Bezirkliche Zusatz-Finanzierung nachjustieren
Dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport respektive der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde mit Drs. 22-1522 Auskunft darüber erteilt, nach welchem Schema im Haushaltsjahr 2025 die Prämienzahlungen bzw. Extra-Mittel des Förderfonds Bezirke auf die sieben Hamburger Bezirke verteilt wurden. Im Kern hängt dies insbesondere von der Anzahl der im jeweiligen Bezirk neu genehmigten Wohneinheiten (WE) und wirtschaftsfördernden Maßnahmen wie bspw. der Ausweisung von Gewerbeflächen ab.
Aus den der o.g. Drucksache zu entnehmenden Abschlagszahlungen an die Bezirke lässt sich dabei eine planwirtschaftliche „Grunderwartung“ bzgl. der im jeweiligen Bezirk jährlich zu genehmigenden Wohneinheiten errechnen. Im Falle des Bezirks Eimsbüttels sind dies 1050 WE. Werden diese Zahlen nicht erreicht, führt dies de facto zu einem Abzug von weiteren Förderfonds-Mitteln, die für die Wirtschaftsförderung im jeweiligen Bezirk gewährt werden. Im Extremfall kann dabei eine mögliche Unterdeckung sogar mit demMittelanspruch für das Folgejahr verrechnet werden.
Für bereits dicht besiedelte Stadtteile bzw. Bezirke, die überdies bspw. auch wenig Konversionsflächen aufweisen, ist diese Verteilungsregelung ein struktureller Nachteil. So müssen die mit Abstand bereits am dichtesten besiedelten Hamburger Bezirke Nord und Eimsbüttel zwar weniger neue WE genehmigen als andere Bezirke. Dieser planwirtschaftlich Ermessene „Nachlass“ fällt jedoch gegenüber der bereits vorhandenen, um Gewässerflächen bereinigten Bevölkerungsdichte der Bezirke deutlich unterproportional aus.
In der Konsequenz führt dies dazu, dass diesen Bezirken – gemessen an und trotz ihrer relativ hohen Einwohnerzahl und -dichte – merklich weniger (Sonder-) Mittel für ihre soziale und physische Infrastruktur, mithin u.a. auch für Sport- und Gewerbevereine, Kultur- und Jugendzentren, Bürgerhäuser und Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Das bestehende Mittel-Verteilungssystem hat zudem den grundlegenden Konstruktionsfehler, dass es primär einen rein quantitativen planwirtschaftlichen Anreiz für die Bezirksämter bietet, eine möglichst große Anzahl Wohneinheiten zu genehmigen (quantitativer Ansatz). Dies lässt jedoch qualitative Betrachtungen außen vor und schafft insbesondere in den bereits dicht bebautenBezirken, in denen strukturell bedingt besonders viele Abbruch- und Neubauvorhaben oder Bestandssanierungsvorhaben sowie Nachverdichtungen vorgenommen werden, einen zunehmend brisanten bzw. prekären Fehlanreiz. Denn hierdurch kann eine Genehmigungspräferenz für Bauvorhaben entstehen, die viele kleine – und damit häufig auch tendenziell teurere – anstelle einiger mittelgroßer oder weniger großer Wohneinheiten beinhalten. Mittelfristig drohen daher Probleme wie die (weitere) Verringerung des Angebots bezahlbaren, hinreichend großen Wohnraums für Familien und Wohngemeinschaften sowie – infolge der weiter steigenden Einwohnerdichte – eine überlastete soziale und allgemeine Infrastruktur respektive Stellplatzmangel für Fahrräder und Pkw.
Der Bezirk Eimsbüttel verfügt dabei – auch zur Reduzierung des Parkdrucks aufgrund des o.a. Stellplatzmangels – mittlerweile über die meisten Bewohnerparkgebiete; insgesamt sind es derer 21. Die Erlöse aus den Gebühren für die Parkberechtigungen sowie aus der Parkraumbewirtschaftung gehen in den Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Verkehr (LBV) ein. Dieser führt seine Überschüsse dann an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)ab.Faktisch führt diese Konstellation dazu, dass die Anwohnenden und die sie besuchenden Personen oder vor Ort Gewerbetreibende in den i.d.R. dicht besiedelten, mit Bewohnerparkgebieten ausgestatteten Stadtteilen bzw. Bezirken zusätzlich zum Gesamthaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beitragen. Diese Mittel kommen dann jedoch nicht in zumindest ähnlich überproportionalem Umfang wieder in ihren jeweiligen Quartieren bzw. Bezirken an.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Finanzen und Bezirke dafür einzusetzen, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Aufstellung und Beratung des Doppelhaushalts 2027/2028
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel
keine
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