22-1560

Bundeswehr-Manöver "Red Storm Bravo" in Eimsbüttel 2025

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Lfd. Nr. 53 (22)
Datum der Antwort: 24.09.2025

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nikolai Drews,
Mikey Kleinert, Marvin Brinkmann, Myriam Schrank und Manuela Pagels
(Fraktion DIE LINKE)

Bundeswehr-Manöver „Red Storm Bravo“ in Eimsbüttel 2025

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:


Übungen der Bundeswehr basieren auf unterschiedlichen Szenarien, unter anderem dem Szenario eines Angriffskrieges auf das Bündnisgebiet der NATO. Diese Aufgaben zur militärischen Verteidigung obliegen der Zuständigkeit des Bundes und werden durch das Bundesministerium der Verteidigung wahrgenommen. Hamburg unterstzt solche Übungsvorhaben im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit entsprechend etwaiger Anträge der Bundeswehr. Die Bundeswehr teilte bereits im Zusammenhang mit der Drs. 22/16441 mit, dass die Verlege- / Übungspläne Informationen enthalten, welche als VS-NfD und höher eingestuft wurden und somit der Geheimhaltung unterliegen. Im Übrigen unterliegen die Bundesregierung und damit die Bundeswehr ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages.


Sachverhalt
Vom 25.-29.09.2025 soll unter der Bezeichnung „Red Storm Bravo“ eine große Militäbung als Teil eines NATO-Großmanövers in Hamburg stattfinden. Im Rahmen dieser Übung soll die Verlegung von NATO-Truppen durch großstädtisches Gebiet trainiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung / zuständige Fachbehörde:

1. Inwieweit ist der Bezirk Hamburg Eimsbüttel durch die Militäbung betroffen?

1.a. Welche Übungen finden im Bezirk Eimsbüttel wann statt?
Bitte aufschlüsseln nach Tag- oder Nachtübung und zu Land, Wasser, Straße oder Luftraum.

1.b. Werden Waffen, Rüstungsgüter, Munition oder sonstige Gefahrengüter über Straßen und oder Schienen transportiert?

Siehe Vorbemerkung.


2. Ist das Bezirksamt in irgendeiner Form an der Planung der Übung beteiligt?

2.a. Wenn ja, welche Stellen mit wie vielen Stunden werden angesetzt?

2.b. Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch und wer trägt diese?
Nein.


3. Mit welchen weiteren direkten oder indirekten Kosten für den Bezirk wird gerechnet?
Es liegen keine Erkenntnisse über weitere Kosten für den Bezirk Eimsbüttel vor.


4. Wer stellt eventuell dadurch verursachte Schäden zur Behebung fest und wer kommt für die Instandsetzung wie z. B. Baum- und Straßenschäden bei schweren Lasttransporten auf?
Straßenschäden stellt der Straßenbaulastträger fest. Es gilt das Verursacherprinzip.

5. Werden im Anschluss die tatsächlichen Kosten für den Bezirk erfasst?
Nein.


6. Welche zivilen Organisationen sind am Manöver im Bezirk Eimsbüttel beteiligt?
Siehe Vorbemerkung.

7. Findet eine Aufklärung der Bevölkerung statt?

7.a. Wenn ja, wie werden die Menschen über die Übung aufgeklärt. Bitte aufschlüsseln.

7.b. Wenn ja, werden Menschen mit Fluchtgeschichte gesondert und mehrsprachig über die Übungen informiert?

7.c. Wenn ja, werden Kinder und Jugendliche gesondert altersgerecht angesprochen?
Die Information der Bevölkerung und der Medien obliegt der Bundeswehr als planender Instanz. Die Behörde für Inneres und Sport unterstützt diese Bemühungen anlassbezogen durch eigene und ergänzende Auskünfte gegenüber den Medien. Darüber hinaus unterstützt die Behörde für Inneres und Sport die Übung im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit entsprechend den etwaigen Anträgen der Bundeswehr.
Dieses bezieht sich sowohl auf die begleitende Übungsteilnahme als auch auf übungsunterstützende Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung öffentlichkeitsrelevanter Beiträge der Bundeswehr bei Social Media zur Erhöhung der Reichweite.

8. Wird es seelsorgerische Angebote für Menschen mit Ängsten für die Zeit der Übung und ggfs. darüber hinaus, geben?

8.a. Wenn ja, wie sehen die Angebote aus? Gibt es z. B. eine Hotline, Anlaufstellen oder aufsuchende Angebote und wenn ja, wo und von wem?

8.b. Wenn ja, werden diese Angebote in mehreren Sprachen angeboten?
Seelsorgerische Angebote stehen grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen städtischen Regelangebote psychosozialer Beratung zur Verfügung und werden durch ehrenamtliche Angebote der Hilfsorganisationen, kirchlicher Einrichtungen sowie sonstiger Seelsorge-Hotlines unterstützt. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über spezielle weiterführende seelsorgerische Angebote im Kontext dieser Übung vor.

9. Werden Angriffsszenarien z. B. bei Truppen- oder Materialtransporten geübt?

10. Werden Unfallszenarien geübt?
Siehe Vorbemerkung.

11. Werden Sirenen eingesetzt?

11.a. Wenn ja, z. B. auch durch den Einsatz des Handywarnsystems?

11.b. Wenn ja, durch Straßenkonvois mit Blaulicht und Martinshorn?

Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen kann es bei der Inanspruchnahme von Wege- und Sonderrechten zum Einsatz von Einsatzhorn und Blaulicht kommen.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Eimsbüttel

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.