21-3486

Cumarin in Zimtprodukten II

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

15.12.2022

Lfd. Nr. 99 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Paulina Reineke-Rügge, Dagmar Bahr und Dr. Ann-Kathrin Riegel (SPD-Fraktion)

 

Cumarin in Zimtprodukten II

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unter Beteiligung des Bezirksamtes Eimsbüttel – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Die Advents- und Weihnachtszeit naht – und mit ihr auch die Zeit des Zimtgebäcks und zimthaltiger Getränke. Viele dieser Lebensmittel enthalten Cassia-Zimt, der im Vergleich zum Ceylon-Zimt günstiger und zudem geschmacksintensiver ist. Cassia-Zimt weist jedoch auch einen höheren Gehalt des natürlichen Aromastoffs Cumarin auf, der in höheren Mengen gesundheitsschädlich sein kann.

Eine Anfrage zu Cumarin in Zimtprodukten wurde letztmals im November 2020 (Drucksache 21-1548) gestellt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Hat sich hinsichtlich der bestehenden Grenzwerte/Höchstmengen in Bezug auf den Cumarin-Gehalt in Lebensmitteln seit der Antwort auf die Anfrage aus dem November 2020 (Drs. 21-1548) etwas geändert? Wenn ja, was?

 

Nein, diesbezüglich haben sich keine neuen Entwicklungen ergeben.

 

  1. Welche Überprüfungen des Cumarin-Gehalts in zimthaltigen Lebensmitteln wurden seit Dezember 2019 im Bezirk Eimsbüttel durchgeführt?

Kam es dabei zu Überschreitungen der Grenzwerte/Höchstmengen?

Wenn ja, in wie vielen Fällen und bei welchen Produkten?

 

Folgenden Proben wurden im Bezirk Eimsbüttel in den letzten Jahren entnommen:

Dezember 2021: drei Proben Tee mit Zimt (Untersuchungsziel: Cumaringehalt).

Die untersuchten Proben blieben dabei ohne Beanstandung.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine