22-0965

Busverkehr und Tempo 30 im Heußweg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

15.04.2025

Lfd. Nr. 32 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

Busverkehr und Tempo 30 im Heußweg


Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Bis Ende 2024 verkehrte die Buslinie 113 durch den Heußweg. Sie wurde durch die Metrobuslinie 30 ersetzt, die aktuell über die Fruchtallee umgeleitet wird.

Laut Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in Drucksache 22-0713 zur Anordnung einer Tempo 30-Zone im Heußweg, sei dort kein Busbetrieb vorhanden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die entsprechende Fachbehörde:

  1. Welchen Verlauf wird die Metrobuslinie 30 nach Beendigung der Bauarbeiten an der Kreuzung Osterstraße/Heußweg nehmen?

Im Zuge des Fahrplanwechsels am 15. Dezember 2024 wurde die ehemalige Stadtbuslinie 113 in die Metrobuslinie 30 umgewandelt und auf der Linie von montags bis sonntags tagsüber ein durchgehender 10-Minuten-Takt eingeführt.

Die Metrobuslinie 30 verkehrt auf ihrem regulären Linienweg durch den Heußweg. Aufgrund der Baumaßnahmen im Bereich Osterstraße/Heußweg wird sie jedoch aktuell umgeleitet. Die Baumaßnahmen sollten planmäßig am 28. März 2025 beendet sein. Allerdings wurde bereits eine Verlängerung der Baumaßnahmen bekanntgegeben, wonach die voraussichtliche Fertigstellung nach aktuellem Stand der Planung für August 2025 erwartet wird. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die Metrobuslinie 30 wieder ihren regulären Linienweg durch den Heußweg aufnehmen.

  1. Falls diese Linie wieder, wie früher die Linie 113, durch den Heußweg verläuft, welchen Einfluss hätte das auf die mögliche Anordnung einer Tempo 30-Zone?

Vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme der regulären Linienführung der Metrobuslinie 30 durch den Heußweg sind bei der Umsetzung einer Tempo-30-Zone durch das Bezirksamt die Belange des Busbetriebs zu berücksichtigen. Die Umsetzung einer Tempo-30-Zone muss in enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen erfolgen. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:

- Auf bauliche Anpassungen, insbesondere auf Verengungen des Straßenraums z.B. durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs oder Fahrbahneinengungen, sollten verzichtet werden. Die bestehenden Straßenraumverhältnisse sind zu erhalten.

- Eine Änderung der bisherigen Vorfahrtsregeln würde voraussichtlich zu höheren Reisezeitverlusten des ÖPNV führen, die nicht kompensiert werden könnten. Daher sollte bei einer Ausweitung der Tempo-30-Zone auf dem genannten Straßenabschnitt im Rahmen der Planung durch das Bezirksamt die Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtsregeln ermöglicht werden.

- Sollten die Fußngerlichtsignalanlagen (FLSA) bei der Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Heußweg erhalten bleiben, ist eine Koordinierung und Beeinflussung durch den Busverkehr vorzunehmen, um sicherzustellen, dass es zu keinen weiteren Zeitverlusten im Fahrtverlauf kommt.


Die Umsetzung einer Tempo-30-Zone sollte in enger Abstimmung mit der betroffenen Hamburger Hochbahn AG erfolgen.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Heußweg

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