Bonitätsabfragen durch den HVV, Auswirkungen auf den SCHUFA-Score und Verbraucherfreundlichkeit im ÖPNV
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Bonitätsabfragen durch den HVV, Auswirkungen auf den SCHUFA-Score und Verbraucherfreundlichkeit im ÖPNV
Fortlaufende. Nr. 22-91
Eingangsdatum: 14.04.2026
Datum der Antwort: 28.05.2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Medienberichten zufolge (siehe auch Bild, 11.04.2026, Anlage) kann es im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Angebote des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), insbesondere bei der Nutzung bestimmter Apps und Zahlungsarten (z. B. hinterlegte Kreditkarten), zu Bonitätsabfragen bei der SCHUFA kommen. Diese Abfragen erfolgen offenbar teilweise automatisiert und werden lediglich inden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt.
Nach derzeitiger Kenntnis können wiederholte oder auch nur einzelne Bonitätsabfragen negative Auswirkungen auf den SCHUFA-Score haben, selbst wenn keinerlei Zahlungsausfälle vorliegen. Dies kann für Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Konsequenzen haben, etwa bei Kreditvergaben, Vertragsabschlüssen oder anderen wirtschaftlichen Entscheidungen.
Vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) politisch gefördert und möglichst niedrigschwellig zugänglich sein soll, stellt sich die Frage, ob derartige Verfahren angemessen, transparent und verbraucherfreundlich sind. Zudem existieren mittlerweile technische Alternativen (z. B. Echtzeitabbuchungen), die Zahlungsausfälle minimieren können, ohne auf Bonitätsabfragen zurückzugreifen.
Ein moderner, attraktiver und niederschwelliger ÖPNV sollte ein zentrales Ziel der Hamburger Verkehrspolitik sein. Verfahren, die für Nutzerinnen und Nutzer intransparent sind und potenziell negative wirtschaftliche Folgen haben, stehen diesem Ziel entgegen. Es besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse an Aufklärung, Bewertung und ggf. Anpassung dieser Praxis.
Vor diesem Hintergrund bitten wirdas vorsitzende Mitglied die Anfrage an die jeweils zuständigen Behörden des Hamburger Senats zu übermitteln.
Fragen
Die Bonitätsabfrage dient der Absicherung des Zahlungsausfalls bei risikobehafteten Transaktionen und ist ein marktübliches Vorgehen. Die bestehende Praxis stellt einen sachlich begründeten, rechts- und datenschutzkonformen Ausgleich zwischen Niedrigschwelligkeit und Zahlungssicherheit dar. Gleichwohl ist grundsätzlich eine regelmäßige Prozessüberprüfung erstrebenswert, um Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit stets zu verbessern. Diesen Ansatz unterstützen sowohl die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) als auch der beauftragte Zahlungsdienstleister LOGPAY Financial Services GmbH (LOGPAY).
Bonitätsabfragen zur Zahlungsabsicherung finden nur einmalig statt, entweder
bei Hinterlegung einer risikobehafteten Zahlart (z.B. SEPA-Lastschrift; Abbuchung erfolgt erst Tage nach Inanspruchnahme der Leistung) oder
bei Freischaltung eines risikobehafteten Mobilitätsangebots (Dienstleistungen, bei denen der Fahrpreis erst nach Inanspruchnahme der Leistung feststeht, z.B. Carsharing).
Es erfolgt im Vorhinein einmalig eine Absicherung für alle Folgetransaktionen; es findet keine laufende Bewertung des Zahlungsverhaltens und keine wiederholte, situationsbezogene Abfrage statt.
Keine SCHUFA-Prüfungen erfolgen bei folgenden Käufen:
hvv App:
hvv switch-App:
Die Bonitätsabfrage ist eine Maßnahme von LOGPAY, da LOGPAY im Rahmen eines Factoringvertrags das vollständige Bonitätsrisiko trägt. LOGPAY reduziert die Anzahl von SCHUFA-Abfragen ebenfalls gezielt, indem bereits vorliegende SCHUFA-Prüfungen portfolioweit genutzt werden. Liegt für eine Person bereits eine SCHUFA-Prüfung bei LOGPAY vor, die nicht älter als drei Jahre ist, erfolgt keine erneute Abfrage.
Die Hamburger Hochbahn AG unterhält kein Vertragsverhältnis mit der SCHUFA. Die Bonitätsabfrage ist Vertragsbestandteil zwischen der Hochbahn und LOGPAY. LOGPAY wiederum unterhält das Vertragsverhältnis mit der SCHUFA. Damit sind aktuell keine gesonderten Kosten für die Hochbahn verbunden.
Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sind über beide Apps, hvv App und hvv switch App, hinweg ca. 470.000 Anfragen erfolgt. Zahlen aus den Jahren 2021 bis 2023 liegen nicht mehr vor.
An folgenden Stellen wird auf die Bonitätsabfrage hingewiesen:
Checkout-Seite von LOGPAY, auf der die Eingabe der Zahldaten erfolgt
Datenschutzhinweise der LOGPAY
Datenschutzhinweise hvv App, hvv switch App sowie shop.hvv.de
AGB hvv switch
gemeinsame AGB zur hvv App und shop.hvv.de
FAQ hvv switch
FAQ zum Ticketkauf auf hvv.de.
Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob die Information zusätzlich an weiteren Stellen in den Apps geteilt werden können.
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 5 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung werden zu jeder Zeit eingehalten. Dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist diese Vorgehensweise seit Aufnahme dieses Abrechnungsmodells (Forderungsabtretung an die LOGPAY) im Jahre 2010 bekannt. Auf Grund der Forderungsabtretung und des Sitzes der Gesellschaft LOGPAY Financial Services GmbH in Eschborn, ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden die örtlich zuständige Aufsichtsbehörde.
LOGPAY hat keinen Einfluss auf die Score-Berechnung der SCHUFA. Die Änderungen bei der SCHUFA im März 2026 haben dazu geführt, dass entsprechende Anfragen für Kund*innen mittlerweile sichtbarer sind. Zuvor war für Kund*innen nicht ersichtlich, ob und wie eine Anfrage Einfluss auf den Score hatte. Nach Auskunft der SCHUFA gegenüber LOGPAY konnten sich mehrfache Anfragen aus dem eCommerce-Umfeld jedoch auch bereits zuvor negativauswirken. Nach Kenntnis der Hochbahn hat sich daher vor allem die Transparenz, nicht zwingend die Wirkung an sich, verändert.
Zum Zeitpunkt der Registrierung, also zum Zeitpunkt der Bonitätsprüfung, ist noch nicht erkennbar, ob eine Person im weiteren Verlauf der Kundenbeziehung zahlungstreu sein wird. Dies zeigt sich erst im Zeitverlauf. Gerade deshalb ist die Prüfung einmalig und vorgelagert ausgestaltet und wird unter bestimmten Voraussetzungen ganz vermieden. Es findet keine laufende Bewertung des Zahlungsverhaltens und keine wiederholte, situationsbezogene Abfrage statt (siehe auch Antwort zu 2.).
Das Vorgehen, bei risikobehafteten Zahlarten eine Bonitätsprüfung vorzulagern, ist marktüblich, um das Zahlungsrisiko abzusichern. Kundinnen und Kunden, die keine Bonitätsabfrage wünschen, können eine andere, nicht risikobehaftete Zahlart, wie beispielsweise Paypal, wählen.
Im Hamburger Verkehrsverbund ist es möglich, ohne eine SCHUFA-Prüfung, zu bezahlen. Die folgenden Konstellationen sind dafür geeignet:
in der hvv App alle Zahlungen mit Paypal oder Kreditkarte, sofern keine SEPA-Lastschrift hinterlegt ist,
in der hvv switch App alle Zahlungen mit Paypal, sofern kein risikobehafteter Mobilitätsdienstleister hinterlegt ist,
an allen Automaten, in den hvv Servicestellen oder per hvv Prepaid Card (im Bus und an Automaten)
hvv Deutschlandticket über die hvv Chipkarte.
Ebenfalls werden laufend neue oder alternative Zahlverfahren geprüft, die jedoch von technischen, wirtschaftlichen und prozessualen Rahmenbedingungen abhängig sind. Eine Umsetzung ist nicht immer sinnvoll oder direkt möglich.
Die Bonitätsabfrage wird durch den Zahlungsdienstleister LOGPAY gesteuert und durch die Hochbahn nicht gesondert bezahlt (siehe Antwort zu Frage 3). Durch den Verkauf der eigenen Forderungen an den Zahlungsdienstleister LOGPAY übergibt die Hochbahn das Zahlungsrisiko an LOGPAY (außer bei Betrugsfällen). Somit trägt die Hochbahn keine Zahlungsausfallkosten. Dies steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Bonitätsabfrage, die LOGPAY zur Absicherung des eigenen Zahlungsausfallrisikos durchführt.
Bei der Registrierung eines Kunden/einer Kundin ist nicht bekannt, ob im weiteren Verlauf lediglich ein einzelnes Ticket gekauft oder ein risikobehafteter Mobilitätsdienstleister genutzt wird. Weiterhin treten mögliche Rücklastschriften erst weit nach Nutzung der Leistung ein. LOGPAY geht demnach in Vorleistung. Eine rein reaktive Sperrlogik nach Rücklastschrift würde das potenzielle Zahlungsausfallrisiko daher nach Ansicht der LOGPAY nicht sachgerecht abdecken.
Die zuständige Behörde ist der Ansicht, dass das Verfahren unter den genannten Voraussetzungen und mit Blick auf die bestehenden Alternativen mit dem Ziel vereinbar ist, den ÖPNV attraktiv und nutzerfreundlich zu gestalten. Es lässt sich keine abschreckende Wirkungfeststellen.
Sowohl die Hochbahn als auch ihr Zahlungsdienstleister LOGPAY stehen Prozessverbesserungen stets offen gegenüber. Interne Gespräche zur Hebung eines Verbesserungspotenzials sind bereits angelaufen. Die Überprüfung von laufenden Geschäftsprozessen ist ein kontinuierlicher Prozess. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
ohne
Anlage 1 - Bild-Hamburg, 11.04.2026, Seite 6
Anlage 2 - Bild am Sonntag, 12.04.2026, Seiten 1 und 10
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