20-2954

Bezirkliche Photovoltaik-Anlagen III

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

22.02.2018

Lfd. Nr. 140 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Lutz Schmidt (FDP)

 

Bezirkliche Photovoltaik-Anlagen III

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel betreibt auf dem Dach des Hamburg-Hauses seit dem 26. Mai 2010 eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 27,3 kWp. In diesem Zusammenhang weise ich auf meine beiden vorigen Anfragen zum gleichen Thema hin, die am 15. Juni 2017 (Lfd. Nr. 113(20)) beziehungsweise am 15. November 2017 (Lfd. Nr. 128(20)) beantwortet worden sind. Insbesondere zu der Beantwortung zum dritten Punkt der Anfrage vom vergangenen November – Das Bezirksamt hat Einnahmen nach eigener Auskunft im Jahr 2015 von insgesamt 7.073,- Euro und im Jahr 2016 von insgesamt 6.570,53 Euro aus den Photovoltaik-Einspeisungen ins Stromnetz erzielt. In welchen Haushaltstitel sind diese Einnahmen geflossen? Antwort: „PSP-Element HH-Haus mit der Nummer 3-2130-1030-00000 3.01“ | Wofür wurden diese Einnahmen verwendet? „Die Erlöse wurden zur Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung genutzt.“ – ergeben sich weitere Nachfragen.

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     Wie hoch waren die Einnahmen aus der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Hamburg-Hauses Eimsbüttel im Kalenderjahr 2017?

 

Die Erlöse 2017 betrugen 5.498,09 €.

 

(2)     Sind sämtliche Erlöse aus der Photovoltaik-Anlage von der Inbetriebnahme 2010 bis zum Ende 2017 in die Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung geflossen? Falls ja: Wie hoch ist bis jetzt der Gesamtbetrag? Falls nein: Welche Beträge sind wohin sonst noch geflossen?

 

Die Einnahmen für die Jahre 2010 – 2014 in Höhe von insgesamt 30.638,59 € flossen nach dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung in den Gesamthaushalt der Stadt (Kameralistik)

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz und somit die Möglichkeit, die Einnahmen für das Hamburg-Haus zu verwenden, hatte die Finanzbehörde seinerzeit abgelehnt.

 

Die Erlöse für die Jahre 2015 – 2017 in Höhe von insgesamt 16.426,89 € flossen in das o.g. PSP-Element. Die veranschlagten Erlöse dienen zur Deckung der Kosten in diesem „Betriebskonto“. Die Kosten werden also zum Teil durch die Erlöse des Hamburg-Hauses bzw. die Erlöse der Photovoltaikanlage selbst getragen und es sind keine weiteren bzw. geringere Kostenermächtigungen durch die Bürgerschaft in Form eines höheren „Zuschusses“ („Eckwertesaldo“) notwendig.

 

(3)     Gab es über die Verwendung der Einnahmen aus der Photovoltaik-Anlage jemals eine politische Beteiligung der Bezirksversammlung Eimsbüttel? Falls ja: Wann und in welchem Ausschuss? Falls nein: Warum nicht?

 

Nein. Die Erlöse werden zur Deckung der Betriebskosten des Hamburg-Hauses verwendet und es entstehen keine Mehrerlöse, welche unter bestimmten Bedingungen für andere Zwecke verwendet werden könnten.

 

(4)     Bei der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage soll es geheißen haben, dass damit auch der Strombedarf des Hauses selbst beziehungsweise der unmittelbaren Nachbarschaft ein Stück weit gedeckt werden könne. Falls diese Aussage zutrifft: Warum wird der gesamte Stromertrag nach wie vor ins öffentliche Stromnetz eingespeist und nicht etwa für einen Teil des Eigenbedarfs des Hamburg Hauses gespeichert?

 

Eine solche Aussage  ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine