21-2434

Dauerbaustelle Grindelviertel – wann wird der Absperrbaken- und Schilderwald wieder gerodet? (II)

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

25.10.2021

Lfd. Nr. 144 (21)

 

Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – FDP-Fraktion

 

Dauerbaustelle Grindelviertel – wann wird der Absperrbaken- und Schilderwald wieder gerodet? (II)

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

In der zwischen Mitte Juli und Ende August beantworteten Anfrage nach § 27 BezVG mit der Drs.-Nr. 21-2281 wurden einige der Baustellen bzw. entsprechende Sondernutzungen aufgeführt, die zu Sperrungen von und Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum in großen Teilen Rotherbaums führen. Die entsprechende Liste war jedoch auffallend kurz. Wie ein Ende August durchgeführter, nur etwa einstündiger Rundgang durch den Stadtteil ergab, wurden zahlreiche, teilweise wochen- bis jahrelange Sondernutzungen in der Auflistung schlicht nicht erwähnt. Dies verwundert, da hierüber – zumal auch vor dem Hintergrund der Antwort zur entsprechenden Frage in Drs. 21-2281 – Kenntnisse bei den angefragten Dienststellen vorliegen müssten. Hier eine nicht abschließende Liste nicht aufgeführter Sondernutzungen öffentlichen Verkehrsraums mit Stand Ende August 2021:

 

