20-2682

Bezirkliche Photovoltaikanlagen II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

15.11.2017

Lfd. Nr. 128 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lutz Schmidt (FDP)

 

"Bezirkliche Photovoltaikanlagen II"

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel betreibt auf dem Dach des Hamburg-Hauses seit dem 26. Mai 2010 eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 27,3 kWp. Wie aus der Kleinen Anfrage mit der laufenden Nummer 113 (20) dieses Jahres hervorgeht, werden daraus nicht unerhebliche Einnahmen erzielt. In Fortsetzung der Kleinen Anfrage von Juni 2017 ergeben sich weitere Fragen.

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     Im Kalenderjahr 2015 speiste die Anlage insgesamt 18.071 Kilowattstunden (kWh) ins Stromnetz ein, im Jahr darauf waren es lediglich 16.821 kWh. Dies bedeutet immerhin einen Rückgang von 6,9 Prozent, der kaum mit der Alterung der Solarzellen erklärbar ist.

 

  • Wie erklärt sich das Bezirksamt diesen Rückgang?

 

Mit den üblichen, wetterbedingten Schwankungen bei solchen Anlagen.

 

  • Gibt es womöglich Direktabnahmen in dem Gebäude, die bislang nicht bekannt sind? (Falls ja: Bitte benennen Sie für die beiden Kalenderjahre, wer dort wie viel Strom vor der Netzeinspeisung entnommen hat und wie dies verrechnet worden ist.)

 

Nein. Der Strom wird komplett eingespeist.

 

(2)     Aufgrund des Aufstellungsortes direkt an einer großen Hauptverkehrsstraße ist mit einer relevanten Verschmutzung der Solarzellen zu rechnen. Aus der Antwort vom Juni 2016 geht jedoch hervor, dass keine weiteren Kosten für Unterhalt und Versicherung angefallen seien.

 

  • Warum findet offenbar keine zumindest einmal im Jahr notwendige Reinigung der aufgrund der Aufstellung auf einem Flachdach gut zugänglichen Solarpanele statt?

 

Da es sich hier nicht um sog. Solarpanele, sondern um eine Anlage mit Solarröhren (ähnliche Außenform wie eine Neonröhre) handelt, reinigen sich die Röhren aufgrund ihrer Rundform allein durch Wind und Regenwasser, welches komplett tropffrei ablaufen kann. Somit ist keine Reinigung in diesem System vorgesehen (sog. Selbstreinigungseffekt).

 

  • Warum ist die Anlage zudem nicht versichert? Oder wer übernimmt für das Bezirksamt die Versicherung?

 

Die Stadt versichert derartige technische Anlagen wie z.B. auch Kraftfahrzeuge grundsätzlich nicht. Hintergrund hierfür ist, dass es angesichts der Größe der Freien und Hansestadt Hamburg wirtschaftlicher ist, Risiken zu bündeln und im Schadensfalle selbst zu begleichen.

 

(3)     Das Bezirksamt hat Einnahmen nach eigener Auskunft im Jahr 2015 von insgesamt 7.073,- Euro und im Jahr 2016 von insgesamt 6.570,53 Euro aus den Photovoltaik-Einspeisungen ins Stromnetz erzielt.

 

  • In welchen Haushaltstitel sind diese Einnahmen geflossen?

 

PSP-Element HH-Haus mit der Nummer 3-2130-1030-00000 3.01

 

  • Wofür wurden diesen Einnahmen verwendet?

 

Die Erlöse wurden zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung genutzt.

 

(4)     Die Errichtung der bislang einzigen Photovoltaik-Anlage des Bezirksamtes Eimsbüttel wurde sowohl aus dem „Investitionsfonds des Sonder-Investitionsprogramms (SIP) Hamburg 2010“ beziehungsweise aus dem damaligen „Konjunkturprogramm II“ des Bundes finanziert.

 

  • Gibt es derzeit ähnliche Investitionsprogramme der Hansestadt Hamburg oder der Bundes, die für den Bau einer weiteren Photovoltaik-Anlage in Frage kämen? (Falls ja: Benennen Sie diese entsprechend.)

 

Siehe hierzu Antwort 5 der Kleinen Anfrage 20-2360. Aufgrund des Mangels an Standortalternativen wurde auch keine Recherche zu Förderprogrammen betrieben.

 

(5)     Regenerativen Solarstrom dort zu erzeugen, wo er ohne teure Überlandleitungen schnell zum Verbraucher gelangt, ist ökologisch besonders sinnvoll. Nach Meinung der Verwaltung gab es im Juni 2017 jedoch kein weiteres städtisches Gebäude im Gebiet des Bezirksamtes Eimsbüttel, das dafür eine geeignete Dachfläche besitzt.

 

  • Der Betriebshof des Bezirksamtes Eimsbüttel am Wehmerweg in Lokstedt verfügt sicherlich über mehrere große und unverschattete Flachdächer. Wären diese etwa nicht geeignet für die Installation einer oder mehrerer weiterer Photovoltaik-Anlagen?

 

Bereits im Zusammenhang mit der Installation einer Holzhackschnitzelheizung vor 4 Jahren gab es Überlegungen zur Installation einer Photovoltaikanlage. Diese Überlegungen wurden jedoch verworfen, da die zur Amortisation der Anlage notwendige Betriebsdauer auf den dortigen Gebäudedächern nicht hinreichend sicher dargestellt werden konnte.

 

  • Wäre es aus Sicht des Bezirksamtsleiters nicht sinnvoll, bei dem nichtstädtischen Eigentümer des Bezirksamtes die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem unverschatteten Dach des Hauses anzuregen?

 

Ja. Es gab hierzu auch einen Austausch mit dem Vermieter. Es ist allerdings zu bedenken, dass sich das Dach des Gebäudes aufgrund seiner Beschaffenheit, Struktur und den dort bereits befindlichen, zahlreichen Aufbauten und Antennen weniger gut eignet als komplett ebene Flachdächer. Im Übrigen kann das Bezirksamt keine Auskunft über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen des Eigentümers geben.

 

 

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine