22-1669

Bezahlmethoden bei Verwaltungsvorgängen in Hamburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Gabor Gottlieb, Armita Kazemi und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)
Titel: Bezahlmethoden bei Verwaltungsvorgängen in Hamburg
Fortlaufende. Nr.: 22-63

Eingangsdatum: 30.09.2025
Datum der Antwort:
21.10.2025

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) antwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung spielt ein nutzerfreundliches, sicheres und vielfältiges Angebot an Bezahlmöglichkeiten eine zentrale Rolle. Mit der Einführung von PayPal als zusätzliche Option bei der Beantragung von Bewohner-und Besucherparkausweisen wurde zuletzt ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität unternommen.

Allerdings geriet PayPal jüngst aufgrund von Sicherheitslücken in die Schlagzeilen. Zudem stellt sich nicht zuletzt mit Blick auf Datenschutzfragen die grundsätzliche Frage, wie die Abhängigkeit von großen US-Technologieunternehmen verringert werden kann. Vor diesem Hintergrund wird immer wieder der Wunsch nach europäischen Alternativen zu etablierten Online-Bezahlsystemen laut.

Als eine solche Alternative gilt das Zahlungssystem Wero, ein Projekt der Europäischen Bankeninitiative (EPI). Wero ermöglicht Überweisungen per Smartphone, wobei anstelle von Bankdaten eine Handynummer oder E-Mail-Adresse genügt. Derzeit sind Zahlungen ausschließlich zwischen Privatnutzerinnen und -nutzern teilnehmender Banken möglich; eine Ausweitung auf den Handel ist jedoch vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Welche Bezahlmethoden stehen derzeit bei Verwaltungsvorgängen in Hamburg standardmäßig zur Verfügung (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal)?

Aktuell ist die Zahlungsabwicklung für digitale Verwaltungsleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) über Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal möglich.

  1. Welche Kriterien legt die Finanzbehörde bei der Auswahl von Zahlungsdienstleistern an (insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und Kosten)?

Es werden die in der Fragestellung aufgeführten Kriterien berücksichtigt. Darüber hinaus werden weitere rechtliche Kriterien, zum Beispiel aus der Landeshaushaltsordnung, technische Anforderungen sowie das Kassen- und Rechnungswesen bei der Auswahl von Zahlungsdienstleistern berücksichtigt.

Zusätzlich wird geprüft, ob Anbieter von Zahlungsmethoden ihre Dienstleistungen bereits für die öffentliche Verwaltung anbieten und im Rahmen der Risikobewertung, ob diese selbst oder ggf. das Finanzinstitut, mit dem sie zusammenarbeiten, strengere Regularien von Aufsichtsbehörden auferlegt bekommen haben.

  1. Wie bewertet die Finanzbehörde die jüngst bekannt gewordenen Sicherheitslücken bei PayPal?

Die Sicherheitslücken bei PayPal werden als kritisch bewertet. Die Kasse.Hamburg hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, der Auswirkungen und des Vertrauens in den Zahlungsdienst direkt an das zuständige Account Management bei PayPal kommuniziert.

  1. Welche Überlegungen gibt es, die Abhängigkeit von US-amerikanischen Anbietern zu verringern und den Einsatz europäischer Zahlungssysteme zu fördern?
  2. Ist die Einführung von Wero oder ähnlichen europäischen Systemen für Hamburger Verwaltungsvorgänge geprüft worden oder geplant? Wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?

Es wird die Möglichkeit der Anbindung an eine europäische Zahlungsalternative durch die Kasse.Hamburg, die die Zahlungsart WERO beinhaltet, geprüft. Es soll schnellstmöglich eine Machbarkeitsstudie erfolgen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden können.

  1. Welche weiteren Maßnahmen verfolgt die Finanzbehörde, um die Bezahlmöglichkeiten im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung zu erweitern und für Bürgerinnen und Bürger so einfach und sicher wie möglich zu gestalten?

Das Angebot von digitalen Bezahlmöglichkeiten wird kontinuierlich und hinsichtlich der unter 2. beschriebenen Kriterien geprüft und weiterentwickelt. Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit Anbietern und Finanzinstituten. Ggf. werden Machbarkeitsanalysen beauftragt und/oder begleitende wissenschaftliche Studien zu Zahlungsdiensten initiiert.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Hamburg

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