  1. Martin-Luther-King-Platz: Sperrung von ca. 3 Kfz-Stellplätzen wegen (privater?) Baustelle während des Augusts 2021,
  2. Sedanstraße: Entfall von ca. 35 Kfz-Stellplätzen zzgl. ca. 15 Kfz-Stellplätzen auf vormaligem Uni-Parkplatz sowie einiger Fahrradstellplätze (Baumschutzbügel) und Sperrung des Gehwegs aufgrund der Bauarbeiten rund um den Campus Bundesstraße; Auswirkungen auf Bundesstraße selber nicht erfasst,
  3. Grindelhof/Allende-Platz: Seit Mai 2021 Baustelle zwischen Grindelallee und Joseph-Carlebach-Platz mit Sperrung/Baustellennutzung von ca. 10-15 Kfz-Stellplätzen Sperrung/Verlegung und „Überbretterung“ von Teilen des Fußwegs (Startdatum Baustelle Allende-Platz in Drs. 21-2281 erst für September angegeben),
  4. Grindelallee, Grindelhof, Heinrich-Barth-Straße, Bornstraße, Rappstraße, Schlüterstraße: Nutzung von Stellflächen für Außengastronomieflächen; hierdurch Entfall von ca. 15 Kfz-Stellplätzen zzgl. einiger Fahrradabstellmöglichkeiten und teilweise Verschmälerung der Gehwege,
  5. Von-Melle-Park / Schlüterstraße: Sperrung von min. 20-25 Kfz-Stellplätzen auf letztlich öffentlichem Grund (Universität Hamburg KöR) am „Philosophenturm“ und Audimax am Campus Von-Melle-Park aufgrund von Nutzung für Baustelle (Abstellfläche für Baucontainer etc.); hinzukommend Sperrung möglicher Fahrradstellplätze vor dem Rechtshaus in der Schlüterstraße sowie rund um den „Philosophenturm“ und großzügige Gestaltung einer Baustellenausfahrt mit Entfall von ca. 2-3 Kfz-Stellplätzen in der Binderstraße,
  6. Schlüterstraße: Maßnahme Veloroutenausbau von Mitte Juni bis Ende September 2021 wurde in Drs. 21-2281 erwähnt, gemäß Beschilderung vor Ort jedoch in Teilen auch großflächige Sperrung von Abstellflächen von Anfang Juni bis Ende Februar 2022 ausgewiesen (andere Maßnahme?); hinzukommend private Gebäudesanierung mit Entfall von ca. 6 Kfz-Stellplätzen von Anfang Juli bis Ende Oktober 2021,
  7. Schlüterstraße/Grindelhof/Hallerplatz: U.a. zwei private Häusersanierungen mit temporärem Entfall von ca. 15 Kfz-Stellplätzen und Verschmälerung des Gehwegs (Ende April 2021 bis Ende März 2022); absolute Halteverbotszone auf 2-3 Kfz-Stellplätzen (gemäß „handgemaltem“ Zusatzschild tagsüber Mo-Fr von Mitte August bis Ende November 2021),
  8. Hartungstraße: Private Baustellen von Juni bis September sowie August bis September 2021 mit Sperrung von ca. 5-6 Kfz-Stellplätzen,
  9. Hermann-Behn-Weg: Private Baustelle Anfang Januar bis Ende August 2021 mit Sperrung von ca. 3-4 Kfz-Stellplätzen,
  10. Bornstraße: U.a. private Gebäudesanierung und Baustelle mit Sperrung von ca. 5-10 Kfz-Stellplätzen sowie einigen Fahrradabstellmöglichkeiten von Ende August bis Ende Oktober 2021,
  11. Rappstraße: Sperrung von ca. 3-4 Kfz-Stellplätzen wegen „Ladearbeiten“ tagsüber Mo-Fr von Mitte Mai bis Ende August 2021,
  12. Binderstraße östlich der Rothenbaumchaussee: Großflächige Sperrung von Dutzenden Kfz-Stellplätzen und Sperrung Fußwege inkl. möglicher Fahrrad-Stellplätze (u.a. Ende April bis Ende September 2021, Anfang Juni bis Anfang September 2021, Mitte August bis Ende Oktober 2021); hinzukommend Teile der Feldbrunnenstraße insbesondere im Kreuzungsbereich,
  13. Feldbrunnenstraße (offenbar jenseits der gemäß Drs. 21-2281 geplanten Asphalterneuerung): Durch Baustellen bedingte Sperrung von ca. 20-25 Kfz-Stellplätzen (u.a. Anfang Juni bis Anfang September sowie Mitte Juli bis Ende Oktober 2021),
  14. Johnsallee: Mehrere, u.a. von Mitte Juni bis Ende August und Mitte Mai bis Mitte Oktober 2021 abgesperrte Kfz-Stellflächen sowie teilweise Gehwege aufgrund von öffentlichen oder privaten Baustellen,
  15. Rothenbaumchaussee: Vereinzelte „Wochensperrungen“ von jeweils ca. 2-3 Kfz-Stellplätzen im August/September 2021 für Kurzzeit(?)-Baustellen,
  16. Alte Rabenstraße: Mehrere private Baustellen mit Entfall von min. 15-20 Kfz-Stellplätzen sowie Sperrung des Gehweges (u.a. Ende Oktober 2020 sowie Anfang April 2021 jeweils bis Ende Mai 2022); hinzukommend ein offenbar „vergessenes“ absolutes Halteverbotsschild für Mitte Juni 2021,
  17. Badestraße: Private Baustelle mit Sperrung von Fußweg und ca. 3-4 Kfz-Stellplätzen,
  18. Südliches Alsterufer: Baustelle/Abstellflächen für Baucontainer auf Kfz-Stellflächen mit temporärem Entfall von mehreren Kfz-Stellplätzen,
  19. Siegfried-Wedells-Platz, Alsterterrasse + öffentlicher Parkplatz Alsterterrasse und Neue Rabenstraße: Entfall von ca. 20-25 Kfz-Stellplätzen durch Baustellen und Umnutzung als Baucontainer-Stellfläche (u.a. Anfang März bis Ende Oktober 2021).

 

Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen inkl. solcher für den ruhenden Verkehr für Zwecke der Außengastronomie ist insbesondere angesichts der Corona-Pandemie sicherlich sinnvoll und wünschenswert. Auch die umfangreiche Bau- und Sanierungstätigkeit ist eine überwiegende Notwendigkeit. Allerdings erklärt sich hieraus noch nicht, warum derartige Maßnahmen nicht oder nur stark eingeschränkt in Drs. 21-2281 aufgeführt wurden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter und die Verwaltung:

 

  1. Sind dem Bezirksamt die eingangs genannten Eingriffe in bzw. Sperrungen von öffentlichen Verkehrsflächen aufgrund von Bau- und sonstigen Maßnahmen bekannt? Wenn nein, warum nicht?

