20-2611

Bürgern Mitsprache für erstmalig endgültig herzustellende Straßen ermöglichen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag Lutz Schmidt, FDP)

22.06.2017

12.1

20-2349

vertagt

BV

13.07.2017

9.1

dito

überwiesen an AV

AV

06.09.2017

7.1

dito

Empfehlung mehrheitlich abgelehnt

 

Der Drucksache 20/1972 über die bezirkliche Listung der erstmalig endgültig herzustellenden Straßen im Bezirksgebiet ist zu entnehmen, dass bis vor einem halben Jahr noch immer 193 Straßen nur provisorisch hergerichtet waren. Da Jahr für Jahr nur wenige Straßen ihre erstmalige endgültige Herstellung erfahren, dürfte es noch mehrere Generationen dauern, bis dieser gre Rückstau abgearbeitet werden kann. Viele heutige Anwohner dürfte dies erfreuen, entgehen sie damit doch der Zahlung der Anwohnerbeiträge zur Herstellung "ihrer" Straßen. Andererseits mahnt regelmäßig der Rechnungshof an, dass mehr Straßen schneller endltig herzustellen seien, damit der Haushalt entlastet werden könne. Auch aus Gerechtigkeitsgründen ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Eigentümer ein Leben lang nicht für den "Fertigbau" seiner Straße zur Kasse gebeten wird, obwohl es andere "trifft".

 

Festzustellen ist zudem, dass es laut der Beantwortung der kleinen Anfrage (Drs. 20/1972) keinerlei Veränderung der Reihung durch kommunalpolitische Einflussnahme gegeben habe. Weiche Faktoren spielen offenbar keinerlei Rolle für die Verwaltung. Dabei gäbe es durchaus zumindest einen Grund, der für das Vorziehen einer erstmaligen endgültigen Herrichtung spräche: Wenn Eigentümer die Herstellung "ihrer Straße" mehrheitlich wünschten. Doch dafür gibt es offenbar noch keinerlei Prozedere seitens der Verwaltung. Es könnte Abhilfe geschaffen werden.

 

Das ursprüngliche Petitum lautete:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dass Eimsbüttel Grundeigentümern eine Mitsprache für erstmalig endgültig herzustellende Straßen einräumt. In geeigneter Weise wird vom Bezirksamt öffentlich gemacht, dass Grundeigentümer, die wollen, dass ihre Straße in absehbarer Zeit erstmalig endgültig hergestellt werden sollte, auch die Unterstützung des Bezirksamtes erhalten.

 

Melden sich mehrere Grundeigentümer einer solchen Straße, so wird das Bezirksamt, alle ebenfalls von solch einem Ansinnen betroffene Eigentümer binnen drei Monaten anschreiben und darin fragen, ob diese eine zügigere erstmalige endgültige Herstellung ihrer Straße wünschten. Übersteigen die eingehenden Zustimmungen die Ablehnungen, so ist entsprechend alles in die Wege zu leiten, damit solche Straßen vorrangig erstmalig endgültig hergestellt werden können.

 

 

Anhänge

keine