Bezirkliche Photovoltaikanlagen I
15.06.2017
Lfd. Nr. 113 (20)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Lutz Schmidt (FDP)
"Bezirkliche Photovoltaikanlagen I"
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Der Drucksache 20-1577 vom 29. März 2016 habe ich entnommen, dass die am 26. Mai 2010 auf dem Dach des Hamburg-Hauses in Betrieb genommene Photovoltaikanlage seitdem erhebliche Strommengen ins öffentliche Netz eingespeist hat. In der benannten Drucksache werden allein für das Kalenderjahr 2015 insgesamt 18.071 Kilowattstunden genannt, die zu Einnahmen von 7.073,- Euro geführt haben.
Dies voraus geschickt, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Die eingespeiste Strommenge betrug 16.821,30 kWh – Bruttoeinspeisungsbetrag 6.570,53 Euro.
Das Bezirksamt Eimsbüttel.
Die Installationskosten betrugen 138.129,80 Euro. Die Anlage ist mit 80.000 Euro aus dem mittlerweile ausgelaufenen „Investitionsfond des Sonder-Investitionsprogramms (SIP) Hamburg 2010“ gefördert worden. Der über die Förderung hinausgehende Betrag wurde aus dem damaligen Konjunkturprogramm II des Bundes finanziert.
a) Wie hoch waren die laufenden Kosten für den Unterhalt, die Versicherung und die technische Überwachung der Anlage jeweils für die Jahre 2015 sowie 2016 und aus welchen Töpfen wurden diese beglichen?
Der Messbetrieb ist bis 2016 kostenlos erfolgt.
In 2016 verlangte Stromnetz Hamburg für den Messstellenbetrieb 1 x 10,45 Euro (Jahr/brutto) und für die Messung 1 x 2,88 Euro (Jahr/brutto). Diese Kosten sind in der Einspeisevergütungsrechnung gegengerechnet. Weitere Kosten für Unterhalt und Versicherung fallen nicht an.
Die Wechselrichter und der Entkupplungsschutz wurden in 2014 im Rahmen der 50,2 Hz-Umrüstung nach der System-Stabilitätsverordnung kostenlos umgerüstet.
a) Falls Nein: Warum nicht?
Die Anlage ist auf der einzig dafür infrage kommenden Fläche (296,79 qm) mit einer Leistung von 27,3 kWp installiert worden. Für einen Ausbau steht keine weitere Fläche zur Verfügung.
b) Falls Ja: Was ist geplant?
Entfällt.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist dies mit Blick auf die Lage (Verschattung) und die Beschaffenheit (große, zusammenhängende Fläche) nicht der Fall.
ohne
keine
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