 

Dem Bezirksamt sind bis auf eine Maßnahme alle oben aufgeführten Maßnahmen bekannt (vgl. Tabelle im Anhang). Dem Bezirksamt nicht bekannte Eingriffe in den öffentlichen Raum erfolgen ohne Genehmigung.

 

  1. Bedürfen Maßnahmen bzw. Eingriffe wie die eingangs genannten einer wegerechtlichen Genehmigung (Sondernutzung)?

 

Ja.

 

  1. Wenn ja, wer hat diese in den eingangs genannten, konkreten Fällen erteilt bzw. ist für deren Erteilung zuständig gewesen?

 

Für das Genehmigungsverfahren von Sondernutzungen und Aufgrabungen ist das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) zuständig.

 

b. Wenn nein, warum nicht? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten bzw. erfolgen diese Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum dann?

 

Entfällt.

 

  1. Warum wurden die eingangs genannten Maßnahmen bzw. die damit verbundenen Eingriffe respektive Sperrungen (und zahlreiche weitere in anderen, nicht aufgeführten Straßen im Stadtteil Rotherbaum) nicht in Drs. 21-2281 aufgeführt?

 

Bei der Beantwortung der Drs. 21-2281 hat man sich dazu entschieden, keine Informationen von nicht behördlichen Vorhabenträgern zu veröffentlichen.

 

  1. Verfügt das Bezirksamt über eine – zumindest grobe – Übersicht über die Anzahl der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum in Rotherbaum (und anderen Stadtteilen)?

 

Nein.

 

  1. Wenn nein, warum nicht? Auf welcher Informationsbasis wird dann eine entsprechende Baustellenkoordination sowie Quartiers- respektive Stadtplanung betrieben? Inwieweit soll ein entsprechender Informationsmangel ggf. bis wann abgestellt werden?

 

Mit der Straßenplanung gehen immer konkurrierende Flächenverfügbarkeiten einher. So ist der Endzustand einer baulichen Veränderung immer ein Kompromiss aus den verschiedenen Bedarfen unter anderem des Radverkehrs, Fußverkehrs, Kfz-Verkehrs und des Baumerhalts. Ein überplantes Gebiet muss also individuell und detailliert betrachtet werden, weshalb eine Übersicht der Kfz-Stellplätze innerhalb eines Stadtteils für die Straßenplanung kein sinnvoller Faktor ist. Der Nutzen ist in Anbetracht des Mehraufwands durch das Führen einer solchen Übersicht zu gering. Das Bezirksamt Eimsbüttel ist diesbezüglich mit dem Landesbetrieb Verkehr im Gespräch, um die Daten zum Parkflächenbestand zu übermitteln.

Die Baustellenkoordination ist hauptsächlich für den Erhalt und die Optimierung des Verkehrsflusses zuständig.

 

  1. Wenn ja, warum wurde die entsprechende Frage (Nr. 6) in der Drs. 21-2281 lediglich mit „Fehlanzeige“ beantwortet?

 

Entfällt.

 

c. Wie hoch ist die aktuelle Anzahl der Kfz- bzw. Pkw-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum in Rotherbaum derzeit ungefähr? Wie hoch war sie 2014 bzw. in den vergangenen Jahren jeweils ungefähr?

 

Entfällt.

 

5. Welche Bau- und sonstigen Maßnahmen mit (temporären) Eingriffen in bzw. Sperrungen von Teilen öffentlicher Verkehrsflächen oder Wege sind derzeit von jeweils wem im Stadtteil Rotherbaum geplant oder in Durchführung? Von wann und – sofern bereits bekannt – bis wann ist die jeweilige Sperrung respektive Sondernutzung geplant bzw. genehmigt?

 

6. Wie viele Stellplätze für Kfz entfallen durch diese Maßnahmen jeweils temporär während des Bau-/Absperrzeitraums? Wie viele entfallen dauerhaft als Ergebnis der jeweiligen Maßnahme?

 

7. Wie viele Fahrradstellplätze entfallen durch diese Maßnahmen jeweils temporär während des Bau-/Absperrzeitraums? Wie viele entfallen dauerhaft als Ergebnis der jeweiligen Maßnahme?

 

zu Frage 5. bis 7.:

Siehe Tabelle im Anhang.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

Tabelle