22-1294

Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

16.07.2025

Lfd. Nr. 92 (22)


Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Matthias Blenski (CDU-Fraktion)

ndelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord

Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Am 18. Juni 2025 wurden die Fraktionsbüros der Bezirksversammlung Eimsbüttel über die Beabsichtigte Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord

zum Standort Einwohnerangelegenheiten Eppendorf-Lokstedt im Gebäude Christoph-

Probst-Weg 4 (Anhörung nach § 28 Nr. 13 BezVG) informiert. Die Bezirksfraktionen äerten im Anschluss mehrfach ihre Verwunderung über die späte Einbeziehung in den Planungsprozess dieser für die Bürger des Bezirks Eimsbüttel durchaus wichtigen geplanten Veränderung.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:

  1. An welchem Tag wurde die Bezirksamtsleiterin darüber informiert, dass eine Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord zum Standort Christoph-Probst-Weg 4 geplant ist?

Die Bezirksamtsleitung wurde über die finale Entscheidung des Hamburg Services, die beiden Standorte zusammenzulegen am 13.06.25 in der Verwaltungsratssitzung des Hamburg Service informiert.

  1. Sollte dies vor dem Datum liegen, an dem die Bezirksversammlung informiert wurde, warum wurde die Bezirksversammlung nicht unverzüglich über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt?

Die Bezirksamtsleitung hat in dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass die Bezirksversammlung über die Zusammenlegung vorab informiert werden muss. Am 17.06.25 wurden die Fraktionen vom Hamburg Service mit einer sogenannten §28er Anhörung informiert. Die Bezirksamtsleitung hatte keine Gelegenheit innerhalb der kurzen Zeit die Bezirksversammlung anderweitig zu informieren.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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