20-2822

Bewohnerparken Univiertel Drs. 20-2523, Beschluss der BV am 12.10.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung zum Pilotprojekt Bewohnerparken im Univiertel vom 12.10.2017 wie folgt Stellung:

 

Der LBV nimmt neben der Aufgabe der Überwachung des öffentlichen Parkraums durch das LBV Parkraum-Management auch die Aufgaben für die konzeptionellen Fragen rund um die Parkraumbewirtschaftung, z.B. auch für das Bewohnerparken, wahr. Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung wird geprüft, für welche weiteren Stadtteile bzw. Quartiere künftig Untersuchungen zum Bewohnerparken durchzuführen sind.

 

Bewohnerparken nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e, x) kann u.a. dann ein zielführender Ansatz sein, wenn Parkraum von verschiedenen Nutzergruppen nachgefragt wird, z.B. Bewohner, Pendler, Touristen oder Kunden (Nachfrageüberlagerungen).

 

Die Identifikation potenziell zu untersuchender Gebiete durch den LBV erfolgt über hamburgweite Strukturdaten, wobei der Fokus darauf liegt, Gebiete mit besonders prägenden Effekten auf den Parkraum durch Nachfrageüberlagerungen zu erkennen. Auf den Stadtteil Rotherbaum und insb. das Univiertel trifft dies bei einer ersten Prü-fung zu, d.h. die Nachfrageüberlagerungen zwischen Bewohnern, Berufstätigen, Studierenden, Kunden sowie Touristen haben vermutlich besondere Auswirkungen auf die Parksituation. Ähnliche Effekte sind für weitere Teile des Kerngebietes Eimsbüttel und für Hoheluft-West erkennbar. Diese Analyse des LBV deckt sich mit den Anre-gungen von Bürgern als auch des Bezirksamtes zum Thema Bewohnerparken im Bezirk Eimsbüttel.

 

Der LBV strebt daher an, eine großräumige Untersuchung vor Ort im Stadtteil Rotherbaum durchführen, um zu überprüfen, ob die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Bewohnerparkregelung erfüllt sind. Die Grenzen eines potenziellen Untersuchungsbereiches bedürfen dabei im Vorwege einer Definition in Abstimmung mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und dem Bezirk. Die im Beschluss der Bezirksversammlung genannten Straßen Hallerstraße, Rothenbaumchaussee, Edmund-Siemers-Allee und Grindelallee werden in die Prüfung einbezogen.

 

Wie eingangs bereits dargestellt, erfolgt die Auswahl von Gebieten zur Überprüfung dabei anhand von Strukturdaten. Diese Strukturdaten lassen Überprüfungsbedarfe in verschiedenen Teilen der Stadt erkennen. Es ist daher erforderlich, diese Prüfungen sukzessive vorzunehmen und daraus folgende Ergebnisse dann entsprechend umzusetzen, um die erforderliche Tiefe und Qualität der Prüfungen in den einzelnen Gebieten gewährleisten zu können und bei einer Umsetzung von Bewohnerparken die not-wendigen Überwachungskapazitäten bereit zu stellen. Der LBV wird die Kapazitäten für die entsprechenden Untersuchungen verstärken, um eine möglichst zeitnahe Untersuchung der infragekommenden Bereiche zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist eine Untersuchung im Bereich Rotherbaum zurzeit für das kommende Jahr vorgesehen.

 

Anhänge

keine