Bewohnerparken: Verfahren und Kriterien erläutern
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
Antrag der GRÜNE-Fraktion und SPD-Fraktion im AV |
06.12.2017 |
6.6 |
20-2603 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Im dichtbesiedelten Bezirk Eimsbüttel, wo der öffentliche Raum knapp ist und Parkplätze heiß umkämpft sind, wird immer wieder der Ruf nach Bewohnerparken laut. Insbesondere im Kerngebiet gibt es mehrere Bereiche, in denen sich Anwohnerinnen und Anwohner dies wünschen.
Bewohnerparken bedeutet, dass in ausgewiesenen Bereichen Anwohnerinnen und Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis, der für eine jährliche Verwaltungsgebühr von 30.30 € ausgestellt wird, kostenlos parken können. Besucherinnen und Besucher ohne Bewohnerparkausweis können ihre Pkw im Rahmen der Höchstparkdauer mit Parkschein abstellen.
Da in der Vergangenheit bereits von der Bezirksversammlung Eimsbüttel geforderte Bewohnerparkzonen abgelehnt wurden, besteht Informationsbedarf zu den Kriterien, anhand derer darüber entschieden wird, ob eine Bewohnerparkzone eingerichtet wird. Auch sollte das Verfahren der Prüfung, Entscheidung und ggf. Umsetzung erläutert werden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter der zuständigen Fachbehörde in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehr einzuladen, um über das Verfahren und die Entscheidungskriterien für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen zu berichten.
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