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Blackout – Wenn es in Eimsbüttel zappenduster wird

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.11.2022

Lfd. Nr. 186 (21)

 

Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – AfD-Fraktion

 

Blackout – Wenn es in Eimsbüttel zappenduster wird

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Auch wenn manch grüner Visionär denken mag, dass der Strom automatisch aus der Steckdose immer verfügbar ist, selbst wenn die gesamte energiespendende Infrastruktur wie Atom- und Kohlekraftwerke abgeschaltet wird, so wird man auch in diesem Falle wieder einmal von der Realität eingeholt. Dabei ist die zuverlässige Verfügbarkeit von elektrischem Strom für unsere Gesellschaft wichtig, fast überlebenswichtig. Eine Unterbrechung bedeutet beispielsweise den Ausfall von Licht, Heizung, Wasser. Elektrische Pumpen an unseren Tankstellen sorgen dafür, dass der Sprit auch in unsere Fahrzeuge kommt. Sollten LKW nicht betankt werden können, gelangen Versorgungsgüter somit nicht an den Menschen. Alle elektrischen Sicherheitseinrichtungen wären außer Kraft, was Tür und Tor öffnen würde, auch in unseren Gefängnissen. Wie sieht es mit Operationen und Notversorgungen gerade auf den Intensivstationen in unseren Krankenhäusern aus? Kurzum – das Katastrophenszenario eines Blackouts wäre da.

Es bestehen zwar Basisschutzkonzepte sowie Pläne für ein Risiko- und Krisenmanagement in Behörden und Unternehmen, um den Auf- und Ausbau von Notstromversorgungen in diesen Einrichtungen sicherzustellen. Die Bevölkerung in Deutschland ist jedoch auf einen längeren Blackout und damit einhergehende Versorgungsengpässe nicht vorbereitet. Es gibt bislang keine ausreichenden Konzepte für eine autarke Notstromversorgung und es fehlen Anregungen und Praxisbeispiele für das Verhalten im Notfall sowie Anpassungen der Maßnahmen an neue Bedrohungen. Für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung ist die Verantwortung bei dem jeweiligen Bezirk verortet.

Die aktuell herrschende Unsicherheit über die Zuverlässigkeit der Energieversorgung in den kommenden Wintern führt dazu, dass ein Blackout als nur eines von vielen denkbaren Katastrophenszenarien wahrscheinlicher wird.

 

Hierzu haben wir einige Fragen:

 

  1. Wie sind die Notfallzuständigkeiten zwischen der Hansestadt Hamburg und dem Bezirk Eimsbüttel festgelegt, um im Falle eines Blackouts eine schnellstmögliche Hilfestellung für die Bevölkerung zu gewährleisten?

 

Im Katastrophenfall tritt in der BIS der Zentrale Katstrophendienststab (ZKD) zusammen. Dieser alarmiert die Regionalen Katastrophendienststäbe (RKD) in den Bezirken.

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist für die Planungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bevölkerung Eimsbüttels zuständig.

 

  1. Was sind die Aufgaben des im Bezirksamt Eimsbüttel angesiedelten regionalen Katastrophenschutzes innerhalb des zentralen Katastrophendienststabes?

 

Das Bezirksamt ist grundsätzlich für alle bevölkerungsbezogenen Maßnahmen innerhalb der Gebietsgrenzen zuständig.

Dazu gehören insbesondere die Durchführung von Evakuierungen, Unterbringung, Betreuung und die Versorgung der Bevölkerung in Gefahrensituationen. Diese Aufgaben beginnen schon weit unterhalb der Schwelle Katastrophe z.B. beim Fund eines Bombenblindgängers und einer daraus resultierenden Bombenentschärfung.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes sind als MA oder VZÄ für den Katastrophenschutz zuständig? Bitte listen Sie auf, welche Aufgabenbereiche jeweils dieser Stellen zugeordnet sind.

 

Interner Service – Sachbearbeitung Zivil-/Katastrophenschutz: 1,0 VZÄ

Interner Service – Abteilungsleitung Gebäudemanagement und Katastrophenschutz:  0,2 VZÄ (geschätzt)

Interner Service – Fachamtsleitung: 0,05 VZÄ (geschätzt)

Leitung Dezernat Steuerung und Service: 0,02 VZÄ (geschätzt)

 

Darüber hinaus steht eine Vielzahl von Leitungskräften nebenamtlich für den Einsatz im regionalen Katastrophendienststab bei Bedarf zur Verfügung.

 

  1. Ist der regionale Katastrophendienststab in Eimsbüttel dauerhaft (24/7) besetzt?

 

Nein. Eine Rufbereitschaft kann bei Bedarf aber eingerichtet werden (und wurde auch in der Vergangenheit z.B. zu Beginn der Pandemie). Losgelöst von einer dauerhaften Besetzung des RKD (24/7), können die zuständigen Leitungskräfte auch außerhalb der Dienstzeit in der Regel telefonisch erreicht und ggf. in den Dienst gesetzt werden.

