Bürgern Mitsprache für erstmalig endgültig herzustellende Straßen ermöglichen
Der Drucksache 20/1972 über die bezirkliche Listung der erstmalig endgültig herzustellenden Straßen im Bezirksgebiet ist zu entnehmen, dass bis vor einem halben Jahr noch immer 193 Straßen nur provisorisch hergerichtet waren. Da Jahr für Jahr nur wenige Straßen ihre erstmalige endgültige Herstellung erfahren, dürfte es noch mehrere Generationen dauern, bis dieser große Rückstau abgearbeitet werden kann. Viele heutige Anwohner dürfte dies erfreuen, entgehen sie damit doch der Zahlung der Anwohnerbeiträge zur Herstellung "ihrer" Straßen. Andererseits mahnt regelmäßig der Rechnungshof an, dass mehr Straßen schneller endgültig herzustellen seien, damit der Haushalt entlastet werden könne. Auch aus Gerechtigkeitsgründen ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Eigentümer ein Leben lang nicht für den "Fertigbau" seiner Straße zur Kasse gebeten wird, obwohl es andere "trifft".
Festzustellen ist zudem, dass es laut der Beantwortung der kleinen Anfrage (Drs. 20/1972) keinerlei Veränderung der Reihung durch kommunalpolitische Einflussnahme gegeben habe. Weiche Faktoren spielen offenbar keinerlei Rolle für die Verwaltung. Dabei gäbe es durchaus zumindest einen Grund, der für das Vorziehen einer erstmaligen endgültigen Herrichtung spräche: Wenn Eigentümer die Herstellung "ihrer Straße" mehrheitlich wünschten. Doch dafür gibt es offenbar – noch – keinerlei Prozedere seitens der Verwaltung. Es könnte Abhilfe geschaffen werden.
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