Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord
16.07.2025
Lfd. Nr. 92 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Matthias Blenski (CDU-Fraktion)
Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:
Sachverhalt:
Am 18. Juni 2025 wurden die Fraktionsbüros der Bezirksversammlung Eimsbüttel über die Beabsichtigte Bündelung der Standorte Einwohnerangelegenheiten Eimsbüttel und Nord
zum Standort Einwohnerangelegenheiten Eppendorf-Lokstedt im Gebäude Christoph-
Probst-Weg 4 (Anhörung nach § 28 Nr. 13 BezVG) informiert. Die Bezirksfraktionen äußerten im Anschluss mehrfach ihre Verwunderung über die späte Einbeziehung in den Planungsprozess dieser für die Bürger des Bezirks Eimsbüttel durchaus wichtigen geplanten Veränderung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:
Die Bezirksamtsleitung wurde über die finale Entscheidung des Hamburg Services, die beiden Standorte zusammenzulegen am 13.06.25 in der Verwaltungsratssitzung des Hamburg Service informiert.
Die Bezirksamtsleitung hat in dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass die Bezirksversammlung über die Zusammenlegung vorab informiert werden muss. Am 17.06.25 wurden die Fraktionen vom Hamburg Service mit einer sogenannten §28er Anhörung informiert. Die Bezirksamtsleitung hatte keine Gelegenheit innerhalb der kurzen Zeit die Bezirksversammlung anderweitig zu informieren.
Beschluss: ohne
keine
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