 

  1. Wann und für welche Einsatzbereiche wurden die Mitglieder des regionalen Katastrophenschutzes in Eimsbüttel zuletzt geschult? Wann wurden Einsätze zuletzt geprobt?

 

Aufgrund von Personalwechsel werden Schulungen augenblicklich geplant.

Die letzte (hamburgweite) Übung fand am 10.09.2022 statt. Das Übungsszenario bestand aus einer Sturmflut der Stufe 2 und einem regionalen Starkregenereignis.

 

  1. Wann fand zuletzt eine Übung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen statt?

a)       auf Bezirksebene

 

Fehlanzeige.

 

b) auf Landesebene

 

Über entsprechende Übungen auf Landesebene hat das Bezirksamt Eimsbüttel keine Informationen.

 

  1. Welche Organisationen mit Sicherheitsaufgaben werden im Katastrophenfall regelhaft beteiligt?

 

Es kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Polizei und Feuerwehr beteiligt sind. Welche darüber hinaus gehenden staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu beteiligen sind, wird im Einzelfall je nach Lagebild zu entscheiden sein.

 

  1. Welche konkreten Aufgaben kommen dem Bezirksamt Eimsbüttel bei der Katastrophenabwehr zu?

 

Siehe Fragen 1 und 2.

 

  1. Wie informiert das Bezirksamt Eimsbüttel die Bevölkerung über mögliche Notfallsituationen?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel warnt in akuten Notfallsituationen über folgende Kanäle:

- Soziale Netzwerke.

- PKW-gestützte Durchsagen vor Ort (z.B. durch die Rettungshundestaffel; die Rettungshundestaffel ist eine Hilfsorganisation, die seit 1995 Bestandteil des Katastrophenschutzes in Hamburg ist und neben der Trümmer- und Flächensuche durch Rettungshunde auch die Warnung der Bevölkerung bei besonderen Lagen vornimmt).

 

  1. Ist die für 2022 angekündigte Modernisierung des Sirenenwarnnetzes erfolgt und abgeschlossen? Ist es aktuell möglich, die Bevölkerung des gesamten Bezirks über Sirenen zu warnen?

 

Im Bezirk Eimsbüttel wurden 2022 keinen neuen Sirenen installiert. Es ist auch nicht möglich, die Bevölkerung des gesamten Bezirks durch Sirenen zu warnen. Im Bezirk Eimsbüttel gibt es lediglich eine Hochleistungssirene in Rotherbaum.

Die Behörde für Inneres wäre zu den aktuellen, derzeit laufenden Planungen zu befragen.

 

  1. Wie werden Eimsbüttels Bürger über die Nutzungsmöglichkeit von Warn-Apps informiert?

 

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

 

  1. Wie wird die Grundversorgung der Eimsbütteler Bevölkerung im Falle eines länger andauernden Blackouts sichergestellt?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist bei einem solchen überregionalen Ereignis ausschließlich für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zuständig, die übrige Grundversorgung erfolgt im Rahmen von Maßnahmen der zuständigen Fachbehörde. Die Grundversorgung mit Trinkwasser erfolgt über eine Netzersatzanlage.

Die genauen zukünftigen Rahmenbedingungen für den Betrieb, die Wartung und die Kostenübernahme der Trinkwassernotbrunnen sollen in einer aktualisierten Trinkwassernotrichtlinie festgelegt werden, die derzeit zwischen der Behörde für Inneres und Sport und den Bezirken erarbeitet wird.

 

  1. Wie und wo wird im Katastrophenfall eine Unterbringung beispielsweise in kalten Wintern organisiert?

 

Für die Unterbringung von Bevölkerung sind grundsätzlich Notunterkünfte vorgesehen (i.d.R. Schulturnhallen). Mit Blick auf die Frage inwieweit die Planung im Blackout-Szenario anzupassen ist, wurde ein Austausch mit der Innenbehörde initiiert.

 

  1. Hält das Bezirksamt für den Betrieb von Notunterkünften Feldbetten, Decken, Kissen, Mobiliar und Hygieneartikel vor? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel unterhält eine Lagerfläche an einem zentralen Ort. Dort lagern 139 Feldbetten und Isomatten. Decken, Kissen sowie Hygieneartikel werden nicht vorgehalten.

 

  1. Das Bezirksamt ist für die Wartung, Unterhaltung und den Betrieb von Trinkwassernotbrunnen in Eimsbüttel zuständig. Wie viele gibt es und wo befinden sie sich? Werden die Brunnen regelmäßig gewartet und von wem?

 

Über den gesamten Bezirk verteilt befinden sich 11 Notbrunnen. Diese Brunnen werden einmal jährlich von einer Fachfirma auf ihre Funktion im Netzbetrieb getestet. Darüber hinaus findet alle 3 Jahre eine Beprobung der Wasserqualität statt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine