21-1157

Corona-Pandemieplan der Universität Hamburg (ohne UKE) ausreichend für Studium und Lehre?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

08.07.2020

Lfd. Nr. 26 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Benjamin Schwanke und Klaus Krüger (FDP-Fraktion)

 

Corona-Pandemieplan der Universität Hamburg (ohne UKE) ausreichend für Studium und Lehre?

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Am 13.03.2020 ist der Corona–Pandemieplan der Universität Hamburg (ohne UKE) in Kraft getreten.

Das universitäre Leben sowie Lehre und Forschung finden zurzeit fast ausschließlich digital statt. Die Studierenden können sich seit dem 05. Mai für Semesterprüfungen anmelden. Es gibt bisher keine verbindlichen Informationen an die Studierenden, wann genau und unter welchen Umständen bzw. Regelungen diese stattfinden werden.

Für März angesetzte Prüfungen aus dem Wintersemester 2019/2020 sind ausgefallen, Ersatztermine stehen bis heute nicht fest.

Bibliotheken, welche mit ihrer ablenkungsfreien Atmosphäre, der bevorzugte Ort konzentrierten Lernens einer Vielzahl von Studenten sind, sind weiterhin geschlossen. Eine Information, wann diese möglicherweise unter Einhaltung der verbindlichen Abstandsregeln wieder genutzt werden können, ist bis heute nicht erfolgt.

Die Computerpools der jeweiligen Fakultäten sind geschlossen. Gerade Studierende, die nicht über eine gute Hardware Ausrüstung nebst entsprechenden Leitungen verfügen, sind in der Ausübung ihres Studiums gravierend benachteiligt.

Die meisten sanitären Einrichtungen der Fakultäten der Universität Hamburg sind lediglich mit kalt Wasser und wenigen Toiletten ausgestattet. Warmwasser, Desinfektionsspender und eine ausreichende Anzahl von Toiletten bzw. ein Hygienekonzept ist Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Universitätsbetriebs.

Der Corona-Pandemieplan der Universität Hamburg (ohne UKE) sieht eine Ausstattung mit NMS und FFP 1 Masken vor. Unter Ziffer 3.4.1 Schutzmittel, ist der Bedarf für acht Wochen ermittelt (ca. 16080 Stück).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

  1. Wann wird die Universität den Studierenden einen verbindlichen Zeitplan für die Prüfungen des Sommersemesters 2020 mitteilen?

 

Die verbindliche Klausurplanung für das Sommersemester 2020 wurde am 2. Juli 2020 abgeschlossen. Die Studierenden werden durch das Studienmanagement über ihre Prüfungstermine informiert.

 

  1. Wann können die Studierenden die ausgefallenen Prüfungen des Wintersemesters 2019/2020 nachholen?

 

Die Termine der ausgefallenen Prüfungen des Wintersemesters 2019/2020 wurden seit dem 25. Mai 2020 nachgeholt.

 

  1. Wann werden die Bibliotheken und Computerpools wieder geöffnet?

 

Trotz der derzeitigen Lockerungen in vielen Bereichen gelten, neben besonderen Richtlinien für den Arbeitsschutz, weiterhin die Abstandsgebote und Hygienevorschriften. Die UHH ist dem Gesundheitsschutz von Studierenden und Mitarbeitenden besonders verpflichtet. Daher muss für jede Fachbibliothek individuell geprüft werden, welche Maßnahmen notwendig sind und wie diese umgesetzt werden können. Nicht alle Fachbibliotheken bieten die räumlichen Voraussetzungen für die Öffnung der Publikumsbereiche. Gemeinsam mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit der UHH erarbeiten die Fachbibliotheken derzeit Lösungen, die unter Berücksichtigung der räumlichen und organisatorischen Situation eine eingeschränkte Öffnung zur Präsenznutzung ermöglichen.

 

Die Schließung der Computer-Pools ist bis heute unmittelbar verbunden mit der Schließung der UHH. Eine Wiedereröffnung wird derzeit unter Berücksichtigung der Covid-19 Schutz- und Hygienemaßnahmen geprüft.

 

  1. Ist beabsichtigt, das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, wenn die Prüfungen nicht durchgeführt werden können bzw. eine Vorbereitung hierauf nicht oder nur erschwert möglich ist?

 

Die Regelstudienzeit stellt keine Vorgabe von Seiten der Hochschule an die Studierenden dar, sondern ist eine Vorgabe für die UHH, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz). Die UHH hat alle Studierenden darüber informiert, dass Verzögerungen des Studienverlaufs, die sich aufgrund der Pandemie ergeben, nicht zu Lasten der Studierenden gehen werden.

 

  1. Bereitet die Universität in Abstimmung mit der BFWG ein Hygienekonzept vor, das den verbindlichen Hygienerichtlinien der Stadt Hamburg entspricht?

 

Ja.

 

  1. Ist die Universität Hamburg mit genügend Masken ausgestattet, falls die Hygieneverordnung der Hansestadt Hamburg, diese für Mitarbeiter der Universität zukünftig vorsieht?

 

Ja.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine