dienststellen und umliegenden Unternehmen sowie natürlich zu Innenstadt und Alster. Der Bahnhof fällt daher trotz seiner nur vier Bahnsteige (2 x Fernverkehr, 2 x S-Bahn) aufgrund seiner Bedeutung in die bundesweit zweithöchste Bahnhofskategorie bzw. Preisklasse der Deutschen Bahn (DB).
Seit nunmehr über fünf Jahren ist das DB-Reisezentrum innerhalb des Bahnhofsgebäudes umgezogen und dabei deutlich verkleinert worden, während seine vorherigen Räumlichkeiten eine Dauerbaustelle sind. Hier sollte ursprünglich bereits im Sommer 2016 eine EDEKA-Filiale eröffnen; eine entsprechende Werbung ist immer noch an den Türen und Fensterscheiben angebracht. Als Begründung für die Verzögerung der Eröffnung hieß es zunächst nach ersten Nachfragen im Jahr 2017, dass sicherheitsrelevante Versorgungstechnik verlegt werden müsse, was entsprechenden Prüfungs- und Genehmigungsbedarf bedeute.[1] Zwei Jahre später wurde seitens der Deutschen Bahn offenbar mitgeteilt, dass auch die Brandmeldeanlage erneuert werden müsse und deshalb ein neuer Zeitplan aufgestellt werde.[2] Nunmehr sind noch einmal zwei weitere Jahre vergangen, ohne dass vor Ort ein signifikanter Fortschritt erkennbar wäre.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Dienststellen:
Die umfangreichen und erforderlichen Bauwerksprüfungen in den Jahren 2016/2017 und den daraus folgenden behördlichen Auflagen ermöglichten keinen prozesskonformen Ausbau der Mieterfläche. Die Fläche entspricht nicht mehr dem vertraglich vereinbarten Zustand und steht zurzeit leer. Eine Übergabe der Mietfläche an EDEKA konnte nicht erfolgen, weil die Bauwerksprüfungen ergaben, dass der vorgefundene Zustand nicht den gültigen Bestimmungen/Richtlinien zum Brandschutz entspricht. Vielmehr zeigte sich ein erhöhter fachlicher und gewerkübergreifender Planungs- und Ausführungsaufwand, der zudem unter Beachtung der Auflagen durch den Denkmalschutz erfolgen muss.
Weiterhin mussten einzelne Planungsleistungen wegen fehlender Angebote durch die Deutsche Bahn (DB) wiederholt ausgeschrieben werden. Aus diesen Gründen kam es zu Terminverzögerungen.
Die Vermarktung der Gewerbeflächen der im Eigentum von DB Station&Service AG stehenden Stationsanlage erfolgt ausschließlich durch DB Station&Service AG. Die DB steht nach deren Aussage mit dem Bestandsmieter Edeka in regelmäßigem Austausch.
Die für die Vermarktung der Flächen im Stationsbereich zuständige DB Station&Service AG hat mitgeteilt, dass sich die durchzuführenden Genehmigungsverfahren aus den Richtlinien und Prozessen der DB und den bauaufsichtlichen Anforderungen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ergeben. Sie werden ausschließlich durch die DB Station&Service AG dem Projektfortschritt entsprechend beantragt und durchgeführt.
Siehe Antwort zu 3.
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) findet auf Vorhaben nach §§ 31, 33 oder 35 BauGB Anwendung. Hinweise darauf, dass es sich bei der Einrichtung einer Verkaufsstätte in einem Bahnhof um ein solches Vorhaben handelt, liegen derzeit nicht vor.
Antwort BSW zu Frage 5.:
Nach Abschnitt XI der Anordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB) und des Bauleitplanfeststellungsgesetzes vom 5. Mai 1988, zuletzt geändert am 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2095) entfällt im Stadtstaat Hamburg die gesonderte Herstellung des Einvernehmens mit der Gemeinde nach § 36 BauGB.
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGBuaDAnOHArahmen
Es gab/gibt keine Rechtsstreitigkeiten in dem beschriebenen Zusammenhang.
Ja.
Die Inbetriebnahme ist aus heutiger Sicht für 2024 vorgesehen.
Entfällt.
8. Gab bzw. gibt es seit 2016 anderweitige Nutzungsanfragen für die Fläche oder Teile davon? Wenn ja, wie viele und was ist ihr jeweiliger Sachstand? Um welche alternativen Nutzungsvorhaben handelte oder handelt es sich dabei?
Eine Nutzung der Mieteinheiten ist vor Inbetriebnahme der neuen Brandschutzanlagen generell nicht möglich.
ohne
keine
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