21-3625

Bewohnerparkzonen in Lokstedt

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

15.02.2023

Lfd. Nr. 102 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Koorosh Armi und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)

 

Bewohnerparkzonen in Lokstedt

 

Die Anfrage wird - von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende - wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Ab dem 21.11.2022 traten unter der Bezeichnung "Bewohnerparkzonen in Eppendorf und Hoheluft-Ost" fünf neue Bewohnerparkzonen in Kraft. Dazu gehören auch - ohne dass darauf in der Bezeichnung eigens hingewiesen wird - Teile des zum Bezirk Eimsbüttel gehörenden Stadtteils Lokstedt und zwar die Parkzonen E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken.  Mit dem Erwerb eines Bewohnerparkausweises (65,00 € im Jahr) sind sie Anwohnenden von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen und haben überdies die Möglichkeit für den Besuch von Bewohnenden Ausweise für 3,00 € pro Tag zu beantragen.

Der Heinrich-Kock-Weg zwischen Süderfeldstraße und Lottestraße ist vom Bewohnerparken ausgenommen. In dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lokstedt 62 sind im Heinrich-Kock-Weg drei private Stellplätze und insgesamt 80 Parkstände, davon vier für die Kita und 76 ohne besondere Zweckbestimmung eingetragen.

Der Wunsch der Bezirksversammlung Eimsbüttel, den Heinrich-Kock-Weg in das geplante Bewohnerparken einbeziehen (Drucksachen-Nr. 21-3336, Beschluss der BV vom 27.10.2022) ist von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abschlägig beschieden worden (Drucksachen-Nr.: 21-3477, Datum: 13.12.2022).

Sowohl die Informationspolitik des Landesbetriebs Verkehr (LBV) als auch die fachliche Entscheidung der BVM haben vor Ort bei vielen Anwohnenden für Unverständnis und Unmut gesorgt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

1. Wann und in welcher Form wurden die Anwohnenden über die geplante Einführung des Bewohnerparkens in Lokstedt, also die Parkzonen E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld informiert?

 

Ab etwa vier Wochen vor dem Start des Bewohnerparkens wurden zahlreiche Flyer an den geparkten Fahrzeugen in Lokstedt, Eppendorf und Hoheluft-Ost verteilt. Zuvor gab es eine Pressemitteilung vom 6. Oktober 2022 zur Einführung des Bewohnerparkens, welche mehrfach durch verschiedene Medien aufgegriffen wurde.

Ferner wurden zahlreiche Verkehrszeichen und Parkscheinautomaten im Gebiet aufgestellt.

Die Thematik wurde außerdem am 20. Juni 2022 in der öffentlichen Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen vorgestellt sowie ergänzend auch im Nachbarschaftsprojekt Eppendorfer Salon.

 

2. Welches Ergebnis hatte die im Vorfeld der Einführung vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) durchgeführte Anwohnendenbefragung hinsichtlich

a) der Akzeptanz des Vorhabens insgesamt und zwar positiv/negativ bewertend in Prozent sowie

 

Die geplante Maßnahme des Bewohnerparkens bewerten 64% die Maßnahme positiv. 31% standen ihr ablehnend gegenüber.

 

b) der Einbringung von Änderungsvorschlägen bzw. Änderungswünschen und inwieweit wurden diese Vorschläge bzw. Wünsche in die endgültige Planung einbezogen?

 

Aufgrund vieler Hinweise von Befragten aus der Umfrage sowie einer erneuten Begehung vor Ort konnte die Zoneneinteilung des geplanten Bewohnerparkgebiets lebensnäher an die Einschätzungen der Bewohnenden und ihr Parkverhalten angepasst werden.

 

Durch die Änderungen wurden im abschließenden Maßnahmenvorschlag zur Umsetzung des Bewohnerparkens nur noch fünf statt ursprünglich sieben Zonen geplant. Die ursprünglich geplanten Zonen "Eppendorfer Mühlenteich" und "Frickestraße" wurden zusammengelegt zur Zone "Tarpenbekstraße". Auch die ursprünglich geplanten Zonen "Eppendorfer Landstraße" und Kellinghusenstraße" wurden zusammengelegt zur Zone "Kellinghusenstraße", die Grenzen der Zone wurden hier leicht verändert, um weiter den rechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die Zone "Hoheluft-Ost" wurde leicht vergrößert, die Grenze verläuft nun an der Haynstraße (vorher: Curschmannstraße).

 

Der Ergebnisse und Anpassungen im Rahmen der Umfrage wurden im Übrigen im Regionalausschuss durch die LBV-Referentin umfangreich beleuchtet.

 

3. Wann und in welcher Form wurden die Anwohnenden im Gebiet Heinrich-Kock-Weg über die Einführung des Bewohnerparkens in Lokstedt, insbesondere der Parkzone E316 Süderfeld informiert?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

4. Welche Rückmeldungen gingen von Anwohnenden aus dem Heinrich-Kock nach der Information über die Einführung des Bewohnerparkens beim LBV ein und zwar positiv/negativ bewertend in Prozent?

 

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist durch den LBV nicht erfolgt. Grundsätzlich wurden Bewohnende, die das in diesem Bereich nicht umgesetzte Bewohnerparken hinterfragt haben, auf die Begründung hingewiesen, die auch in der Argumentation zur Drs. 21-3477 erfolgt ist.

 

5. Wann und in welcher Form wurden die Anwohnenden in den Parkzonen E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld über den genauen Starttermin des Bewohnerparkens informiert?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

6. Wie viele Bewohnerparkausweise sind für die Parkzone E316 durch den LBV ausgestellt worden?

 

Es wurden 536 Bewohnerparkausweise für die genannte Bewohnerparkzone ausgegeben (Stand 31. Dezember 2022).

 

7. Wie viele der ausgestellten Bewohnerparkausweise lauten auf ein ortsfremdes Kennzeichen (also nicht HH)?

 

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch den LBV nicht.

 

8. Wie viele Bewohnerparkausweise die auf ein HH-Kennzeichen ausgestellt wurden, haben einen abweichenden Nutzer (Halter und Nutzer unterschiedlich)?

 

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch den LBV nicht.

 

9. Wie viele öffentliche Parkstände hat die Parkzone E316?

 

Siehe Drs. 22/10554.

 

10. Wie viele nicht-öffentliche Stellplätze hat die Parkzone E316?

 

Konkrete Daten zu privaten Stellplätzen liegen dem LBV nicht vor. Nach Kenntnis des LBV verfügen in der Bewohnerparkzone E316 nur einige Wohneinheiten über eine Tiefgarage. Ein hoher Stellplatzschlüssel wie im Heinrich-Kock-Weg kann grundsätzlich aufgrund der örtlichen Bebauungsstruktur ausgeschlossen werden. Laut der durchgeführten Umfrage verfügen 16% der Befragten über einen privaten Stellplatz. Im Übrigen siehe Drs. 21-3477.

 

11. Welche Ergebnisse sind dem LBV bekannt hinsichtlich

a) des Umfangs und der Art und Weise der Belegung der vorhandenen öffentlichen Stellplätze im Heinrich-Kock-Weg?

 

Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt, wenige Wochen nach der Einführung der Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung, noch keine fachgerechte Einschätzung erfolgen.

 

b) des Umfangs der bisherigen Ordnungswidrigkeitsverfahren seit der Einführung des Bewohnerparkens?

 

Im Zeitraum vom 21. November 2022 bis einschließlich 5. Januar 2023 wurden insgesamt 58 Ordnungswidrigkeitenverfahren durch den LBV im Heinrich-Kock-Weg eingeleitet.

 

12. Gibt es Pläne, angesichts der bisherigen Erfahrungen die Gestaltung der Parkregelungen im Heinrich-Kock-Weg anzupassen, z. B. hinsichtlich der Tarifgestaltung und des Besucherparkens?

 

Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt, wenige Wochen nach der Einführung der Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung, noch keine fachgerechte Einschätzung erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine