20-2360

Bezirkliche Photovoltaikanlagen I

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

15.06.2017

Lfd. Nr. 113 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Lutz Schmidt (FDP)

 

"Bezirkliche Photovoltaikanlagen I"

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Der Drucksache 20-1577 vom 29. März 2016 habe ich entnommen, dass die am 26. Mai 2010 auf dem Dach des Hamburg-Hauses in Betrieb genommene Photovoltaikanlage seitdem erhebliche Strommengen ins öffentliche Netz eingespeist hat. In der benannten Drucksache werden allein für das Kalenderjahr 2015 insgesamt 18.071 Kilowattstunden genannt, die zu Einnahmen von 7.073,- Euro geführt haben.

 

Dies voraus geschickt, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie hoch war die im Kalenderjahr 2016 eingespeiste Strommenge und welche Einnahmen sind damit erlöst worden?

 

Die eingespeiste Strommenge betrug 16.821,30 kWh – Bruttoeinspeisungsbetrag 6.570,53 Euro.

 

  1. Wer hat die Einnahmen des Jahres 2016 und der Jahre seit der Errichtung der Anlage erhalten?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel.

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für den Bau der Photovoltaikanlage und wer hat dazu welche Beträge beigesteuert?

 

Die Installationskosten betrugen 138.129,80 Euro. Die Anlage ist mit 80.000 Euro aus dem mittlerweile ausgelaufenen „Investitionsfond des Sonder-Investitionsprogramms (SIP) Hamburg 2010“ gefördert worden. Der über die Förderung hinausgehende Betrag wurde aus dem damaligen Konjunkturprogramm II des Bundes finanziert.

 

a)        Wie hoch waren die laufenden Kosten für den Unterhalt, die Versicherung und die technische Überwachung der Anlage jeweils für die Jahre 2015 sowie 2016 und aus welchen Töpfen wurden diese beglichen?

 

Der Messbetrieb ist bis 2016 kostenlos erfolgt.

In 2016 verlangte Stromnetz Hamburg für den Messstellenbetrieb 1 x 10,45 Euro (Jahr/brutto) und für die Messung 1 x 2,88 Euro (Jahr/brutto). Diese Kosten sind in der Einspeisevergütungsrechnung gegengerechnet. Weitere Kosten für Unterhalt und Versicherung fallen nicht an.

 

  1. Gibt es Überlegungen des Bezirksamtes Eimsbüttel, die Anlage zu erweitern oder durch den Einbau modernerer Wechselrichter ertragreicher zu machen?

 

Die Wechselrichter und der Entkupplungsschutz wurden in 2014 im Rahmen der 50,2 Hz-Umrüstung nach der System-Stabilitätsverordnung kostenlos umgerüstet.

 

a)        Falls Nein: Warum nicht?

 

Die Anlage ist auf der einzig dafür infrage kommenden Fläche (296,79 qm) mit einer Leistung von 27,3 kWp installiert worden. Für einen Ausbau steht keine weitere Fläche zur Verfügung.

 

 

 

b)       Falls Ja: Was ist geplant?

 

Entfällt.

 

  1. Gibt es abseits des Hamburg-Hauses noch weitere städtische Gebäude, die aus Sicht der Bezirksverwaltung im Gebiet des Bezirksamtes Eimsbüttel für eine Photovoltaikanlage geeignet wären?

 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist dies mit Blick auf die Lage (Verschattung) und die Beschaffenheit (große, zusammenhängende Fläche) nicht der Fall.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine